BRD: Wirtschaftswunder und Sozialstaat
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1950er-Jahre: Soziale Marktwirtschaft und Wirtschaftswunder
Bereits vor Gründung der BRD wird die Idee einer „Sozialen Marktwirtschaft“ im westlichen Nachkriegsdeutschland realisiert. Verantwortlich dafür ist der Direktor der Verwaltung für Wirtschaft in der amerikanisch-britischen Besatzungszone, Ludwig Erhard, später erster Bundeswirtschaftsminister der BRD (1949-1963, CDU). Trotz Bedenken bei den Besatzungsmächten, den Gewerkschaften und vielen Politikern lässt er sich nicht von seinem Ziel „Wohlstand für alle!“ abbringen.Gemeinsam mit dem Ökonom Alfred Müller-Armack entwickelt er das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, die auf freiem Wettbewerb, Konsumentenfreiheit und sozialem Ausgleich basiert. Das heißt, der Staat gestaltet den Rahmen für einen freien, fairen Markt, in dem jeder Einzelne nicht nur auf seine individuelle Leistungsfähigkeit angewiesen ist, sondern in Notsituationen mit der Unterstützung der Allgemeinheit rechnen kann. Auf diesem Prinzip beruht unser Wirtschaftssystem noch heute.
Parallel zur Währungsreform führt Erhard im Juni 1948 das „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ ein. Preiskontrollen werden gelockert, die staatlich kontrollierte Bewirtschaftung wird aufgehoben. Für Güter wie Kohle, Stahl und Treibstoff gelten jedoch weiterhin Preisbindungen, ebenso für Grundnahrungsmittel und Mieten.Das traditionelle soziale System des 19. Jahrhunderts wird wieder eingeführt und damit der Grundstein des heutigen Sozialstaates gelegt. Bis zum Jahr 1950 sind die einzelnen Zweige – die Kranken-, Unfall-, Alters- und Arbeitslosenversicherung bundesweit wieder gesetzlich verankert. 1950 übernimmt auch West-Berlin, das sich zunächst für eine Einheitsversicherung entschieden hatte, dieses System.
Das heute noch existierende Rentensystem gibt es seit dem Jahr 1957: Adenauer führt eine einkommensbezogene Altersrente in Höhe von 60 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne aller versicherungspflichtigen Beschäftigten ein. Gleichzeitig wird eine Dynamisierung der Renten beschlossen, also eine regelmäßige Anpassung an die Bruttolöhne der Arbeitnehmer. Er trifft außerdem eine folgenreiche Entscheidung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vorher hatte jeder Arbeitnehmer seine Versicherungsbeiträge auf ein persönliches Rentenkonto eingezahlt und so Kapital für das Alter angespart (Kapitaldeckungsverfahren). Doch der Zweite Weltkrieg hatte die Beitragsreserven der Gesetzlichen Rentenversicherung vernichtet. Im so genannten Generationenvertrag finanzieren künftig die aktiven Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der Ruheständler und erwerben damit ihrerseits einen Rechtsanspruch, im Alter selbst Rente zu beziehen (Umlageverfahren).
Die Währungsreform, die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft, der Marshallplan, der immense Arbeitskräftebedarf für den Wiederaufbau und die Reformierung der sozialpolitischen Gesetze bereiten der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er-Jahren einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Das Wirtschaftswunder beginnt.
Sozialpolitische Errungenschaften der jungen BRD
- Am 9. April 1949 tritt das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es regelt das Recht, nach dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen und Entlohnung ohne staatlichen Eingriff selbst aushandeln (Tarifautonomie). Im Jahr 1949 liegen die Stundenlöhne zwischen 59 Pfennigen und 1,77 Deutschen Mark (DM), Monatsgehälter zwischen 175 DM und 531 DM. Frauen verdienen prinzipiell weniger, meist werden sie nach einem „Frauenlohn“ bezahlt.
- Am 13. Oktober 1949 gründen 16 Einzelgewerkschaften in München den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als ihren Dachverband. Erster Vorsitzender des DGB wird Hans Böckler.
- Am 21. Mai 1951 tritt das Montan-Mitbestimmungsgesetz in Kraft. Es regelt die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Kapitalgesellschaften des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie nach dem Grundsatz „Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit“. Mit paritätisch ist gemeint, dass der Aufsichtsrat der Unternehmen je zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern/Aktionären besetzt wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und muss neutral sein.
- Ab dem 10. August 1951 gilt für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Kündigungsschutz, den das Kündigungsschutzgesetz vorschreibt. Kündigungsfristen müssen nun eingehalten werden, Kündigungsgründe gerechtfertig sein.
- Am 24. Januar 1952 tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft. Es schützt werdende Mütter vor Kündigung und führt Geldleistungen für die Zeit vor und nach der Entbindung ein.
- Ab dem 11. Oktober 1952 gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das eine bundesweite einheitliche Regelung für Betriebsräte vorsieht und die Mitbestimmung für alle Unternehmen außerhalb der Bergbau-, Eisen- und Stahlindustrie (Montanindustrie) einheitlich regelt.
- Am 15. Januar 1955 entscheidet das Bundesarbeitsgericht: gleicher Tariflohn für Frauen. Bis „Frauenlohngruppen“ ganz aus den Tarifverträgen verschwinden, dauert es jedoch noch Jahrzehnte.
- In einem feierlichen Akt erklären die Vertreter der Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) die Bundesrepublik am 5. Mai 1955 offiziell für souverän und beenden den Besatzungszustand. Die BRD hat damit ihre Souveränität – die staatliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit – erreicht.
