Lernziele

Arbeitslosenversicherung

Zu den Hintergrundinformationen und Links
Zum Arbeitsblatt und Schaubild

Die Zahl der Arbeitslosen ist in den vergangenen Jahren gesunken, gleichwohl sind immer noch um die drei Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Arbeitslosigkeit ist keine Randerscheinung, sie ist ein Massenphänomen, das jeden treffen kann.

Die Idee der Arbeitslosenversicherung ist, die Betroffenen in Zeiten der Arbeitslosigkeit abzusichern. Das Arbeitsförderungsgesetz soll ihnen helfen, schnell wieder Arbeit zu finden.

Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlt von seinem monatlichen Bruttogehalt seinen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung ein. Daraus ergeben sich für den Beschäftigten bestimmte Ansprüche, die im Arbeitsförderungsgesetz, dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), geregelt sind. Mit dem SGB III sollen unter anderem die Arbeitsmarktchancen für Arbeitslose verbessert werden, wobei die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld hat.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt mit ihren Arbeitsagenturen das SGB III in die Praxis um. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Berufsberatung, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen oder die Förderung der beruflichen Eingliederung. Die BA wendet sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Einige Leistungen wie die Berufsberatung oder die Ausbildungsvermittlung kann man auch ohne vorherige Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes (SGB III) kennen und wissen, welche Aufgaben die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat. Sie erfahren, in welchen Fällen sie Unterstützung erhalten können und erkennen, dass Arbeitslosigkeit ein allgemeines und – in der Regel – kein selbst verschuldetes Problem ist.

Sie lernen die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit kennen und können die Leistungen der Arbeitslosenversicherung von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV) unterscheiden.

Methodische Hinweise

Arbeitslosigkeit nach der Schule ist für viele Jugendliche bedrohlich und wird für einige Realität werden. Es ist deshalb notwendig, den Schülerinnen und Schülern Wege aufzuzeigen, die ihnen Mut machen, die eigene Zukunft aktiv zu gestalten. Wichtig ist es deshalb, einen großen Praxisanteil und positive Beispiele in den Unterricht einzubauen, die lokalen Beratungsangebote zu recherchieren und die Jugendlichen zum eigenen Handeln und Gestalten dieses Unterrichts zu motivieren.

Besuche im Berufs-Informations-Zentrum (BiZ), auf Berufsbildungsmessen, Gespräche mit Berufsberatern, Interviews mit Jugendlichen, die an Berufsorientierungsmaßnahmen teilnehmen, Auswertung der lokalen Stellenanzeigen, Gespräche mit Personalleitern aus Unternehmen sind gute Möglichkeiten, neue Perspektiven zu eröffnen.
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv