Sozialgeschichte 1871 bis 1889

Reichsgründung und Sozialgesetze

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1871: Reichsgründung


| Bild: Reichsgründung in Versailles 1871; Quelle: AKG - Images |

Die ersten Reichsjahre

Nach dem Sieg über Frankreich wird am 18. Januar 1871 das Deutsche Reich „von oben“ gegründet, ohne das Volk dabei zu beteiligen. Die deutschen Fürsten entscheiden, ihre Länder zu einem Bundesstaat zusammenzuschließen. Wilhelm I., König des größten Bundeslandes Preußen, wird zum Kaiser ernannt. Otto Fürst von Bismarck, preußischer Ministerpräsident, übernimmt das Amt des Reichskanzlers.

Am 4. Mai 1871 wird die Verfassung des Deutschen Reiches veröffentlicht. Sie bestimmt unter anderem, dass alle mündigen Bürger ein allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht haben. Vertreter des Volkes ist der Reichstag. Den Reichskanzler zu wählen oder zu entlassen bleibt allerdings allein dem Kaiser vorbehalten.

Bismarck sind einige kulturelle Gruppen im Land ein Dorn im Auge, da sie seine innenpolitischen Ansichten nicht teilen. Nacheinander erklärt er Polen, Elsässer, Katholiken, Sozialdemokraten und Linksliberale zu „Reichsfeinden“. Mit dieser Ausgrenzung verhindert er, dass Staat und Gesellschaft demokratisiert werden

Ruf nach Reformen

In der Zeit der Reichsgründung erlebt Deutschland einen wirtschaftlichen Aufbruch und entwickelt sich vom Agrar- zum Industriestaat. Zölle werden abgebaut, Frankreich muss an das Deutsche Reich Entschädigungszahlungen für den letzten Krieg leisten, was der Industriellen Revolution schließlich zum Durchbruch verhilft.

Deutschland ist auf dem direkten Weg, ein Industriestaat zu werden, und die Wirtschaft boomt. Doch das Massenelend existiert weiter, und es gibt keine ausreichende Absicherung gegen die Not. Weder das Hilfskassenwesen, die Armenpflege, die kirchlichen Hilfen noch die Unterstützung großer Unternehmen können dem entgegenwirken. Die Bergarbeiter in Niederschlesien reagieren 1869 schließlich mit einem großen Streik.

Der Ruf nach Klärung der „Sozialen Frage“ (siehe Kapitel 1848 bis 1880: Industrielle Revolution) wird wieder lauter. Der Staat ist gefordert, eine Lösung zu finden, um die „Arbeiter mit der bestehenden Staatsordnung auszusöhnen“.

1878: Sozialistengesetz

Wegen zweier missglückter Attentate auf Kaiser Wilhelm I. wird am 21. Oktober 1878 das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das so genannte Sozialistengesetz, erlassen. Es verbietet „Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezwecken“ – kurz: Sozialistische Parteien und Gewerkschaften werden verboten.

Bismarck will mit dem Sozialistengesetz vor allem die Arbeiterbewegung unterdrücken. Mehr als 1.500 Menschen landen im Gefängnis, 900 werden ausgewiesen und tausende zur Auswanderung gezwungen. Die freie Presse wird unterdrückt. Die Sozialistische Arbeiterpartei, der Vorläufer der SPD, wird zwar behindert und in den Untergrund getrieben, aber nicht verhindert. Das Wahlrecht zum Reichstag kann Reichskanzler Bismarck nicht antasten. Sozialdemokraten werden in den Reichstag gewählt.

Auswanderung

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Auswanderung befürwortet worden, um die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen (siehe Kapitel 1848 bis 1880: Industrielle Revolution). Jetzt steigt durch das Sozialistengesetz die Zahl der Auswanderer erneut an. Zwischen 1878 und 1881 verlassen knapp 15 Prozent der Bevölkerung das Land.