- 1. Mai 1956: „Samstags gehört Vati mir“ – mit dieser Kampagne fordert der DGB in diesem Jahr die Einführung der Fünftagewoche mit acht Stunden täglicher Arbeitszeit. Schrittweise wird diese Forderung in den Folgejahren nach etlichen Streiks umgesetzt.
- Am 23. Februar 1957 tritt ein neues Rentengesetz in Kraft. Es ist die erste große Rentenreform in der Geschichte der Rentenversicherung.
- Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge gründen Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland am 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die EWG ist der Vorläufer der heutigen Europäischen Union (EU).
- Am 1. Juli 1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ehe und Familie gesetzlich verankert. Frauen gewinnen Rechte dazu, Männer müssen Einschränkungen hinnehmen.
1960er- bis 1970er-Jahre: Wohlstand und „Sozialinvestitionen“
Wirtschaftswachstum und Wohlstand sind in den 1950er-Jahren die Eckpfeiler der Sozialpolitik. Bis zum Jahr 1961 sinkt die Arbeitslosenquote auf unter ein Prozent, die Vollbeschäftigung ist damit erreicht. Produktions- und Exportdaten steigen weiter. Der fortsetzende wirtschaftliche Aufschwung ermöglicht den weiteren Ausbau zahlreicher sozialer Sicherungsleistungen. In den 1960er-Jahren werden jedoch zunehmend die Grenzen des Sozialstaats hinterfragt und Warnungen vor einem „Versorgungsstaat“ laut. Der Ausbau geht dennoch weiter. „Sozialinvestitionen“ ist ein Schlagwort dieser Zeit.
Zunächst werden die Leistungen, beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch erweitert: Sie finanzieren nun auch Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen. Außerdem wird die Ausstattung der Kliniken verbessert. Ein neues Gesetz zur gesetzlichen Unfallversicherung garantiert, dass auch Schüler und Studierende unfallversichert sind. Die Versicherung greift bei Unfällen, die sich in der Schule oder am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin und zurück ereignen, sowie bei Berufskrankheiten. Außerdem verbessert das Rehabilitationsangleichungsgesetz die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Wiederherstellung, Eingliederung) von Menschen mit Behinderungen.Anfang der 1960er-Jahre reformiert der Bundestag das Armen- und Fürsorgerecht, das noch aus der Weimarer Republik stammt, und führt 1961 die Sozialhilfe ein. Sie soll Menschen in Not existenziell absichern. Ihre Leistungen können aus Geld-, Sach- und Dienstleistungen (zum Beispiel Beratung) bestehen. Bevor Sozialhilfe bewilligt wird, müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, und es darf kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen mehr zur Verfügung stehen.
Im Jahr 1975 erreicht der Sozialstaat seine Grenzen: Ölpreisschock und Strukturwandel verringern das Wirtschaftswachstum und lösen eine Rezession (wirtschaftlicher Abschwung) aus. Die Arbeitslosigkeit nimmt zu. Auch die Zahl der Rentner wächst, ihre rechtlichen Ansprüche sind durch die Rentenreform gestiegen. Infolgedessen steigen die Sozialausgaben, während die Einnahmen sinken.
Sozialpolitische Errungenschaften in den 1960er- und 1970er-Jahren
- Der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer gilt ab 1. Januar 1963 und ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben.
- Ab dem 27. Juli 1969 sichert das Lohnfortzahlungsgesetz den Arbeitnehmern bei Krankheit den vollen Lohn für sechs Wochen.
- Schüler und Studenten können seit dem 1. Juli 1970 finanzielle Förderung beantragen. Grundlage ist das erste Ausbildungsförderungsgesetz.
- Am 18. März 1971 werden Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten in die Gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen.
- Am 15. Januar 1972 wird das Betriebsverfassungsgesetz reformiert. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften erhalten mehr Rechte im Betrieb.
- Mit der zweiten Rentenreform vom 16. Oktober 1972 öffnet sich die Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen. Sie schafft zudem eine Rente nach Mindesteinkommen und führt die flexible Altersgrenze mit 63 Jahren ein.
Rubrik „Politik: Hintergründe + Lernziele": 60 Jahre Kriegsende
Rubrik „Berufswelt: Hintergründe + Lernziele": Gleichberechtigung
Rubrik „Berufswelt: Hintergründe + Lernziele": Mitbestimmungsgesetz
Rubrik „Politik": Soziale Sicherung / Soziale Gerechtigkeit / Europäische Union
Rubrik „Historie": Gesetze + Neuerungen
Linktipps:
Bundeszentrale für politische Bildung/Themen/Geschichte/Bundesrepublik Deutschland: www.bpb.de
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
Zeit Online „Chronik der Ereignisse“: www.zeit.de
Deutscher Gewerkschaftsbund „Geschichte des DGB“: www.60-jahre-dgb.de
Hans-Böckler-Stiftung „60 Jahre Tarifvertragsgesetz“: www.boeckler.de
Goethe Institut „Deutsche Stars – Innovationen made in Germany“: www.goethe.de
Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „1949–1989“, www.dhm.de/lemo; Deutsche Geschichten, Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de; Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier „Grundgesetz und Parlamentarischer Rat“ und Pocket „Zeitgeschichte 1945–2000“, Bonn 2008, www.bpb.de; Hans Böckler Stiftung: „60 Jahre Tarifvertragsgesetz“, Düsseldorf 2009, www.boeckler.de; Deutscher Gewerkschaftsbund: „60 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund“, Berlin 2009, www.dgb.de; Initiative „Partner für Innovation“: „Deutsche Stars – Innovationen made in Germany“, www.innovationen-fuer-deutschland.de; Deutsche Bundesbank: „Währungsreform 1948“, Frankfurt 2007, www.bundesbank.de (Stand: Januar 2010) [Drucken] [Versenden]
