Wilhelm II. und Erster Weltkrieg
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Sturz des Kanzlers und des Kaisers neue Politik
Mit der Einführung der Sozialversicherungen will Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck die Arbeiter lenken – weg von den Sozialdemokraten hin zur Versöhnung mit dem Staat. Letztlich scheitert er mit seinen Zielen. Die Sozialgesetzgebung wird jedoch weltweit als vorbildlich erachtet.Am 15. Juni 1888 wird Wilhelm II. Deutscher Kaiser und König von Preußen. Von Beginn an ist er nicht bereit, sich Bismarcks Innenpolitik unterzuordnen, wie das sein Großvater Wilhelm I. getan hat. Der junge Kaiser entwickelt schnell eigene sozialpolitische Pläne, und die Differenzen zwischen ihm und dem Kanzler nehmen zu. Unter anderem hat Wilhelm II. vor, den Arbeiterschutz zu verbessern. Im Grunde ist das eine Strategie, mit der er – wie Bismarck – die Arbeiter von den Ideen der Sozialdemokratie abbringen will.
Die Vorschläge des Kaisers zum Arbeiterschutz lehnt Bismarck aus wirtschaftlichen Gründen ab. Zusätzlich wird Bismarcks Stellung geschwächt, als der Reichstag im Januar 1890 beschließt, das Sozialistengesetz aufzuheben. Der Konflikt zwischen Kaiser und Reichskanzler über die soziale Frage führt schließlich am 20. März 1890 zu Bismarcks Entlassung.
Mehr Arbeiterschutz und erste Ansätze betrieblicher Mitbestimmung
Ein Jahr nach der Internationalen Arbeitsschutzkonferenz in Berlin wird eine Novelle zur Reichsgewerbeordnung, das „Arbeiterschutzgesetz“ vom 1. Juni 1891, verabschiedet. Inhalte sind unter anderem:- Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht in Fabriken beschäftigt werden.
- Sonntagsarbeit ist für Kinder verboten.
- Kinder von 13 bis 14 Jahren dürfen maximal sechs Stunden, Jugendliche bis 16 Jahren zehn Stunden täglich arbeiten.
- Nachtarbeit für Jugendliche ist untersagt.
- Die Arbeitszeit für Frauen ist auf elf Stunden täglich begrenzt.
Die Unternehmer müssen jetzt dafür sorgen, dass am Arbeitsplatz Gefahren abgewendet werden. An die Stelle der Fabrikinspektoren tritt die Gewerbeaufsicht. Erstmals gibt es die Möglichkeit freiwilliger Arbeitnehmervertretungen im Betrieb, ein erster Ansatz für eine innerbetriebliche Mitbestimmung.Diese Reformen führen jedoch nicht dazu, dass sich die Arbeiterschaft von den Sozialdemokraten abwendet und auf die Seite des Staates stellt. Wilhelm II. schwenkt deshalb wieder auf eine repressive Politik ein. Bestrebungen, eine parlamentarische Demokratie einzuführen, welche die kaiserlichen Rechte schmälert und die der gewählten Volksvertretung erweitert, weist der Kaiser entschieden zurück.
Dass die „Soziale Frage“ nicht mit staatlicher Fürsorge gelöst werden kann, sondern die neu entstandene Arbeiter klasse in den Staat integriert werden muss, begreifen weder der Kaiser noch seine politischen Berater.
Aufschwung für die Sozialgesetzgebung
Auf Anregung des Kaisers, reicht der Staatssekretär des Innern, Graf Arthur von Posadowsky-Wehner, im Jahr 1899 die so genannte „Zuchthausvorlage“ ein, die härtere Strafen für den Aufruf zum Streik oder zum Gewerkschaftsbeitritt vorsieht. Die Vorlage scheitert jedoch im Reichstag, und damit endet zunächst die autoritäre Politik gegen die Sozialdemokratie. Posadowsky nimmt einen Kurswechsel vor und treibt den Ausbau der Sozialversicherung weiter an. Erstmals stimmen die Reichstagsabgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) einem Reformgesetz zu.Im Juli 1899 wird die einheitliche Höhe der Invalidenrenten im Reich festgelegt. 1903 wird die Krankenunterstützung von 13 auf 26 Wochen verlängert. Durch Gewerbegerichte (obligatorisch seit 1901) und Kaufmannsgerichte (1904), die paritätisch (gleichberechtigt) mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt sind, sollen Arbeitskonflikte friedlich geregelt werden.
Die Gleichberechtigung der Arbeiter als freie Vertragspartner der Unternehmer wird anerkannt. Das Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter 13 Jahren wird im Jahr 1903 auf die Heimindustrie ausgedehnt. Seit 1901 werden öffentliche Mittel für den Bau von Arbeiterwohnungen bereitgestellt.
Als Folge des Bergarbeiterstreiks von 1905 erhalten Bergarbeiter durch eine Novelle zum Berggesetz erweiterte Rechte. In den Bergwerken werden geheim gewählte Arbeiterausschüsse eingesetzt, welche die Fördermengen, die festgesetzte Arbeitszeit und die sanitären Verhältnisse mitbestimmen sowie Wünsche und Forderungen der Belegschaft vorbringen sollen.
Die große Reichsversicherungsordnung
Am 30. Mai 1911 wird die Reichsversicherungsordnung im Reichstag verabschiedet. Die Verordnung fasst die verschiedenen Sozialversicherungsgesetze in einem Gesetz zusammen und regelt die einheitliche Gestaltung der Verfahren und der Versicherungsbehörden. Versicherungsämter werden eingerichtet, die paritätisch (zu gleichen Teilen) mit gewählten Beisitzern der Arbeitgeber und Arbeiter unter dem Vorsitz eines Beamten besetzt sind. Jeder Versicherte kann sich in allen Streitfällen an diese Ämter wenden. Zusätzlich wird mit der Reichsversicherungsordnung die Hinterbliebenenversorgung mit Witwen- und Waisenrenten eingeführt, für die staatliche Zuschüsse geleistet werden.Als letztes großes Gesetz der „Arbeiterversicherungsgesetzgebung“ wird im Dezember 1911 das Angestelltenversicherungsgesetz verabschiedet. Angestellte können sich damit als eigene Gruppe zwischen Arbeiterschaft und Beamtentum sozial absichern. Mit diesem Gesetz sollen Angestellte „gegen die Agitation der Sozialdemokratie und der sozialistischen freien Gewerkschaften“ immunisiert werden.
Der erste Weltkrieg bricht aus
Im Juni 1914 wird der österreichische Thronfolger Franz-Ferdinand im serbischen Sarajewo ermordet. Auf die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien im Juli folgen die Kriegserklärungen Deutschlands an Russland und Frankreich im August. Der Erste Weltkrieg bricht aus. Kaiser Wilhelm II. verkündet am 1. August dem deutschen Volk: „Ich kenne keine Parteien und auch keine Konfessionen mehr, wir sind heute alle deutsche Brüder und nur noch deutsche Brüder!“Im Angesicht des bevorstehenden Krieges kommt es auf diese Weise zu einem „Burgfrieden“ zwischen den Parteien: Die Sozialdemokraten stimmen am 4. August 1914 im Reichstag der ersten Kriegsanleihe1 zu. Als Gegenleistung hebt die Reichsregierung offiziell die Diskriminierung der Sozialdemokraten („vaterlandslose Gesellen“) auf. Auch bei dem Großteil der Bevölkerung, vor allem in den deutschen Städten, herrscht 1914 eine Kriegseuphorie.
Ebenfalls am 4. August 1914 wird der Arbeitsschutz für Jugendliche und Frauen aufgehoben: Doppelschichten mit zwölfstündiger Arbeitszeit werden gestattet; Sonntagsarbeit ist wieder erlaubt. Anstelle der eingezogenen Männer arbeiten jetzt Frauen in der industriellen Produktion, im Dienstleistungsgewerbe und in der Verwaltung. Für die Verteilung der Arbeitskräfte wird am 5. August 1914 die „Reichszentrale der Arbeitsnachweise“ eingerichtet, unter Beteiligung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Die Regierung war von einem kurzen Kriegsverlauf ausgegangen und hatte dementsprechend keine Vorkehrungen für eine längere Kriegsdauer getroffen. Bereits in den ersten Kriegswochen müssen viele Produktionsbetriebe stillgelegt werden, was die Arbeitslosenzahlen massiv in die Höhe treibt. Die Idee einer Arbeitslosenversicherung rückt ins Bewusstsein.
Sieg der Gewerkschaften
Zunehmend übernehmen Gewerkschaften politische und gesellschaftliche Verantwortung. Sie werden zu kriegswirtschaftlichen Aktionen, zur Beratung sozialerEinrichtungen, selbst zu Polizeidiensten herangezogen. Die Konsumgenossenschaften werden in den Verteilungsapparat für Lebensmittel einbezogen. In vielen Gewerbezweigen werden Arbeitsgemeinschaften von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gebildet.Im Jahr 1916 fordert die militärische Führung die Zusammenfassung aller Kräfte zur letzten großen Anstrengung für den Sieg. Bei den Beratungen des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 im Reichstag nehmen Sozialdemokraten und Gewerkschaften entscheidenden Einfluss auf den Inhalt.
Alle Männer zwischen 17 und 60 Jahren werden zur Arbeit in kriegswichtigen Betrieben verpflichtet. Sie dürfen ohne triftigen Grund den Arbeitsplatz nicht wechseln. Mit dem Hilfsdienstgesetz gewinnen die Gewerkschaften ein Mitspracherecht in den Betrieben und sind offiziell als gleichberechtigte Verhandlungspartner der Arbeitgeber anerkannt.
Die innenpolitische Entwicklung
Ausnahmslos alle Parteien im Reichstag fordern angesichts der großen Opfer des Volkes im Krieg, dass die Reichsverfassung parlamentarisiert und das Dreiklassenwahlrecht in Preußen und anderen deutschen Ländern beseitigt wird. Das Dreiklassenwahlrecht war ein allgemeines, indirektes Wahlrecht für die Abgeordneten des Landtags und der Stadtverordneten. Die Steuern zahlende Bevölkerung wurde in drei Klassen aufgeteilt, die eine jeweils gleiche Anzahl von Wahlmännern bestimmten, die wiederum die Abgeordneten wählten. Die erste Klasse waren die am höchsten Besteuerten, die zweite Klasse waren Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen, die dritte Klasse umfasste diejenigen, die geringe Einkommen hatten oder gar nicht steuerpflichtig waren. Das Ergebnis war, dass wenige Höchstbesteuerte (1908: vier Prozent der preußischen Bevölkerung) genauso viele Wahlmänner bestimmten wie die dritte Klasse (1908: 82 Prozent der Bevölkerung).Über die Bewilligung weiterer Kriegsanleihen spaltet sich die Sozialdemokratie im Jahr 1917 in eine neu gegründete Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) und die verbleibende Mehrheitssozialdemokratie (MSPD).
Zentrum, Fortschrittspartei und Mehrheitssozialdemokratie schließen sich im Sommer 1917 zusammen, um einen Verständigungsfrieden2 durchzusetzen. Die „Friedensresolution“ dieser Mehrheitsparteien im Reichstag am 19. Juli 1917 kann den Kurs der Regierung nicht ändern. Allerdings wird Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg gestürzt. In die neue Regierung treten erstmals Parlamentarier ein, unter ihnen auch ein Sozialdemokrat als Unterstaatssekretär.
Unter dem Eindruck der drohenden Niederlage Deutschlands verlangen die militärischen Führer Paul von Hindenburg3 und Erich Ludendorff4 im Oktober 1918 überstürzt die Parlamentarisierung des Kaiserreichs. In die neue Regierung des Reichskanzlers Max von Baden werden auch Vertreter der Parteien berufen. Die militärische Niederlage ist jedoch nicht mehr aufzuhalten, und die Novemberrevolution verändert grundlegend die politischen Verhältnisse.
Am 11. November 1918 wird der Waffenstillstand von deutschen Politikern im Wald von Compiègne unterzeichnet. Der erste Weltkrieg ist zu Ende. Fast 15 Millionen Menschenleben hat er gefordert, über 20 Millionen Menschen sind verwundet.
Deutsches Historisches Museum/ LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
Geschichte Preußens: www.preussen-chronik.de
1 Wertpapier, das zur Finanzierung des Krieges ausgegeben wird
2 Friedensabkommen ohne Kriegsentschädigungen/Aneignungen fremder Gebiete
3 Militär, Politiker; Oberbefehlshaber im Ersten Weltkrieg, zweiter Reichspräsident der Weimarer Republik (1925 bis 1934)
4 Militär; Chef des Generalstabs unter Hindenburg, Oberste Heeresleitung im Ersten Weltkrieg
Quellenhinweis: Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „Otto von Bismarck, Politiker“, „Das Kaiserreich“, „Der Erste Weltkrieg“, www.dhm.de/lemo; Geschichte Preußens, www.preussen-chronik.de (Stand: November 2009). [Drucken] [Versenden]

