Hintergrundinformationen

Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Prävention vor Behinderung: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist eines der zentralen Instrumente, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM individuelle Chancen auf Teilhabe an Arbeit durch frühzeitige Intervention.

Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das im April 2004 in Kraft trat, soll die Ausbildungschancen schwerbehinderter Jugendlicher erhöhen, ihre betriebliche Integration verbessern und mehr behindertengerechte Ausbildungsplätze schaffen.

Zu diesem Zweck werden Betriebe, die Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche schaffen, gezielt durch die Integrationsämter beraten und durch staatliche Zuschüsse unterstützt. Schwerbehinderte Jugendliche werden auf den neuen Ausbildungsplatz vorbereitet und während ihrer Ausbildung durch die Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsfachdienste begleitet.

Die Integrationsfachdienste sollen schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für die Bundesagentur für Arbeit (Vermittlung) und das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederung nach einem Unfall) tätig sein. Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern.

Jobs ohne Barrieren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2004 die Initiative „Jobs ohne Barrieren“ gestartet. Die Initiative wird unter anderem von Arbeitgebern, Gewerkschaften, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträgern und -einrichtungen unterstützt und ist zunächst bis Ende 2010 befristet.

Die Initiative hat drei Ziele, die in den Betrieben umgesetzt werden sollen: Sie will die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung fördern, die Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben verbessern und die betriebliche Prävention stärken, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu erhalten.

„Einfach machen“

Im Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN-Behindertenrechtskonvention – BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ein Jahr später, im März 2009 wurde das Übereinkommen in Deutschland verbindlich. DieBRK hat zum Ziel die Rechte der Behinderten weltweit zu stärken. „Die Konvention konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebensbereiche. Damit werden die Belange von Menschen mit Behinderungen von einem Sozialthema zu einer Menschenrechtsfrage.“2

Am 15. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Er umfasst mehr als 200 Maßnahmen in Deutschland aus allen Lebensbereichen. Im Fokus steht dabei die Idee der Inklusion. Das heißt konkret, dass äußere Umstände des gesellschaftlichen Alltags und Lebens – im Kindergarten, in der Schule, im Restaurant oder am Arbeitsplatz – so organisiert werden, dass Menschen mit Behinderung „mittendrin und dabei sind“. 3

Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans sind zum Beispiel:

Bereich Teilhabe am Arbeitsleben:
  • Jugendliche werden gezielt auf das Berufsleben vorbereitet.
  • Über 100 neue betriebliche Ausbildungsplätze werden für behinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
  • 4000 neue altersgerechte/alternsgerechte Arbeitsplätze werden für schwerbehinderte Menschen (50plus) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden verstärkt darin unterstützt, Menschen mit Behinderungen auzubilden oder zu beschäftigen.

Bereich Mobilität:
  • Die Bahn schafft neue Regelungen für schwerbehinderte Menschen für Freifahrten im Nahverkehr.

Bereich inklusive Bildung:
  • Bei der inklusiven Bildung ist die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein wichtiger Schwerpunkt.
  • Ein besonderer Anreiz für ein inklusives Bildungssystem soll mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schulen geschaffen werden.
  • Eine Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung wird organisiert und ein Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht erstellt.

(Siehe auch Arbeitsblatt und Schaubild zum Thema Behinderung in der Schule)

2Behindertenrechtskonvention umsetzen: Ertragreiche Diskussion zum Aktionsplan der Bundesregierung, BMAS März 2011
3Ursula von der Leyen zum Beschluss des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, BMAS, Juni 2011


Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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