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1881: Die Kaiserliche Botschaft

Um die „Soziale Frage“ endlich staatlich zu lösen und die protestierenden Arbeiter mit dem Staat zu versöhnen, plant Bismarck eine Sozialversicherung. In der „Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881“, die er selbst intensiv bearbeitet hat, werden die neuen Ziele der Sozialpolitik verkündet:

| Bild: Kaiserliche Botschaft; Quelle: Katalog zur Austtellung 'In die Zukunft gedacht' | „[...] dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. [...] In diesem Sinne wird zunächst der [...] Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle [...] einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung vorzubereiten. Ergänzend [...] eine Vorlage [...], welche sich eine gleichmäßige Organisation des Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben [...] Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge […].“

Die Sozialversicherung in der Kritik

Dass der Staat die sozialen Angelegenheiten der Gesellschaft ordnet, ist im 19. Jahrhundert völlig neu. Vor allem die Liberalen stellen sich gegen eine staatliche Unterstützung. Sie plädieren für Freiheit und die Selbstständigkeit der Arbeiter, für „Hilfe durch Selbsthilfe“. Unternehmer befürchten Gewinneinbußen, und die katholische Zentrumspartei kritisiert die staatliche Hilfe für die Arbeiter, weil sie ihrer Auffassung nach die christliche Pflicht zur tätigen Nächstenliebe unterhöhlt.

Die vom Sozialistengesetz verfolgten Sozialdemokraten sind offiziell ebenfalls Gegner der Sozialversicherung, intern diskutieren sie jedoch intensiv über deren Wert. Unterstützung erhält Bismarck von Professoren, den so genannten Kathedersozialisten1 und einzelnen Konservativen, die vom Staat die Verpflichtung zur patriarchalischen Fürsorge für die Untertanen verlangen.

Bismarck will, dass die Arbeiter mit den staatlichen Zuschüssen zur Unfall- und Rentenversicherung „durch die Leistungen des Reiches für die Reichsidee gewonnen und an diese gekettet werden“. Die Opposition kämpft hingegen vehement gegen die staatliche Unterstützung und erreicht schließlich, dass der Staatszuschuss bei der Unfallversicherung gestrichen wird.

1883: die Krankenversicherung

Am 31. März 1883 verabschiedet der Reichstag das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“. Alle Arbeiter und Angestellten (bis zu einem Jahreseinkommen von 2.000 Mark) werden Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung. Finanziert wird sie über die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wobei die Arbeitnehmer zwei Drittel und die Arbeitgeber ein Drittel des Gesamtbeitrages zahlen.

Die Versicherten können ihren Arzt frei wählen und erhalten Arzneien, Brillen und andere Heilmittel. Die Unterstützung ist auf 13 Wochen ab Beginn der Krankheit begrenzt. Wer arbeitsunfähig erkrankt, bekommt 50 Prozent des Arbeitslohns als Krankengeld gezahlt. Angehörigen steht eine Beihilfe zu. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen von der Kasse ein Sterbegeld. Alle zugelassenen Krankenkassen werden der staatlichen Aufsicht unterstellt.

1884: die Unfallversicherung

Bis das neue Unfallversicherungsgesetz eingeführt wurde, musste ein Arbeiternehmer bei einem Arbeitsunfall nachweisen, dass der Arbeitgeber die Schuld am Unfall trägt. Nur dann hatte er Anspruch auf eine Entschädigung – bei den herrschenden Arbeitsbedingungen und den vielen Arbeitsunfällen ein desolater Zustand. Nach langen Debatten und zwei erfolglosen Gesetzentwürfen verabschiedet der Reichstag am 6. Juli 1884 in einer dritten Fassung ein Unfallversicherungsgesetz. durchgesetzt.

Die öffentlich-rechtliche Unfallversicherung löst die privatrechtliche Haftpflicht des Arbeitgebers ab. Versichert sind alle Arbeiter und Angestellten. Finanziert wird die Unfallversicherung allein durch Beiträge der Arbeitgeber, was Bismarck ein besonderes Anliegen ist. Unfallversicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften, zu deren Aufgaben auch die Unfallverhütung gehört.

