Sozialgeschichte 1990 bis 1998

Sozialpolitik im wiedervereinten Deutschland

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Mauerfall und Ende des Ost-West-Konflikts

Am 9. November 1989 fällt nach 28 Jahren die Berliner Mauer. Nach 40 Jahren DDR und BRD fallen sich Tausende Ostdeutsche und Westdeutsche am Brandenburger Tor in die Arme.

Erste Anzeichen des Zusammenbruchs des Regimes der Sozialistischen Einheitspartei (SED) in der DDR sind schon Mitte der 1980er Jahre erkennbar. Ebensolche Tendenzen gibt es auch in der Sowjetunion und in den anderen Ostblockstaaten. Michail Gorbatschow, der Generalsekretär der kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU), verfolgt eine neue Politik von Glasnost und Perestroika, Transparenz und Umgestaltung.

Die Sowjetunion verzichtet auf die Vorherrschaft im Ostblock und öffnet den Weg für eine schrittweise Demokratisierung außerhalb der UdSSR. In der DDR dagegen beharrt das SED-Regime weiter auf seinem politischen Führungsanspruch.

| Bild: 10. November 1989: Westberliner begrüßen Besucher aus Potsdam. © AKG- Images | Als Ungarn am 11. September 1989 die Grenze zu Österreich öffnet, nutzen zehntausende DDR-Bürgerinnen und Bürger diesen Weg zur Flucht in die Bundesrepublik. Die Oppositionsbewegung wächst; immer mehr Menschen gehen auf die Straße mi tder Parole „Wir sind das Volk“ demonstrieren sie friedlich und selbstbewusst für Reformen. Schließlich gibt die SED-Führung dem politischen Druck nach und öffnet am Abend des 9. November 1989 die Mauer.

Schnell wird klar, dass die Mehrheit der DDR-Bevölkerung eine zügige Wiedervereinigung möchte und neben den politischen auch auf wirtschaftliche Verbesserungen hofft.

Auf dem Weg zur Einheit

Die im März 1990 erste frei gewählte DDR-Regierung unter CDU-Ministerpräsident Lothar de Maiziere verfolgt das Ziel, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 im Grundgesetz vorzubereiten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur staatlichen Einheit ist der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und DDR, der am 1. Juli 1990 in Kraft tritt. Die Deutsche Mark (D-Mark) wird als einziges Zahlmittel auch in der DDR eingeführt.

Löhne und Gehälter sowie Renten werden zum Kurs 1:1 umgestellt, also eine Ostmark gegen eine D-Mark. Sparguthaben können ebenfalls bis zu einem gewissen Betrag 1:1 umgetauscht werden. Guthaben und Schulden, die darüber liegen, werden zum Kurs 2:1 umgestellt.

Die einheitliche Währung in Ost und West und die Übernahme der bundesdeutschen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), der Sozialhilfe und des Arbeitsrechts (Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Streikrecht, Betriebsverfassung, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) im Rahmen der Sozialunion schaffen die Voraussetzungen für die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft (Wirtschaftsunion) in den neuen Bundesländern.

Am 3. Oktober 1990 können die Deutschen in Ost und West gemeinsam die deutsche Einheit feiern. Denn an diesem Tag tritt der Einigungsvertrag vom 31. August in Kraft und damit wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollzogen.

Neue und alte Aufgaben für den gesamtdeutschen Sozialstaat

Gleiche Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen, ist Anfang der 1990er Jahre das wichtigste Ziel der Sozialpolitik. Die Menschen im Osten haben hohe Erwartungen an die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik und das bundesdeutsche System der sozialen Sicherung.

Trotz der Freude über die Wiedervereinigung wird schnell klar: Es sind große finanzielle Anstrengungen notwendig, um die Einheit zu finanzieren. Die Sozialleistungsquote steigt von 30,7 Prozent im Jahr 1989 auf 34,1 Prozent im Jahr 1994.

