Sozialpolitische Reformen für eine sichere Zukunft
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Die Sorgen des Sozialstaats
Die Belastungen für das deutsche Sozialversicherungssystem nehmen bis zur Jahrtausendwende weiter zu. Seit 1997 sind über vier Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Der demografische Wandel hält weiter an – die Menschen werden älter, bekommen aber weniger Nachwuchs. Die Kosten für die Gesundheit steigen mit zunehmender Verbesserung der medizinischen Versorgung. Das Geld wird immer knapper, die Sorge um die Finanzierung des sozialen Sicherungssystems größer. Hinzu kommen der Wandel der Arbeitswelt innerhalb der europäischen Union und auch die wachsende weltweite Standortkonkurrenz (Globalisierung). Sie zwingen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Regierung zum Umdenken.
Einige Reformen sind bereits bis Ende des Jahrtausends auf den Weg gebracht worden. Unter dem Leitsatz „Aufbruch und Erneuerung“ kündigt die neue Bundesregierung weitere Reformen an.
Reformen für den Arbeitsmarkt: Die Hartz-Gesetze
Zentrales Problem bleibt die hohe Arbeitslosigkeit, die schon seit Anfang der 1980er-Jahre zu den größten sozialen Problemen in Deutschland gehört. Mitte der 1980er-Jahre liegt die Arbeitslosenquote bei 9,1 Prozent, sinkt bis 1990 auf 7,2 Prozent und erreicht im Jahr 1998 ihren Höhepunkt mit 12,8 Prozent.Der Grundstein für eine tief greifende Reform auf dem Arbeitsmarkt wird zur Jahrtausendwende mit der Einberufung der „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, kurz Hartz-Kommission, gelegt. Benannt nach ihrem Vorsitzenden, Dr. Peter Hartz, ist das Hauptziel der Expertenkommission, im Auftrag der Bundesregierung ein umfassendes Konzept zum Abbau der Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Beschäftigung zu entwickeln.
Insgesamt werden in den nächsten Jahren vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (auch Hartz-Gesetze genannt) verabschiedet.
Hartz I und Hartz II treten am 1. Januar 2003 in Kraft. Mit dem ersten Gesetz (Hartz I) sollen neue Beschäftigungswege eingeschlagen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Beispielweise werden Bildungsgutscheine eingeführt, mit denen Arbeitslose ihre Weiterbildungseinrichtung selbst aussuchen können. Oder: Eine sofortige Meldepflicht schreibt vor, sich bei Kündigung umgehend arbeitslos zu melden, ansonsten kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden.
Das zweite Gesetz (Hartz II) regelt die Beschäftigungsarten von Mini- und Midijobs, regelt die Gründung einer sogenannten Ich-AG (Unternehmen, das aus einer Person bestehen kann) und die Einrichtung von Jobzentren, die aus Arbeits- und Sozialämtern zusammengesetzt sind und die Arbeitsvermittlung beschleunigen sollen.
Hartz III tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Das dritte Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit. Mit der neuen Agentur soll ein moderner und kundenorientierter Dienstleister entstehen. Außerdem wird die freiwillige Weiterversicherung zur Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer und Pflegende von Angehörigen eingeführt.
Hartz IV, das umfassendste und am häufigsten kritisierte Gesetz des gesamten Paketes, tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Mit dem vierten Gesetz werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgeschafft und das Arbeitslosengeld II, die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ eingeführt (heute umgangssprachlich Hartz IV genannt). Wer arbeitsfähig und im Alter zwischen 15 und 64 Jahren ist, erhält diese Hilfe. Auch die Partner oder minderjährige Kinder, die mit dem Hilfebedürftigen zusammen leben, können das Arbeitslosengeld II beantragen. Wenn die Angehörigen nicht erwerbsfähig sind, erhalten sie das ebenfalls neu eingeführte Sozialgeld. Die frühere Arbeitslosenhilfe wurde wie das Arbeitslosengeld I (heute Arbeitslosengeld) über die Beiträge der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Heute werden die Leistungen für Sozialgeld und Arbeitslosengeld II aus Steuereinnahmen bezahlt. Neben einem so genannten Regelsatz, den die Bedürftigen monatlich bekommen, werden Kosten für Miete und Heizung übernommen, ebenso die Beiträge für Kranken- und Pflegekassen.
