Sozialgeschichte 1918 bis 1933

Weimarer Republik

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Verlorener Weltkrieg – gewonnene Demokratie


Die Revolution von 1918

Das Volk ist kriegsmüde und verbittert. In den letzten Kriegsmonaten sind die Lebensmittel knapp und die sozialen Missstände groß. Die Menschen wollen nur noch eines: Frieden.

Ende Oktober 1918 verweigern die Matrosen massiv den letzten Kriegseinsatz der deutschen Hochseeflotte. Es kommt zu örtlichen Revolten (Unruhen), die sich innerhalb von wenigen Tagen über ganz Deutschland ausbreiten. In größeren Städten bilden sich Arbeiter- und Soldatenräte und übernehmen die politische Macht. Die Revolutionäre fordern die Abdankung des Kaisers und eine umfassende Neuordnung der politischen Verhältnisse.

Am 9. November 1918 erreicht die Revolution ihren Höhepunkt. Arbeiter in größeren Betrieben treten in den Generalstreik. Reichskanzler Max von Baden gibt Kaiser Wilhelm II. seine Abdankung bekannt und überträgt sein Amt an Friedrich Ebert, dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), die auch die stärkste Fraktion im Reichstag bildet. Der SPD-Politiker Philipp Scheidemann ruft vom Balkon des Reichstags die Republik aus.

SPD und USPD bilden gemeinsam und gleichberechtigt den „Rat der Volksbeauftragten“, der die Regierungsgeschäfte vorübergehend führt. Im Dezember 1918 entscheidet sich eine zentrale Versammlung von Arbeiterund Soldatenräten für die Wahlen zu einer Nationalversammlung. Sie soll eine neue Verfassung verabschieden, welche die staatliche Ordnung regelt.

| Bild: Reichstag Weimar, 1919; Ausstellungskatalog BMAS |

Revolutionäre Sozialpolitik

Der „Rat der Volksbeauftragten“ sorgt umgehend für sozialpolitische Neuerungen: Der Acht-Stunden-Tag als Regelarbeitszeit wird eingeführt; die alte Forderung der Arbeiterbewegung ist erfüllt. Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst, das Arbeiter zur Arbeit verpflichtet und einen Arbeitsplatzwechsel verbietet, wird abgeschafft. Einige Neuerungen der Kriegsjahre bleiben wiederum in Kraft: die Verbindlichkeit von Tarifverträgen, staatliche Schlichtung bei Lohnstreitigkeiten und die Möglichkeit zur Bildung von betrieblichen Arbeiterausschüssen, die späteren Betriebsräte.

An erster Stelle der sozialpolitischen Aufgaben nach Kriegsende steht jedoch die Eingliederung der sechs Millionen Kriegsteilnehmer in das zivile Wirtschaftsleben. Entlassene Soldaten erhalten eine neu eingeführte Erwerbslosenfürsorge. Eine Arbeitsvermittlung soll helfen,den Arbeitsmarkt zu ordnen. Arbeitgeber werden verpflichtet, ihre früheren Mitarbeiter wieder einzustellen und Schwerbeschädigte bevorzugt zu beschäftigen. Arbeitslosigkeit bleibt dennoch ein großes Problem.

Der Weimarer Sozialstaat


Weimarer Reichsverfassung

Am 19. Januar 1919 wird zum ersten Mal in der deutschen Geschichte eine verfassunggebende Nationalversammlung in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Alle Deutschen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt, zum ersten Mal auch Frauen. Die Wahlbeteiligung liegt insgesamt bei 83 Prozent. Sieger der Wahl sind die Sozialdemokraten. Wegen Unruhen und der politisch unsicheren Lage in Berlin tagt die gewählte Nationalversammlung in Weimar. Am 11. August 1919 wird die Verfassung der Weimarer Republik verabschiedet. Das Deutsche Reich ist von nun an eine parlamentarisch-demokratische Republik.

| Bild: ANKLICKEN: Auszug aus der Verfassung - Titel der Weimarer Reichsverfassung, 1919; AKG-Images |

Soziale Grundrechte

Die Verfassung ist ein Kompromiss zwischen den sozialistischen und bürgerlichen Parteien. Der parlamentarischen Demokratie steht als Gegengewicht der vom Volk gewählte Reichspräsident gegenüber, der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Notverordnungen erlassen kann.

