Hintergrundinformationen

Teilhabe behinderter Menschen

Zu den Lernzielen und Links
Zum Arbeitsblatt und Schaubild

Die Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung jener Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen, sind wichtige Aufgaben der Sozialpolitik.

Am 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) in Kraft getreten. Vorausgegangen war der im Jahr 1994 eingeführte Verfassungsauftrag „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Mit dem Gleichstellungsgesetz sollen Diskriminierungen beseitigt, barrierefreie Lebensräume geschaffen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG stärkt somit die Rechte von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebenslagen und insbesondere auch im Arbeitsbereich.

Mit dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX), wurden im Jahr 2001 das Schwerbehinderten- und Rehabilitationsrecht zusammengefasst und zu einem Recht auf aktive Mitwirkung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft weiterentwickelt.

Sie haben seitdem deutlich verbesserte Chancen, ihr Leben selbst zu bestimmen und nach eigenen Vorstellungen einzurichten. Zudem können sie die hierfür im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen bei den zuständigen Rehabilitationsträgern (vor allem Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Arbeitsämter, Sozialhilfeträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe) leichter einfordern. zurück1[2][3][vor]
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv