Sozialgeschichte Exkurs: Die soziale Situation der Frau

Frauenarbeit, Frauenfrage, Frauenbewegung

Fragebogen als PDF zum Download

In Haus und Hof

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts müssen Frauen der unteren Schicht, wie die Proletarierinnen, arbeiten. Sie sorgen damit zusätzlich für die Familie. Im Haus organisieren sie die Arbeit oder führen sie als Köchinnen, Dienstmädchen und Ammen aus. In der Landwirtschaft übernehmen sie als Mägde auch schwere Arbeiten.

Für die meisten reicht das Geld gerade zum Überleben. Frauen, die nicht unter dem Schutz einer Familie oder einer Hausgemeinschaft stehen, vor allem Witwen und Alte, gehören zu den Ärmsten der Gesellschaft. Ihnen helfen höchstens Kirchen und Klöster. Nicht selten zwingt jedoch die Hungersnot Frauen zu Mundraub und kleineren Diebstählen.

Für Mann und Kinder

Bürgerliche Frauen hingegen dürfen nicht arbeiten. Für sie gilt das Rollenmodell des „natürlichen Geschlechtscharakters“. Danach besteht ihre Aufgabe darin, auf den Mann zu warten, der sie heiratet, und danach Ehefrau, Mutter und Erzieherin der Kinder zu sein.

Frauen sind weder mündig noch autonom, sondern der Vormundschaft durch den Ehegatten unterstellt. Hat ein bürgerliches Mädchen das Unglück, keinen Mann zu bekommen, bleibt sie ihr Leben lang ein geduldetes Mitglied der Familie ohne eigene Rechte.

Der Zugang zur öffentlichen Gesellschaft bleibt den Frauen verwehrt. Frau im Haus, Mann in der Öffentlichkeit, ist nicht nur Motto, sondern Gesetz. Die Tatsache, dass Proletarierinnen arbeiten müssen und ihre bürgerlichen Geschlechtsgenossinnen nicht dürfen, veranlasst die Frauenbewegung, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aktiv wird, später zur Parole „Befreiung durch Beruf“.

| Bild: Heimarbeit: Anfertigung von Knallbonbons; AKG-Images |

Prostitution als Massenphänomen

Mit der Industrialisierung wandelt sich die Lebens- und Arbeitswelt der Menschen. Maschinen und Unternehmer bestimmen den Tagesablauf der Arbeiter. In der Hoffnung auf gute und bezahlte Arbeit drängen Männer und Frauen zunehmend in die Städte, um in den Fabriken eine Anstellung zu finden.

Als Heimarbeiterinnen, Fabrikarbeiterinnen in der Textil- oder Tabakindustrie, aber auch in Bergwerken, im Bauhandwerk und als Lastenträgerinnen finden Frauen Arbeit, allerdings sehr schlecht bezahlte. Sie verdienen bei gleicher Leistung maximal ein Drittel von dem Lohn, den Männer bekommen. In der Folge treibt es viele Frauen, die in den Großstädten leben, in die Prostitution, die im 19. Jahrhundert zu einem Massenphänomen wird.

Mädchen vom Land finden oft bei bürgerlichen Familien eine Stellung. Die Dienstmädchen und Ammen müssen vom frühen Morgen bis in die Nacht ohne Feierabend arbeiten. Die Entlohnung ist gering, aber der Lebensunterhalt gesichert, solange dem Mädchen nicht gekündigt wird. Traum und Lebensziel der Mädchen ist es, einen zuverlässigen und treuen Unteroffizier, Handwerker oder Arbeiter zu heiraten.

Frauen organisieren sich

Anfang des 19. Jahrhunderts werden im Zuge der Bürgerbewegungen erste Frauenvereine gegründet. Aus den Organisationen, die sich vor allem der Hilfe für Arme und Kranke verschrieben haben, werden später politische Frauenvereine.

In den Jahren nach dem „Hambacher Fest“ von 1832 bilden sich die ersten politischen Vereinigungen. Bemerkenswert viele Mitglieder sind Frauen – sie machen bis zu 40 Prozent aus. Vor allem in religiösen Vereinen setzten sie sich für eine Verbesserung der sozialen und politischen Stellung der Frau ein.

Die Forderungen nach einer neuen Verfassung, einem einheitlichen Bundesstaat und der endgültigen Lösung der „Sozialen Frage“ werden lauter. Auch Frauen protestieren. Einige von ihnen gehen später in die Geschichte der Frauenbewegung ein: unter ihnen die Schriftstellerin und Revolutionärin Louise Otto-Peters, die als erste deutsche Frau zur Arbeiterinnenfrage Stellung nimmt.

