Gesetzliche Unfallversicherung
Zu den Hintergrundinformationen und LinksZum Arbeitsblatt und Schaubild
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der am wenigsten bekannte Zweig der deutschen Sozialversicherung. Doch sie ist nach der Krankenversicherung die zweitälteste Sozialversicherung Deutschlands.
Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 war das erste dieser Art in der Welt. Es hatte einen grundlegenden Wandel zur Folge: Bis dahin musste der Schadensersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden – ein oft aussichtsloses Unterfangen, da dem Arbeitgeber ein Verschulden nachgewiesen werden musste.
Seitdem kann der Schadensersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger geltend gemacht werden, die die Haftung der einzelnen Unternehmer ablösen. Dies dient auch der Sicherung des Betriebsfriedens. Von Anfang an war die Unfallverhütung eine Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dadurch war von Beginn an eine wirkungsvolle Verbindung von Prävention und Rehabilitation möglich, die Voraussetzung für den Erfolg des Versicherungssystems war und ist.
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen- lernen, warum es die gesetzliche Unfallversicherung gibt und wie sie organisiert ist,
- erfahren, in welchen Fällen sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind,
- wissen, welche Leistungen ihnen im Versicherungsfall zustehen.
Methodische Hinweise
Auch Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert - über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sicherlich hatte schon der eine oder andere einen Wegeunfall oder sich im Schulsport verletzt, musste zum Unfallarzt und entsprechende Formulare ausfüllen. Anhand dieser Erfahrungen oder auch durch Unfälle im sozialen Umfeld der Jugendlichen sollte der Einstieg in die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung vorgenommen werden. Ein historischer Rückblick auf die Bismark’schen Zeiten lassen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung deutlich werden.[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]