1889: die Rentenversicherung

Bereits seit 1869 wird immer wieder eine „Invaliditäts- und Altersversicherung“ gefordert. Dennoch dauert es insgesamt 20 Jahre bis am 22. Juni 1889 der Reichstag nach einigen öffentlichen Debatten das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verabschiedet.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeiter und einfachen Angestellten (bis zu einem Jahreseinkommen von 2.000 Mark) ab dem 16. Lebensjahr. Die Versicherten erhalten im Alter von 70 Jahren eine kleine Altersrente, wenn sie mindestens 30 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Wird ein Versicherter vorher erwerbsunfähig, bekommt er eine Invalidenrente, sofern die Erwerbsfähigkeit um zwei Drittel gemindert ist und er mindestens fünf Jahre lang Beiträge geleistet hat.

Witwen- und Waisenrenten gibt es erst einmal nicht. Träger der Versicherung sind die Landesversicherungsanstalten. Die Versicherung wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit jeweils der Hälfte des Beitrags, und einem Reichszuschuss von 50 Mark im Jahr finanziert. Bismarcks Idee des „kleinen Staatsrentners“ hat sich durchgesetzt.

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„Was lange währt“

In der Krankenversicherung sind zunächst weniger als zehn Prozent der Bevölkerung versichert. Pro Versicherten leistet sie im Jahresdurchschnitt gerade mal 11,20 Mark. Die Unfallversicherung macht sich ab dem Jahr 1886 bemerkbar, aber ihre Erfolge kommen erst langfristig. Die Rentenversicherung zahlt 1891 eine durchschnittliche monatliche Altersrente von 10,33 Mark. Die Witwenrenten, die erst im Jahr 1912 eingeführt werden, machen 1913 im Durchschnitt monatlich 6,47 Mark und die Waisenrenten 2,67 Mark aus.

Der Staat hat die Schwelle zum „Interventionsstaat“ überschritten. Die Lage der Arbeitenden bessert sich; der Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft beschleunigt sich. Gewerkschaften und Sozialdemokratie gewinnen im Laufe der Jahre mehr Mitglieder und Wähler. An Repressionen wie zu Zeiten des Sozialistengesetzes ist nicht mehr zu denken.

Auch wenn Bismarck mit dem Ergebnis der Sozialgesetze nicht zufrieden ist und sie als „parlamentarischen und geheimrätlichen Wechselbalg“ bezeichnet, haben sie sich doch bis heute bewährt. Sie haben zwei Inflationen und zwei Weltkriege überstanden. Sie sind durch die Teilung Deutschlands nicht beschädigt worden und auch bei der Wiedervereinigung erhalten geblieben.

Weitere Sozialgesetze

Im 20. Jahrhundert kommen weitere Sozialgesetze hinzu: Im Jahr 1911 wird das Versicherungsgesetz für Angestellte eingeführt, 1923 das Reichsknappschaftsgesetz für die Rentenversicherung der Arbeiter im Bergbau und wegen der sich abzeichnenden hohen Arbeitslosigkeit 1927 das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Als Ergänzung des heutigen Sozialversicherungssystems tritt 1995 die Pflegeversicherung in Kraft.

Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com:
Politik: Soziale Sicherung

Lesetipps:
Deutsches Historisches Museum/ LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de

1 Gruppe von Nationalökonomen, die sich im 19. Jahrhundert für Reformen zur Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter einsetzte

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[4 Kommentare]Kommentare
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Redaktion am 17.03.2009 / 12:13
Vertiefende Infos finden Sie im Internet u. a. im Meyers Lexikon (http://lexikon.meyers.de) oder bei Spiegel Wissen (http://wissen.spiegel.de):

Ferdinand Lassalle
http://lexikon.meyers.de/wissen/Ferdinand+Lassalle+(Personen)

Theodor Lohmann
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=57203705&suchbegriff=LOHMANN,%20Theodor%20Christian&top=Lexikon

Hermann Schulze-Delitzsch
http://lexikon.meyers.de/wissen/Hermann+Schulze-Delitzsch+(Personen)
^^ am 17.03.2009 / 10:28
Welche Funktionen hatten
Ferdinand Lasalle
Theodor Lohmann
Hermann Schulze-Delitzsch
Jan Heinrichs-Hasse am 27.10.2008 / 22:12
Gute Übersicht, auch für Schüler geeignet. Informativ. Dir Molendzki am 06.10.2008 / 11:34
Gute Zusammenfassung. Gibt einen schnellen Überblick über die Geschehnisse der Zeit. Informativ.
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