In einem Artikel, den sie während der deutschen Revolution im Jahr 1848 verfasst, fordert sie die Regierung auf, bei der Organisation der Arbeit die Frauen nicht zu vergessen. Zusammen mit der Schriftstellerin Mathilde Franziska Anneke verlangt sie die Teilnahme der Frauen am öffentlichen Leben und gründet die ersten politischen Frauenzeitschriften in Deutschland.

Viele der Kämpferinnen landen nach dem Scheitern der deutschen Revolution (1848/1849) im Gefängnis oder flüchten in das Exil. Die während der Revolution gegründeten Frauenvereine, denen inzwischen auch sehr viele Arbeiterinnen angehören, werden aufgelöst; politische Aktivitäten von Frauen werden gesetzlich verboten.

Bildung und Gleichheit für alle

In den 1850er-Jahren erlebt Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung, von dem allerdings ausschließlich die Unternehmer profitieren. Für die Arbeiter und Arbeiterinnen ändert sich nichts an den miserablen Arbeitsbedingungen. Zeit für neue Organisationen – auch für Frauen.

Die Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters ist es, die zusammen mit der Lehrerin Auguste Schmidt im Jahr 1865 den „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ (ADF) gründet. Bildung, soziales Wirken und Mündigkeit im Staat werden zu den Hauptzielen der Vereinigung. Die Bekämpfung der stark ansteigenden Frauenarmut, die zunehmend auch bürgerliche Frauen trifft, rückt zudem in das Zentrum ihres Wirkens.

Zum ersten Mal entsteht in Deutschland ein Frauenverein, der sich für die Rechte aller Frauen einsetzt. Dagegen setzt sich der ebenfalls 1865 gegründete „Lette-Verein“ allein die Förderung der berufstätigen Frauen zum Ziel.

Unverheiratete Frauen fallen den bürgerlichen Familien mehr und mehr zur Last, da ihre hauswirtschaftlichen Leistungen im Vergleich zu den industriell produzierten Waren zu teuer sind. Andererseits benötigt der Arbeitsmarkt mehr Arbeitskräfte. Da akademische Berufe den Frauen im Kaiserreich in der Regel verschlossen bleiben, drängen sie in den Dienstleistungsbereich und rivalisieren mit den Arbeiterinnen. Daraus entsteht schließlich der Gegensatz zwischen der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung.

| Bild: Plakat zur Frauen-Versammlung am 8. März 1914; Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht |

Proletarierinnen in Bewegung

Ehefrauen und Kinder der Arbeiter müssen in den Fabriken und in Heimarbeit dazuverdienen, um die Existenz der Familie zu sichern. Die Arbeiterfrauen sind die ersten, die die Doppelbelastung durch Beruf und Haushalt erleben.

In der Arbeiterbewegung wird die Frauenarbeit unterschiedlich bewertet: Während Marx und Engels im „Kommunistischen Manifest“ den Zerfall der Arbeiterfamilie durch die Frauenarbeit als Folge der kapitalistischen Entwicklung feststellen, wollen Lassalle und seine Anhänger die Frau auf ihre Rolle als Hausfrau, Mutter und Erzieherin der Kinder beschränken.

Erst August Bebels Buch „Die Frau und der Sozialismus“ (1878) bringt die Wende: Die Arbeiterbewegung begreift die Gleichberechtigung der Frau als eigene Aufgabe. Von Bebels Buch beeinflusst, organisiert die Frauenrechtlerin Clara Zetkin nach 1890 die Frauen in der Sozialdemokratie, obwohl ihnen erst das Vereinsgesetz von 1908 die volle Mitgliedschaft erlaubt.

Zetkin gilt als Begründerin der proletarischen Frauenbewegung. Sie fordert Emanzipation durch den Beruf, Gleichberechtigung mit dem Mann und Frauenstimmrecht. Eine Zusammenarbeit mit der bürgerlichen Frauenbewegung, die parallel entsteht, wird abgelehnt – umgekehrt übrigens ebenso.

Bis zum Jahr 1918 erreicht die – bürgerliche und proletarische – Frauenbewegung jedoch weder politische noch eheliche Gleichberechtigung.

Wahlrecht ja, Freiheit nein

Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs, im Jahr 1914, zählt Deutschland drei Vereine, die sich für das Frauenwahlrecht starkmachen. 1917 schließen sich diese zum „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“ zusammen – mit Erfolg: Das Folgejahr 1918 gilt als das Geburtsjahr des Frauenwahlrechtes.

Im November 1918, kurz nach Kriegsende und dem Sturz der Monarchie, verabschiedet der Rat der Volksbeauftragten das Gesetz über die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung. Passiv und aktiv wahlberechtigt sind jetzt alle Frauen und Männer ab dem 21. Lebensjahr. Die konkrete Forderung nach der Gleichstellung von Mann und Frau per Gesetz kann sich zwar nicht durchsetzen, doch werden beiden zumindest grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zugesprochen.

Die erste Wahl, an der Frauen aktiv und passiv teilnehmen, ist die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Fast 90 Prozent der wahlberechtigten Frauen beteiligen sich an den Wahlen.

Das „Geschenk“ der Sozialdemokratie – die Einführung des Wahlrechts – honorieren die Frauen jedoch nicht: Die Mehrheit wählt bürgerliche, konservative Kandidaten in die Nationalversammlung. Doch immerhin: Fast zehn Prozent der Abgeordneten sind Frauen, so viele sind es erst im Jahr 1983 wieder. Der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Reichstagen von 1920 bis 1933 geht auf sieben bis acht Prozent zurück.

Unerwünschte Lückenbüßer

Die Diskriminierung der Frau zeigt inzwischen auch die Verordnung, dass verheiratete Beamtinnen aus dem Staatsdienst – unter Verlust ihrer erworbenen Rechte – entlassen werden können. Im Weltkrieg hatten die Frauen die Arbeitsplätze der zur Front einberufenen Männer übernommen. Nach Kriegsende müssen sie den Rückkehrern weichen.

In der Weimarer Republik entwickelt sich jedoch auch ein neuer Frauenberuf: die Sekretärin. Auch können jetzt mehr Frauen als im Kaiserreich studieren. Juristen, Mediziner und Lehrer empfinden diese Frauen als unwillkommene Konkurrenz. In der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre werden zuerst die Frauen arbeitslos.

Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com: Berufswelt
Thema bei Berufswelt: 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz – Anspruch und Wirklichkeit

Sozialgeschichte 15. bis 19. Jahrhundert: Reformen und Rebellen
Sozialgeschichte 1848 bis 1880: Industrielle Revolution
Sozialgeschichte 1871 bis 1889: Reichsgründung und Sozialgesetze
Sozialgeschichte 1848 und die Folgen: Die Arbeiterbewegung entsteht

Lesetipps
Themen / Geschichte: „Geschichte der Frauenbewegung“, Dossier
Themen: „Gender Mainstreaming“, Spezial
Kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung: www.bpb.de

Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern. Einstellungen, Erfahrungen und Forderungen der Bevölkerung zum „gender pay gap“, 2008
Europa im Blick: 3. Bilanz Chancengleichheit, 2008
Frauen in Deutschland, 2002
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, 2008
Mädchen und Jungen in Deutschland, 2007
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), 2007
Kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Themen/Dossier „Geschichte der Frauenbewegung“, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2008: Biographie „1819–1895: Louise Otto-Peters“ und „1871–1914: Allgemeiner Deutscher Frauenverein (ADF)“, www.bpb.de; Bundesregierung Online: „Zur Geschichte des Frauenwahlrechts“, Berlin am 24. Januar 2009; www.bundesregierung.de; Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „Die deutsche Frauenbewegung“, www.dhm.de/lemo (Stand: November 2009).

[Drucken] [Versenden]
[2 Kommentare]Kommentare
Bild mit Sicherheitscode
Bitte geben Sie die fünf blauen Zeichen ein.
Redaktion am 08.06.2009 / 12:55
Hallo Fabienne, das ist tatsächlich missverständlich formuliert. Sicher ist: Fast 90 Prozent der wahlberechtigten Frauen beteiligten sich an den Wahlen zur Nationalversammlung. Wir werden die Passage bei der Aktualisierung der Texte entsprechend ändern. Viele Grüße Fabienne am 04.06.2009 / 21:53
die Wahlbeteiligung von 73 % bei den Frauen kann nicht stimmen, da gesamt beteiligung bei 90% gelegen haben soll und die der Männer gerade mal bei 62%. Andere Quellen sprechen von ca.83%. Was stimmt denn?
KontaktImpressumBestellenArchiv