„Agenda 2010: Die Zukunft gestalten“
„Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“ 1 Das sind die Worte, mit denen Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 die Agenda 2010 unter dem Motto „Mut zum Frieden und Mut zur Erneuerung“ angekündigt.Die Agenda 2010 (agenda: lateinisch „was zu tun ist“) ist ein Maßnahmebündel, mit dem in den kommenden Jahren die Wirtschafts- und Sozialpolitik saniert werden soll. Das anfangs unbekannte Kennwort „Agenda 2010“ wird schnell zum Markenzeichen, das für viele (sozial-)politische Themen und Neuerungen stehen wird. Kernthemen sind Neuerungen in den Bereichen Konjunktur und Haushalt, Arbeit und Wirtschaft sowie soziale Sicherung.
Unter die Agenda 2010 fallen in den Folgejahren beispielsweise unter anderen der Ausbau der Arbeitsmarktreform (Hartz III und IV), neue Rentenreformen oder die umfassende Reform des Gesundheitssystems.
Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die älter werdende Bevölkerung (demographischer Wandel) bleibt weiterhin die große Herausforderung in der Alterssicherung. Einerseits muss die Rente für die schrumpfende arbeitende Generation bezahlbar bleiben. Andererseits muss sie gleichzeitig die Ruheständler länger finanzieren, da diese immer länger leben. Mit „kleinen“ Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie mit der Einführung der Pflegeversicherung wurden in den letzten drei Jahrzehnten erste Schritte unternommen, die jetzt im neuen Jahrtausend fortgeführt werden.Anspruch auf Rente hat jeder Beitragszahler, der ins Rentenalter kommt, aber auch jeder Beitragszahler, der wegen einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann. Ab dem 1. Januar 2001 wird dazu eine neue Regelung eingeführt: Aus „Rente wegen Berufsunfähigkeit“ wird die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass jetzt nicht mehr entscheidend ist, ob man noch den gelernten Beruf ausüben kann, sondern ob man überhaupt noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, unabhängig von der Art der Arbeit. Wer noch sechs Stunden und länger täglich arbeiten kann, hat keinen Anspruch mehr. Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es allerdings auch künftig noch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Da erkennbar ist, dass die Rente alleine künftig nicht ausreichend sein wird, schafft der Staat Anreize zur privaten Altersvorsorge. Entscheidend bleibt, dass auch für künftige Generationen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung die wichtigste Einnahmequelle im Alter sein werden.
Im Frühjahr 2001 wird dazu ein Ergänzungsgesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) verabschiedet. Zusammen mit den letzten Rentenreformen wird nun gewährleistet, dass die Beiträge in den nächsten 30 Jahren relativ stabil bleiben werden. Die Anpassung der Rentenhöhe (Dynamisierung) orientiert sich jetzt in veränderter Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung, das heißt am Bruttolohn aller Beschäftigten.
Zudem werden ab dem 1. Januar 2002 betriebliche und private Altersvorsorgeleistungen steuerlich gefördert. Je nach der Höhe des Einkommens und je nach dem Familienstand gibt es entweder Zulagen hierzu oder Steuerfreibeträge. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann außerdem von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Lohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Ab 2005 wird zusätzlich ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor in die Formel zur Rentenberechnung eingebaut, der auch die demografische Entwicklung berücksichtigt: Er setzt die Zahl der Leistungsempfänger in Relation zur Anzahl der erwerbstätigen Beitragszahler. Werden die Beitragszahler weniger, sind auch die Renten niedriger. Hinzu kommt, dass Rentner, die monatlich mehr als einen festgesetzten Betrag Rente bekommen, ihre Einkünfte versteuern müssen. Erwerbstätige erhalten hingegen Steuerbegünstigungen für ihre Vorsorgeaufwendungen.
