Wiedervereinigtes Deutschland
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Auf dem Weg zur Einheit
Die im März 1990 erste frei gewählte DDR-Regierung unter CDU-Ministerpräsident Lothar de Maiziere verfolgt das Ziel, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 im Grundgesetz vorzubereiten.Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur staatlichen Einheit ist der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR, der am 1. Juli 1990 in Kraft tritt. Die Deutsche Mark (D-Mark) wird als einziges Zahlungsmittel auch in Ostdeutschland eingeführt.
Löhne und Gehälter sowie Renten werden zum Kurs 1:1 umgestellt, also eine Ostmark gegen eine D-Mark. Sparguthaben können ebenfalls bis zu einem bestimmten Betrag (abhängig vom Alter des Sparers) 1:1 umgetauscht werden. Guthaben und Schulden, die darüber liegen, werden zum Kurs 2:1 umgestellt.
Die einheitliche Währung und die Übernahme der bundesdeutschen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), der Sozialhilfe und des Arbeitsrechts (Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Streikrecht, Betriebsverfassung, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) im Rahmen der Sozialunion schaffen die Voraussetzungen für die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft (Wirtschaftsunion) in den neuen Bundesländern.
Am 3. Oktober 1990 können die Deutschen in Ost und West gemeinsam die deutsche Einheit feiern: An diesem Tag tritt der Einigungsvertrag vom 31. August in Kraft, und damit wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollzogen. Im "Zwei-plus-Vier-Vertrag"vom September 1990 hatten die vier Siegermächte zuvor dem vereinigten Deutschland die volle Regierungsgewalt (Souveränität) übertragen.
Neue Aufgaben für den gesamtdeutschen Sozialstaat
Gleiche Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen ist Anfang der 1990er-Jahre das wichtigste Ziel der Sozialpolitik. Trotz der Freude über die Wiedervereinigung wird schnell klar: Es sind große finanzielle Anstrengungen notwendig, um die Einheit zu finanzieren. Die Sozialleistungsquote steigt von 30,7 Prozent im Jahr 1989 auf 34,1 Prozent im Jahr 1994.Außerdem kann der bundesdeutsche Sozialstaat nicht einfach per Gesetz übertragen werden – in den neuen Bundesländern fehlen die entsprechenden Einrichtungen und Regelungen; auch die sozialpolitischen Akteure wie freie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsgenossenschaften und Träger der Kranken- und Rentenversicherung müssen sich erst neu bilden.
Die neuen Mitbürger müssen in das bundesdeutsche Sozialsystem integriert und in die Soziale Marktwirtschaft eingeführt werden. Von heute auf morgen müssen sich die ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürger komplett umstellen und neu orientieren. Gleichzeitig muss der Umbau des Sozialstaats der „alten Bundesrepublik“ weitergehen.
„Aufbau Ost“ und Arbeitsmarkt
Den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer tragen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam. 1991 und 1992 zahlen die Bürgerinnen und Bürger in Ost und West erstmals einen Solidaritätszuschlag (auch: „Soli“) zusätzlich zur Einkommensteuer.Am 13. März 1993 wird ein Solidarpakt zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der deutschen Einheit (auch: „Aufbau Ost“) vereinbart. Die Hauptlast trägt der Bund. Im Jahr 1995 wird der Solidaritätszuschlag wieder eingeführt, zunächst sind es 7,5 Prozent, ab 1999 bis 2010 5,5 Prozent zusätzlich zur Einkommensteuer. Dennoch geht der Aufbau Ost nur stockend voran.
Probleme bereitet vor allem die Umstellung von der sozialistischen Planwirtschaft in Ostdeutschland zur Sozialen Marktwirtschaft. Hinzu kommt, dass traditionelle Absatzmärkte der DDR in Osteuropa wegbrechen, weil auch hier durch die politische und wirtschaftliche Neuorganisation die Nachfrage sinkt.