Zum ersten Mal werden neben den klassischen Menschen- und Freiheitsrechten soziale Grundrechte und -pflichten in den Verfassungsrang erhoben. Die Arbeitskraft eines jeden steht unter besonderem Schutz, andererseits muss jeder Deutsche seine Kräfte so einsetzen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. Artikel 161 der Weimarer Verfassung verspricht einen umfassenden Versicherungsschutz zur Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft und gegen die Wechselfälle des Lebens.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen


Kriegsfolgen und Inflation

Nach dem Ersten Weltkrieg fällt Deutschlands Industrieproduktion zunächst auf den Stand von 1888 zurück. Mit der Finanzierung des Kriegs durch Anleihen1 und den Reparationszahlungen (Kriegsentschädigungen) an die Siegermächte sowie sozialen Leistungen für Kriegsopfer und Hinterbliebene wächst der Schuldenberg des Staates und der Geldwert sinkt (Inflation). Die Versorgungslage der Bevölkerung verschlechtert sich massiv: Preise für Waren und Dienstleistungen steigen, Löhne sinken. Kleine Unternehmer und Gewerbetreibende gehen bankrott. Vermögenswerte und Ersparnisse schmelzen dahin, Immobilien verlieren an Wert. Ein Großteil der Bevölkerung verarmt.

Die Krise verschärft sich im Januar 1923 mit der Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich und Belgien, als Deutschland in Rückstand mit den Reparationszahlungen gerät. Die Reichsregierung ruft den passiven Widerstand aus, Kumpel und Stahlarbeiter legen die Arbeit nieder. Die Inflation erreicht ihren Höhepunkt. Im November 1923 meldet die New Yorker Börse, dass für einen Dollar eine Billion Mark zu zahlen sind. Der Endstand lautet wenig später 4,2 Billionen Mark. Um die Hyperinflation zu stoppen, wird 1924 eine neue Währung, die Rentenmark, eingeführt.

| Bild: Inflation: Kinder spielen mit wertlosen Geldscheinen, 1923; AKG-Images |

Die „goldenen Zwanziger“

Mit der Währungsreform, dem Dawes-Plan2 und ausländischen Krediten kommt die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung. Produktion, Konsum und Volkseinkommen3 nehmen zwischen 1924 und 1928 zu. Alte und neue Industriezweige wie Automobil- und Flugzeugbau, Messing-, Aluminium- und Kunstseideherstellung, Film und Rundfunk, Kunst und Kultur boomen. Vom Wirtschaftsaufschwung profitieren alle. Die Produktion steigt, die Löhne werden erhöht.

Die Weltwirtschaftskrise

Am Freitag, dem 25. Oktober 1929, fallen die Aktienkurse an der New Yorker Börse dramatisch. Zu hohe Investitionen in der Industrie und ein daraus hervorgehendes Überangebot an Waren mit sinkender Nachfrage sind die Hauptursachen. Die amerikanische Krise weitet sich zur größten Krise der Weltwirtschaft im 20. Jahrhundert aus. Das Deutsche Reich ist besonders betroffen: Firmenzusammenbrüche, Zwangsversteigerungen, Bankenschließungen und Massenarbeitslosigkeit sind die Folgen. Die Löhne sinken rapide, Armut und Kriminalität nehmen wieder zu.

Weimarer Sozialpolitik


Wohnen: Arbeitersiedlungen entstehen

Nach dem Krieg herrscht vor allem in den Städten große Wohnungsnot. Wegen des Mangels an kleinen, preiswerten Wohnungen überwacht und bewirtschaftet das Reichsarbeitsamt den Wohnungsmarkt. Seit 1924 müssen Hausbesitzer auf ihre Mieteinnahmen eine Hauszinssteuer entrichten. Diese Mittel verwenden die Gemeinden wiederum zur Finanzierung neuer Wohnsiedlungen. Erste Arbeiterwohnungen und -siedlungen entstehen. Aus den als Selbsthilfeorganisationen gegründeten Bauvereinen und Baugenossenschaften entwickelt sich der soziale Wohnungsbau.

Gesundheit: Ausbau der Krankenversicherung

Das Gesundheitswesen in der Weimarer Republik ist überschattet von politischen Auseinandersetzungen, der Inflation und der Weltwirtschaftskrise. Es gelingt jedoch, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auszubauen. Krankenkassen schließen nun Verträge nicht mehr mit den Ärzten selbst, sondern mit den Ärzteorganisationen. Eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens kann allerdings nicht durchgesetzt werden. Stattdessen entwickelt sich die kommunale Gesundheitsfürsorge.

Als die Weltwirtschaftskrise Deutschland erreicht, sinken auch die Einnahmen der Krankenkassen. Die Regierung ist gezwungen, gesetzliche Schritte einzuleiten: Mit einer Notverordnung vom 26. Juli 1930 wird das Krankengeld von 75 auf 50 Prozent des Lohns herabgesetzt; es wird erst ab dem vierten Krankheitstag gezahlt. Eine Krankenscheingebühr von 50 Pfennig wird erhoben, und die Versicherten werden an den Arzneikosten beteiligt.

Arbeitsrecht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Obwohl die Wirtschaftsentwicklung stagniert, fordern die Gewerkschaften Lohnerhöhungen, um die Kaufkraft der privaten Haushalte zu steigern. Die Unternehmer stellen sich gegen höhere Löhne, da sie die Exportchancen (Export: Verkauf von Produkten im Ausland) der deutschen Industrie vermindern.