Neuerungen bei der Mitbestimmung
Um die Mitbestimmung am Arbeitsplatz durch Betriebsräte zu stärken, wird im Jahr 2001 das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVfG) reformiert. Beispielsweise wird das Wahlverfahren für einen Betriebsrat in Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern vereinfacht. Ab einer Betriebsgröße von mindestens 200 Arbeitnehmern kann ein Betriebsratsmitglied ganz oder teilweise freigestellt werden. Darüber hinaus bekommt der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und auf diese Weise Arbeitsplätze zu sichern.Im Jahr 2004 treten außerdem Neuregelungen über die Drittelbeteiligung (DrittelbG) der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für Unternehmen mit mehr als 500 und bis zu 2000 Arbeitnehmern in Kraft (Unternehmensmitbestimmung). Aufsichtsräte, das sind die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner eines Unternehmens, werden jetzt zu einem Drittel von den Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln von den Anteilseignern des Unternehmens besetzt.
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Um Menschen mit Behinderung verstärkt eigenverantwortlich am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu lassen, wird im Jahr 2001 ein neues Gesetzbuch verabschiedet: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Zusätzlich kann mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen innerhalb von drei Jahren um etwa ein Viertel gesenkt werden.Um Diskriminierungen behinderter Menschen zu beseitigen, ihnen barrierefreie Lebensräume zu schaffen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, tritt am 1. Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. Beispielsweise müssen nun neue öffentliche Gebäude behindertengerecht geplant und Internetangebote möglichst barrierefrei gestaltet werden, sodass sie von allen Nutzern, auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung, uneingeschränkt genutzt werden können. Menschen mit Behinderung wollen vor allem als Inhaber von Rechten, Qualitäten und Fähigkeiten sowie als unabhängige Bürger und Verbraucher akzeptiert werden.
Mit dem „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ als Ergänzung zum SGB IX vom 1. Mai 2004 sollen Betriebe motiviert werden, mehr behinderte und schwerbehinderte Menschen auszubilden.
Die Gesundheitsreform: Medizinischen Fortschritt sichern, gesundheitliche Versorgung schützen
Auch in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung sind Neuerungen notwendig. Einerseits soll der medizinische Forschritt weiter gefördert werden, andererseits muss gleichzeitig die gesundheitliche Versorgung für die Patienten bezahlbar bleiben. Als erster Schritt wird zum 1. Januar 2003 das Beitragssatzsicherungsgesetz gültig. Mit ihm sollen die Krankenkassenbeiträge stabilisiert und die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden.Das Gesetz enthält Einsparmaßnahmen bei den Arzneimitteln, Arzthonoraren, Krankenhäusern und Krankenkassen sowie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, mit der vorgegeben wird, bis zu welcher Brutto-Einkommens-Höhe ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein muss. (Liegt das Einkommen über dieser festgesetzten Höhe, kann man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich in einer privaten Krankenversicherung versichern.)
Eine große Reform des Gesundheitswesens tritt zu Beginn des Jahres 2004 in Kraft: Patienten müssen künftig zwar mehr zuzahlen, können jedoch gleichzeitig von stabilen Krankenkassenbeiträgen profitieren. Durch mehr Mitspracherecht und leistungsfähigere Strukturen rücken die Interessen der Versicherten mehr in den Mittelpunkt.
Beispielsweise können sie künftig eine Aufstellung über Leistungen und Ausgaben von den behandelnden Ärzten verlangen. Krankenkassen führen Bonusprogramme für die Versicherten ein. Durch das Hausarztmodell werden außerdem diejenigen finanziell belohnt, die immer zuerst zum Allgemeinmediziner gehen, bevor sie einen Facharzt aufsuchen.