Etwa 8.000 volkseigene Betriebe der ehemaligen DDR mit rund 4.000.000 Beschäftigten werden privatisiert. Das bedeutet, dass öffentliches Vermögen in das Eigentum privater Unternehmer übergeht. Viele der neuen Unternehmen sind der westdeutschen Konkurrenz jedoch nicht gewachsen. Ihre Produktionskosten sind zu hoch, ihre Produkte nicht marktfähig. Millionen Beschäftige verlieren ihre Arbeitsplätze, weil Unternehmen schließen müssen.
Im Jahr 1993 überschreitet die Arbeitslosenzahl in der Bundesrepublik erstmals die Dreimillionengrenze, 1997 sind über vier Millionen Menschen ohne Arbeit. Eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie Einschnitte bei den Leistungen sind die Folgen.
Rentenversicherung
Mit der Wiedervereinigung werden Millionen ehemaliger DDR-Bürgerinnen und -Bürger in das bundesdeutsche Rentensystem integriert. Darunter sind rund vier Millionen Menschen, die Rentenzahlungen bekommen.Ab 1. Januar 1992 gilt in den neuen Bundesländern mit dem „Rentenüberleitungsgesetz“ das Rentenrecht der Bundesrepublik. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern haben einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Erwerbstätigkeit in der DDR werden in Beitragszeiten der Rentenversicherung umgerechnet.
Zusammen mit der Problematik der alternden Gesellschaft und der anhaltenden Arbeitslosigkeit nimmt der Druck auf die Rentenkassen weiter zu.
Am 9. November 1989 hatte der Bundestag bereits eine Rentenreform beschlossen; 1992 tritt sie in Kraft. Neu ist, dass die Höhe der Renten nun an die Nettolöhne (Bruttolohn minus Steuern und Sozialbeiträge ergibt den Nettolohn) angepasst wird. Das heißt, wenn die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer steigen und sie damit weniger Geld haben, fallen auch die Renten geringer aus.
Die Altersgrenze, ab der man in Rente gehen kann, wird schrittweise von 60 und 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies nur mit Abzügen tun. Neu ist auch, dass für die Kinderziehung nun drei Jahre bei der Rentenberechnung anerkannt werden. Weitere Reformen mit Einschnitten bei der Rentenversicherung folgen 1996 und 1997.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird über Beiträge finanziert, die sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. 1990 beträgt der Rentenbeitragssatz 18,7 Prozent des Bruttolohns; 1997 und 1998 liegt er bei 20,3 Prozent. Damit der Beitragssatz nicht noch weiter steigt, leistet der Bund seit 1998 einen erheblichen Zuschuss zur Rentenversicherung. Ende der 1990er-Jahre liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 19,5 Prozent.
Krankenversicherung
In der ehemaligen DDR ist die medizinische Versorgung Aufgabe des staatlichen Gesundheitswesens. Es gibt also keine privaten Leistungsanbieter. Das heißt: Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker oder private und gemeinnützige Krankenhausträger müssen nach der Wiedervereinigung zügig neu zugelassen, gefördert und aufgebaut werden – diese großen strukturellen Veränderungen sind Voraussetzung für die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung.Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung in Westdeutschland gibt es lange vor der Einheit Finanzierungsprobleme, die mit Reformen und Gesetzen gelöst werden sollen. Am 1. Januar 1993 tritt das Gesundheitsstrukturgesetz mit Leistungskürzungen in Kraft. Die Versicherten müssen erstmals bei Zahnersatz, Arznei- und Heilmitteln Zuzahlungen leisten. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung steigen.
Die elektronische Krankenversichertenkarte wird eingeführt und löst den Krankenschein ab. Ab dem 1. Januar 1996 können alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen frei wählen, ob sie sich bei einer der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen (EK), Betriebskrankenkassen (BKK) oder Innungskrankenkassen (IKK) versichern.
Pflegeversicherung
Um kranke und pflegebedürftige Menschen, deren Rente für eine sorgfältige Pflege nicht ausreicht, aus der Sozialhilfe herauszuholen, wird als fünfter Zweig der Sozialversicherung zum 1. Januar 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Leistungen werden Pflegebedürftigen zuhause (also in der ambulanten Pflege) und in stationären Einrichtungen gewährt. Als (schwer)pflegebedürftig gelten Menschen, die dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen (wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) brauchen.Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Wie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte (Ausnahme: Sachsen). Anfangs liegt der Beitrag bei 1,0 Prozent; zum 1. Juli 1996 steigt er auf 1,7 Prozent.