Außerdem kann der bundesdeutsche Sozialstaat schließlich nicht einfach per Gesetz übertragen werden; in den neuen Bundesländern fehlen die entsprechenden Institutionen und Regelungen; auch die sozialpolitischen Akteure wie freie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsgenossenschaften und Träger der Kranken- und Rentenversicherung müssen sich erst neu bilden.

Die neuen Mitbürger müssen in das bundesdeutsche Sozialsystem integriert und in die soziale Marktwirtschaft – ein für sie völlig fremdes Wirtschaftssystem – eingeführt werden. Von heute auf morgen müssen sich die ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürger komplett umstellen und neu orientieren.

Gleichzeitig muss der Umbau des Sozialstaats der „alten Bundesrepublik“ weitergehen. Die Anzahl der Erwerbstätigen, die Beiträge in die Sozialversicherung zahlen, sinkt seit Jahren: Weniger Menschen zahlen Beiträge in die Sozialversicherung ein, weil sie arbeitslos oder nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Menschen werden älter und bekommen weniger Kinder, die ihrerseits als Erwerbstätige in die Rentenkassen einzahlen.

„Aufbau Ost“ und Arbeitsmarkt

Den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer tragen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam. 1991 und 1992 zahlen die Bürgerinnen und Bürger in Ost und West erstmals einen Solidaritätszuschlag (auch: „Soli“) zusätzlich zur Einkommensteuer.

Am 13. März 1993 wird ein Solidarpakt zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der deutschen Einheit (auch: „Aufbau Ost“) vereinbart. Die Hauptlast trägt der Bund. Im Jahr 1995 wird der „Soli“ wieder eingeführt, zunächst sind es 7,5 Prozent, ab 1999 bis heute 5,5 Prozent zusätzlich zur Einkommensteuer. Dennoch geht der „Aufbau Ost“ nur stockend voran.

Probleme bereitet vor allem die Umstellung von der sozialistischen Planwirtschaft in Ostdeutschland zur sozialen Marktwirtschaft. Hinzu kommt, dass traditionelle Absatzmärkte der DDR in Osteuropa weg brechen, weil auch hier durch die politische und wirtschaftliche Neuorganisation die Nachfrage sinkt.

Etwa 8.000 Volkseigene Betriebe der ehemaligen DDR mit rund 4.000 Beschäftigten werden privatisiert. Viele, der neuen Unternehmen sind der westdeutschen Konkurrenz jedoch nicht gewachsen. Ihre Produktionskosten sind zu hoch, ihre Produkte nicht marktfähig. Millionen Beschäftige verlieren ihren Arbeitsplatz, weil Unternehmen schließen müssen.

Im Jahr 1993 überschreitet die Arbeitslosenzahl in der Bundesrepublik Deutschland erstmals die Drei-Millionen-Grenze, 1997 sind über vier Millionen Menschen ohne Arbeit. Das sind fast 13 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie Einschnitte bei den Leistungen bleibt nicht aus. Zum Beispiel wird die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von acht auf zwölf Wochen erhöht.

Rentenversicherung

Mit der Wiedervereinigung werden Millionen ehemaliger DDR-Bürgerinnen und -Bürger in das bundesdeutsche Rentensystem integriert. Darunter sind rund vier Millionen Menschen, die Rentenzahlungen bekommen.

Ab 1. Januar 1992 gilt in den neuen Bundesländern mit dem „Rentenüberleitungsgesetz“ das Rentenrecht der BRD. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern haben einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR werden in Beitragszeiten zur Rentenversicherung umgerechnet.

Zusammen mit der Problematik des demografischen Wandels – die Geburtenraten sinken schon seit den 1970er-Jahren, zeitgleich steigt die Lebenserwartung – und der anhaltenden Arbeitslosigkeit, nimmt der Druck auf die Rentenkassen weiter zu.