Zu mehr Qualität gehören auch die neuen Möglichkeiten zur „integrierten Versorgung“ durch Versorgungszentren. Darüber hinaus wird zukünftig die Fortbildung der Ärzte besser überwacht. Insgesamt soll durch die Gesundheitsreform das Gesundheitssystem leistungsstark bleiben, aber wirtschaftlicher, effizienter und vor allem qualitativ besser werden.
Wichtige Ereignisse zwischen 1998 und 2005
Am 3. September 1999 startet die Quizsendung „Wer wird Millionär?“ mit Günther Jauch als Moderator.Die Expo 2000 war die erste von dem Bureau International des Expositions anerkannte Weltausstellung in Deutschland. Sie findet vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Oktober 2000 in Hannover unter dem Motto „Mensch, Natur und Technik – Eine neue Welt entsteht“ statt.
Der Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin ist weitestgehend abgeschlossen. Am 19. April 2001 nimmt der Bundestag seine Arbeit im Reichstagsgebäude in Berlin auf.
Deutschland verankert im Jahr 2001 als erstes Land der EU den Tierschutz als „Staatsziel“ im Grundgesetz.
Am 18. März 2001 wird die Gewerkschaft Ver.di in Berlin gegründet.
Am 11. September 2001 fordern Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon in den USA rund 3000 Todesopfer.
Der Euro wird am 1. Januar 2002 in 12 Staaten der Europäischen Union, sowie in Andorra, Monaco, Montenegro, San Marino und dem Vatikan als gemeinsame Währung eingeführt.
Der 19-jährige Robert Steinhäuser tötet am 26. April 2002 während eines zehnminütigen Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen und anschließend sich selbst.
Am 1. Mai 2004 nimmt die EU 10 neue Staaten, vor allem ehemalige Ostblock-Länder, auf und wächst damit auf 25 Staaten an.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa wird im Jahr 2005 ausgearbeitet, aber nur von 18 der 25 Staaten ratifiziert.
“Hartz IV“ wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2004 gewählt.
Am 1. Juli 2004 tritt der neue deutsche Bundespräsident Horst Köhler sein Amt an.
Papst Johannes Paul II. stirbt am 2. April 2005, Nachfolger wird Joseph Ratzinger als Benedikt XVI.
Gerhard Schröder stellt am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage, die mit großer Mehrheit verneint wird, und erreicht damit keine Kanzlermehrheit.
Mit den vorgezogenen Bundestagswahlen am 22. November 2005 wird Angela Merkel erste deutsche Bundeskanzlerin und führt eine Große Koalition an.
Seit 1. November 2005 gibt Deutschland den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen aus.
Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com:
Sicherheit / Hintergründe + Lernziele: 60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
Historie: Gesetze + Neuerungen
Linktipps:
Bundeszentrale für politische Bildung „Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz“: www.bpb.de
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) „Hartz I-III: Eine Übersicht“: www.dgb.de
1 Regierungserklärung "Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung" von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 vor dem deutschen Bundestag, Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/32, Berlin 2003, S. 2479. Aus: „Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz“: Bundeszentrale für politische Bildung, online. www.bpb.de (Stand: 17.6.2010)
Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: „Sozialpolitik – Ein Heft für die Schule“, Ausgaben 2001/02 bis 2004/05, online: www.sozialpolitik.com (unter „Material“); „Hartz I-III: Eine Übersicht“: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), online: www.dgb.de (Stand: 17.6.2010); „Hartz-Gesetze“: Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, Lexikon, online. www.bpb.de (Stand: 17.6.2010); „Agenda 2010 – Weg aus der Krise?“: Praxis Politik, April 2005; „Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz“: Bundeszentrale für politische Bildung, online. www.bpb.de (Stand: 17.6.2010)
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