Sozialpolitik im vereinten Europa
Bereits seit 1989 haben sich die Mitgliedstaaten mit der „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ zu mehr sozialem Schutz für Arbeitnehmer verpflichtet. Weitere Pläne zur sozialen Sicherung auf europäischer Ebene werden mit dem Vertrag über die Europäische Union ausgearbeitet.Am 7. Februar 1992 unterzeichnen ihn die zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) in der niederländischen Stadt Maastricht und schließen sich damit zur Europäischen Union (EU) zusammen. Wichtigste Ziele sind eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialunion sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Am 1. November 1993 tritt der „Maastrichter Vertrag“ in Kraft.
Mit dem beigefügten „Abkommen über die Sozialpolitik“ können die EU-Mitgliedstaaten jetzt in einzelnen Bereichen gemeinsame Entscheidungen treffen. Dazu gehört neben der Beschäftigungsförderung und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auch die Förderung der Chancengleichheit.
Am 26. März 1995 werden die Grenzkontrollen zwischen den EU-Ländern Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Portugal und Spanien abgeschafft. Anlass ist das in Kraft treten des „Schengener Abkommens", das Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten bereits zehn Jahre zuvor in der luxemburgischen Stadt Schengen abgeschlossen hatten.
Im Jahr 1999 werden die „Abkommen über die Sozialpolitik“ im EU-Vertrag fest verankert. Die Schwerpunkte der europäischen Sozialpolitik liegen auf Fragen der Beschäftigung, Chancengleichheit, Ausgrenzung und öffentlichen Gesundheit.
Wichtige Ereignisse der 1990er-Jahre
- Am 2. Dezember 1990 findet die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl statt. Es ist das erste frei gewählte Parlament in Deutschland seit 1932. Die Regierung bildet ein Bündnis (Koalition) aus CDU/CSU und FDP. Erster gesamtdeutscher Bundeskanzler ist Helmut Kohl, CDU.
- Im Juni 1991 beschließt der Bundestag von Bonn nach Berlin zu ziehen. Der Umzug der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
- Im September 1991 überfallen Rechtsextreme in Hoyerswerda vietnamesische Gastarbeiter. Weitere Ausschreitungen gegen und Brandanschläge auf Ausländer und Asylbewerber folgen im August 1992 in Rostock, im November 1992 in Mölln und im Mai 1993 in Solingen.
- Seit 1995 ist der Schwangerschaftsabbruch in der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei. Eine Beratung davor ist aber Pflicht.
- Am 26. April 1997 fordert der deutsche Bundestagspräsident Roman Herzog in einer Rede, „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen“. Er beklagt den Mangel an Unternehmergeist und Engagement.
- Am 27. September 1998 wird Gerhard Schröder, SPD, zum neuen Bundeskanzler gewählt. Die neue Regierungskoalition bilden SPD und Grüne. Nach 16 Jahren endet damit die Ära Helmut Kohl.
Rubrik „Politik: Hintergründe + Lernziele": Soziale Sicherung
Rubrik „Politik: Hintergründe + Lernziele": Europäische Union
Rubrik „Politik: Hintergründe + Lernziele": Globalisierung
Rubrik „Sicherheit: Hintergründe + Lernziele": 60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
Rubrik „Historie": Gesetze + Neuerungen
Linktipps:
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
Zeit Online „Chronik der Ereignisse“: www.zeit.de
Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „1989/1990 Deutsche Einheit “, „1990 bis heute“, www.dhm.de/lemo; Deutsche Geschichten: „1989 bis 2005“, Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de; Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung“, online: www.bmas.de; Ausstellung des BMAS/BMG anläßlich der Feier 60-Jahr-Deutsche-Einheit, Online: www.bmg.bund.de; AOK-Bundesverband: Online-Lexikon, www.aok-bv.de; Friedrich Ebert Stiftung: „40 Jahre aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland – Beitrag zu einer Bilanz“, in WISO direkt, Juni 2009 (Stand: Mai 2010)
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