Am 9. November 1989, am Tag als die Mauer fiel, hatte der Bundestag bereits eine Rentenreform beschlossen; 1992 tritt sie in Kraft. Neu ist, dass die Höhe der Renten nun nicht mehr an die Bruttolöhne angepasst wird sondern an die Nettolöhne (Bruttolohn minus Steuern und Sozialbeiträge ergibt den Nettolohn). Das heißt, wenn die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer steigen und sie damit weniger Geld in der Tasche haben, fallen auch die Renten geringer aus.

Die Altersgrenze, ab der man in Rente gehen kann, wird schrittweise von 60 und 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Neu ist auch, dass für die Kinderziehung nun drei Jahre bei der Rentenberechnung anerkannt werden. Weitere Reformen mit Einschnitten bei der Rentenversicherung folgen 1996 und 1997.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird über Beiträge finanziert, die sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. 1990 beträgt der Rentenbeitragssatz 18,7 Prozent des Bruttolohns; 1997 und 1998 liegt er bei 20,3 Prozent. Damit der Beitragssatz nicht noch weiter steigt, leistet der Bund seit 1998 einen erheblichen Zuschuss zur Rentenversicherung. Ende der 1990er-Jahre liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 19,5 Prozent.

Krankenversicherung

| Bild: Medizinischer Fortschritt und beste Versorgung kosten Geld. © Reuters / Shaun Best | In der ehemaligen DDR ist die medizinische Versorgung Aufgabe des staatlichen Gesundheitswesens. Es gibt also keine privaten Leistungsanbieter. Das heißt: Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker oder private und gemeinnützige Krankenhausträger müssen nach der Wiedervereinigung zügig neu zugelassen, gefördert und aufgebaut werden – diese großen strukturellen Veränderungen sind Voraussetzung für die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es lange vor der Einheit in Westdeutschland Finanzierungsprobleme, die mit Reformen und Gesetzen gelöst werden sollen. Am 1. Januar 1993 tritt das Gesundheitsstrukturgesetz mit Leistungskürzungen in Kraft. Die Versicherten müssen tiefer in die eigene Tasche greifen und erstmals bei Zahnersatz, Arznei- und Heilmitteln Zuzahlungen leisten. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung steigen.

Neu eingeführt wird die Krankenversichertenkarte, die den Krankenschein ablöst. Ab dem 1. Januar 1996 können alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen frei wählen, ob sie sich bei einer der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen (EK), Betriebskrankenkassen (BKK) oder Innungskrankenkassen (IKK) kranken versichern.

Pflegeversicherung

Um kranke und pflegebedürftige Menschen, deren Rente für eine sorgfältige Pflege nicht ausreicht, aus der Sozialhilfe herauszuholen wird als fünfte Säule der Sozialversicherung zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung eingeführt.

Leistungen werden Pflegebedürftigen zuhause, also in der ambulanten Pflege, und in der stationären, zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung, gewährt. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die schon dauerhafte Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege etc. brauchen; selbstverständlich gehören hier auch alle schwer pflegebedürftigen hinzu.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört automatisch auch der sozialen Pflegeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Wie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte (Ausnahme Sachsen). Anfangs liegt der Beitrag bei 1,0 Prozent; zum 1. Juli 1996 steigt auf 1,7 Prozent.

Viele Reformversuche werden in den 1990er-Jahren auf den Weg gebracht. Doch der Sozialstaat bleibt im Umbruch. Nach wie vor gilt es, angesichts des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels die Zukunft der Sozialversicherungen zu sichern. Europa und die zunehmende internationale Verflechtung von Arbeit und Wirtschaft (Globalisierung) schaffen zudem neue Rahmenbedingungen für den deutschen Sozialstaat.

Sozialpolitik im vereinten Europa

Bereits seit 1989 haben sich die Mitgliedstaaten mit der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer“ zu mehr sozialen Schutz für Arbeitnehmer verpflichtet. Weitere Pläne zur sozialen Sicherung auf europäischer Ebene werden mit dem Vertrag über die Europäische Union konkretisiert.

