Teilhabe behinderter Menschen
Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das im April 2004 in Kraft getreten ist, soll die Ausbildungsmöglichkeiten schwerbehinderter Jugendlicher verbessern, ihre betriebliche Integration verbessern und mehr behindertengerechte Ausbildungsplätze schaffen.Zu diesem Zweck werden Betriebe, die Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche schaffen, gezielt durch fachliche Beratung seitens der Integrationsämter und staatliche Zuschüsse unterstützt. Schwerbehinderte Jugendliche werden auf den neuen Ausbildungsplatz gezielt vorbereitet und während ihrer Ausbildung durch die Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsfachdienste begleitet.
Jobs ohne Barrieren
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2004 die Initiative „Jobs ohne Barrieren“ gestartet. Die Initiative wird unter anderem von Arbeitgebern, Gewerkschaften, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträgern und -einrichtungen unterstützt und ist zunächst bis Ende 2010 befristet.Die Initiative hat drei Ziele, die in den Betrieben umgesetzt werden sollen: Sie will die Ausbildung behinderter Jugendlicher fördern, die Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben verbessern und die betriebliche Prävention stärken, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu erhalten.
Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung eigenständig soziale Leistungen kaufen und bezahlen. Dazu gehören beispielsweise auch Fahrdienste oder Haushaltshilfen. Um das Persönliches Budget zu beantragen, muss man sich zunächst an eine Reha-Servicestelle wenden.Infos unter: www.reha-servicestellen.de
Die tatsächlich in Betracht kommenden Leistungen werden geklärt, und die Servicestelle nimmt mit den zuständigen Leistungsträgern Kontakt auf. Der Bedarf wird mit dem Antragsteller und gegebenenfalls Vertretern der verschiedenen Leistungsträger beim Beauftragten (der Leistungsträger, der als Ansprechpartner und Koordinator vom Budgetnehmer ausgewählt wird) besprochen.
Grundlage des individuellen Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer und dem Leistungsträger, der als Ansprechpartner (Beauftragter) und Koordinator vom Budgetnehmer ausgewählt wird. Im Abstand von zwei Jahren wird der Bedarf überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Menschen mit Behinderung müssen das Persönliche Budget nicht in Anspruch nehmen, haben aber seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch darauf. Das bedeutet, dass bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge genehmigt werden.
Weitere Infos unter: www.einfach-teilhaben.de [zurück][1][2]3vor
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]