Im Jahr 1920 tritt das Betriebsrätegesetz in Kraft, mit dem erstmals Vertreter der Arbeitnehmer – die Betriebsräte – in sozialen und personellen Angelegenheiten per Gesetz mitbestimmen dürfen.

Unter Führung der Kohle- und Stahlindustrie verlangen die Industriellen die Aufhebung verbindlicher Tarifverträge4 und fordern die Einführung freier Tarifverträge. Die Arbeitgeber wollen außerdem die Sozialversicherungen abschaffen. Stattdessen sollen Zwangssparkassen für Arbeitnehmer eingerichtet werden. Obwohl angesehene Politiker der bürgerlichen Parteien diese Ansichten teilen, können sie sich nicht durchsetzen.

Im Dezember 1926 wird mit dem Arbeitsgerichtsgesetz eine einheitliche und eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit geschaffen, die für alle Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständig ist, auch für die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

| Bild: Arbeitslosenzahlen zwischen 1921 und 1933; Austellungskatalog BMAS
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Arbeitslosigkeit: Ein bedeutendes Gesetz entsteht

Von Beginn an versuchen die Weimarer Regierungen, die Erwerbslosigkeit in den Griff zu bekommen. Seit dem Jahr 1919 können Arbeitslose beispielsweise bei öffentlichen Notstandsarbeiten wie Straßenbauten oder Flussregulierungen eingesetzt werden. Seit 1923 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge aufkommen. Erstmals im April 1924 und per Gesetz ab 1927 erhalten Kurzarbeiter5 Unterstützung. Für langfristig Erwerbslose schafft die Regierung die Krisenunterstützung, um die Fürsorgeaufwendungen der Gemeinden zu senken.

Jahrelang wird über das Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beraten. Im Oktober 1927 tritt es in Kraft. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz zählt zu den bedeutendsten sozialpolitischen Leistungen der Weimarer Republik. Allerdings geht die Finanzierung der Versicherung von höchstens 700.000 Erwerbslosen aus, eine Massenarbeitslosigkeit von über fünfeinhalb Millionen Arbeitslosen während der Weltwirtschaftskrise ist zu diesem Zeitpunkt schlicht unvorstellbar und ein Versagen des Gesetzes ab 1930 deshalb unvermeidlich.

Eine Republik am Ende

Am 27. März 1930 zerbricht die letzte Regierung der Weimarer Republik, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt. Die große Koalition unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller kann keine Einigung über die Finanzierung der Arbeitslosenver sicherung erzielen: Die SPD möchte die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhöhen, die Deutsche Volkspartei will die Leistungen senken. Schließlich werden mit dem Instrument der Notver - ordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Beiträge für die Versicherten erhöht und die Leistungen gesenkt.

Die späteren Regierungen unter Reichskanzler Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher sind nur noch als „Präsidialkabinette“ mithilfe von Notverordnungen regierungsfähig. Sie versuchen, die Konjunktur anzukurbeln und die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen: Lohn- und Preissenkungen, 40-Stunden-Woche, berufstätige verheiratete Frauen sollen zurück an den Herd und ihre Stelle einem männlichen Arbeitslosen überlassen. Enttäuschung und Verdruss breiten sich aus.

Angst, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit treiben die Wählerinnen und Wähler schließlich in die Arme der Nationalsozialisten, die ab dem Jahr 1930 mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ihren Weg zur Machtübernahme ebnen. Am 30. Januar 1933 ernennt Reichspräsident Paul von Hindenburg den NSDAP-Vorsitzenden und Führer der stärksten Fraktion im Reichstag, Adolf Hitler, zum Reichskanzler.

Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com
Sozialgeschichte: 1848 und die Folgen: Die Arbeiterbewegung entsteht
Sicherheit: Arbeitslosenversicherung (siehe auch: Hintergrundinfos)
Sicherheit: Krankenversicherung (siehe auch: Hintergrundinfos)
Berufswelt: Arbeitsrecht (siehe auch: Hintergrundinfos und 30 Jahre Mitbestimmungsgesetz)

Linktipps:
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de

1 hier Kriegsanleihen: Wertpapiere zur Finanzierung des Krieges

2 Finanzierungsplan des US-Bankiers Charles Dawes, der die Reparationen ausschließlich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs abhängig machen sollte

3 Gesamtheit aller Einkommen, die Inländer während einer Periode (zum Beispiel ein Jahr) im Inland und im Ausland erzielt haben

4 Vertrag, den Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) gemeinsam als Sozialpartner aushandeln. In diesem wird zum Beispiel festgelegt, welche Löhne die Arbeitnehmer erhalten und was sie im Gegenzug dafür leisten müssen.

5 Kurzarbeit: Reduzierte Arbeitszeit aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Lage eines Unternehmens. Ein Teil des wegfallenden Lohns wird vom Staat übernommen.


Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „Die Weimarer Republik“, www.dhm.de/lemo; Deutsche Geschichten Online der Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de (Stand: November 2009).

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