Am 7. Februar 1992 unterzeichnen ihn die zwölf Mitglied-Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) in der niederländischen Stadt Maastricht und schließen sich damit zur Europäischen Union (EU) zusammen. Wichtigste Ziele sind eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialunion sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Am 1. November 1993 tritt der „Maastrichter Vertrag“ in Kraft.

Mit dem beigefügten „Abkommen über die Sozialpolitik“ können die EU-Mitgliedstaaten jetzt in einzelnen Bereichen gemeinsame Entscheidungen treffen. Dazu gehört neben der Beschäftigungsförderung und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auch die Förderung der Chancengleichheit.

Am 26. März 1995 werden die Grenzkontrollen zwischen den EU-Ländern Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Portugal und Spanien abgeschafft. Anlass ist das in Kraft treten des Schengener Abkommens, das die fünf Mitglied-Staaten bereits zehn Jahre zuvor in der Luxemburgischen Stadt Schengen abgeschlossen hatten.

Im Jahr 1999 werden die „Abkommen über die Sozialpolitik“ in den EU-Vertrag fest verankert. Die Schwerpunkte der europäischen Sozialpolitik liegen auf Fragen der Beschäftigung, Chancengleichheit, Ausgrenzung und öffentlichen Gesundheit.

Wichtige Ereignisse der 1990er-Jahre

Am 2. Dezember 1990 findet die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl statt. Es ist das erste frei gewählte Parlament in Deutschland seit 1932. Die Regierung bildet eine Koalition aus CDU/CSU und FDP. Erster gesamtdeutscher Bundeskanzler ist Helmut Kohl, CDU.

Im Juni 1991 beschließt der Bundestag von Bonn nach Berlin zu ziehen. Der Umzug der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.

Im September 1991 überfallen Rechtsextreme vietnamesische Gastarbeiter in Hoyerswerda. Weitere Ausschreitungen gegen und Brandanschläge auf Ausländer und Asylbewerber folgen im August 1992 in Rostock, im November 1992 in Mölln und im Mai 1993 in Solingen. Acht Menschen verlieren ihr Leben. Viele der Anwohner und Zuschauer applaudieren. Tausende demonstrieren in ganz Deutschland mit Lichterketten gegen rechte Gewalt.

Seit 1995 ist der Schwangerschaftsabbruch in der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft straffrei. Eine Beratung davor ist aber Pflicht.

Am 26. April 1997 fordert der deutsche Bundestagspräsident Roman Herzog in einer Rede „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen“. Er beklagt den Mangel an Unternehmergeist und Engagement.

Am 27. September 1998 wird Bundeskanzler Gerhard Schröder, SPD, zum neuen Bundeskanzler gewählt. Die neue Regierungskoalition bilden SPD und Grüne. Nach 16 Jahren endet damit die Ära Helmut Kohl.


Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com:
Politik / Hintergründe + Lernziele: Soziale Sicherung
Politik / Hintergründe + Lernziele: Europäische Union
Politik / Hintergründe + Lernziele: Globalisierung
Sicherheit / Hintergründe + Lernziele: 60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
Historie: Gesetze + Neuerungen

Linktipps:
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
Zeit Online „Chronik der Ereignisse“: www.zeit.de


Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „1989/1990 Deutsche Einheit “, „1990 bis heute“; Deutsche Geschichten: „1989 bis 2005“, Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de; Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung“, Online: www.bmas.de; Ausstellung des BMAS/BMG anläßlich der Feier 60-Jahr-Deutsche-Einheit, Online: www.bmg.bund.de; AOK-Bundesverband: Online-Lexikon, www.aok-bv.de; Friedrich Ebert Stiftung: „40 Jahre aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland – Beitrag zu einer Bilanz“, in WISO direkt, Juni 2009 (Stand: Mai 2010)

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