Sozialgeschichte 1950er- bis 1970er-Jahre

Sozialstaat Bundesrepublik

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1949: Der Weg zum Sozialstaat

Am 23. Mai 1949 – vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges – verkündet Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die Bundesrepublik Deutschland ist nun „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (GG Art. 20,1).

| Bild: Konrad Adenauer unterzeichnet das Grundgesetz; © SV-Bilderdienst | Am 14. August 1949 wählen die Deutschen den ersten Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Erster Bundespräsident wird Theodor Heuss (FDP), erster deutscher Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Adenauers politisches Ziel ist von Beginn an die Wiedervereinigung Deutschlands. Doch vordergründig will er gegenüber den Weststaaten die volle Integration und Souveränität Deutschlands erreichen, das heißt die staatliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Bundesrepublik.

Bundesministerium für Arbeit

Als erster Bundesarbeitsminister bezieht Anton Storch (CDU) im Oktober 1949 in Bonn das neue Bundesministerium für Arbeit und kümmert sich in den nächsten acht Jahren um die Arbeits- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik. Zu den Aufgabenbereichen des Arbeitsministeriums gehören die Internationale Sozialpolitik, die Arbeits- und Sozialmedizin, die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung, die Arbeitslosenversicherung, das Arbeitsrecht, der Arbeitsschutz, die Gewerbeaufsicht sowie die Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung. 1957 werden dem Ministerium zusätzlich Aufgaben der Sozialordnung1 übertragen, vor allem die Förderung der Mittelschicht. Das Ministerium wird in Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung umbenannt.

1950er Jahre: Soziale Marktwirtschaft und Wirtschaftswunder

Bereits vor Gründung der BRD wird die Idee einer „Sozialen Marktwirtschaft“ im westlichen Nachkriegsdeutschland realisiert. Verantwortlich dafür ist der Direktor der Verwaltung für Wirtschaft in der amerikanisch-britischen Besatzungszone, Ludwig Erhard, später erster Bundeswirtschaftsminister der BRD (1949-1963, CDU). Trotz Skepsis bei den Besatzungsmächten, den Gewerkschaften und vielen Politikern lässt er sich nicht von seinem Ziel „Wohlstand für alle!“ abbringen.

Gemeinsam mit dem Ökonom Alfred Müller-Armack entwickelt er das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, die auf freiem Wettbewerb und sozialem Ausgleich basiert. Das heißt, der Staat gestaltet den Rahmen für einen freien, fairen Markt, in dem jeder Einzelne nicht nur auf seine individuelle Leistungsfähigkeit angewiesen ist, sondern in Notsituationen mit der Unterstützung der Allgemeinheit rechnen kann. Auf diesem Prinzip beruht unser Wirtschaftssystem noch heute.

| Bild: 1. Mai 1956, Plakat des DGB; © Ausstellungskatalog: In die Zukunft gedacht, BMAS | Parallel zur Währungsreform führt Erhard im Juni 1948 das „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ ein. Preiskontrollen werden gelockert, die staatlich kontrollierte Bewirtschaftung wird aufgehoben. Für Güter wie Kohle, Stahl und Treibstoff gelten jedoch weiterhin Preisbindungen, ebenso für Grundnahrungsmittel und Mieten.

Das traditionelle soziale System des 19. Jahrhunderts wird wieder eingeführt und damit der Grundstein des Sozialstaates gelegt. Bis zum Jahr 1950 sind die einzelnen Zweige – die Kranken-, Unfall-, Alters- und Arbeitslosenversicherung bundesweit wieder gesetzlich verankert.


Das heute noch existierende Rentensystem gibt es seit dem Jahr 1957: Adenauer führt eine einkommensbezogene Altersrente in Höhe von 60 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne aller versicherungspflichtigen Beschäftigten ein. Gleichzeitig wird eine Dynamisierung der Renten, also eine regelmäßige Anpassung an die Bruttolöhne der Arbeitnehmer beschlossen. Er trifft außerdem eine folgenreiche Entscheidung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vorher hatte jeder Arbeitnehmer seine Versicherungsbeiträge auf ein persönliches Rentenkonto eingezahlt und so Kapital für das Alter angespart (Kapitaldeckungsverfahren). Doch der Zweite Weltkrieg hatte die Beitragsreserven der Gesetzlichen Rentenversicherung stark reduziert. Im so genannten "Generationenvertrag" sollen deshalb künftig die aktiven Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der Ruheständler finanzieren und damit ihrerseits einen Rechtsanspruch erwerben, im Alter selbst Rente zu beziehen (Umlageverfahren).

Die Reformierung der sozialpolitischen Gesetze, die Währungsreform im Zusammenspiel mit der Rückkehr zur Weltwirtschaft und die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft bereiten der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er-Jahren einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Das
Wirtschaftswunder beginnt.

Sozialpolitische Errungenschaften der jungen BRD

  • Am 9. April 1949 tritt das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es regelt das Recht, nachdem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen und Entlohnung ohne staatlichen Eingriff selbst aushandeln (Tarifautonomie). Im Jahr 1949 liegen die Stundenlöhne zwischen 59 Pfennigen und 1,77 Deutschen Mark (DM), Monatsgehälter zwischen 175 DM und 531 DM. Frauen verdienen prinzipiell weniger, meist werden sie nach einem „Frauenlohn“ bezahlt.
  • Am 13. Oktober 1949 gründen 16 Einzelgewerkschaften in München den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als ihren Dachverband. Erster Vorsitzender des DGB wird Hans Böckler.
  • Am 21. Mai 1951 tritt das Montan-Mitbestimmungsgesetz in Kraft. Es regelt die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Kapitalgesellschaften des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie nach dem Grundsatz „Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit“. Mit paritätisch ist gemeint, dass der Aufsichtsrat der Unternehmen je zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern/Aktionären besetzt wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und muss neutral sein.
  • Ab dem 10. August 1951 gilt für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Kündigungsschutz, den das Kündigungsschutzgesetz vorschreibt. Kündigungsfristen müssen nun eingehalten werden, Kündigungsgründe gerechtfertig sein.
  • Am 24. Januar 1952 tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft. Es schützt werdende Mütter vor Kündigung und führt Geldleistungen für die Zeit vor und nach der Entbindung ein.
  • Ab dem 11. Oktober 1952 gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das eine bundesweite einheitliche Regelung für Betriebsräte vorsieht und die Mitbestimmung für alle Unternehmen außerhalb der Bergbau-, Eisen- und Stahlindustrie (Montan-Industrie) einheitlich regelt.
  • Am 15. Januar 1955 entscheidet das Bundesarbeitsgericht: Gleicher Tariflohn für Frauen. Bis „Frauenlohngruppen“ ganz aus den Tarifverträgen verschwinden, dauert es jedoch noch Jahrzehnte.
  • In einem feierlichen Akt erklären die Vertreter der Alliierten (Frankreich, USA und Vereinigtes Königreich) die Bundesrepublik am 5. Mai 1955 offiziell für souverän und beenden den Besatzungszustand. Die BRD hat damit ihre Souveränität – die staatliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit – erreicht.
  • 1. Mai 1956: „Samstags gehört Vati mir“ – mit dieser Kampagne fordert der DGB in diesem Jahr die Einführung der Fünftagewoche mit acht Stunden täglicher Arbeitszeit. Schrittweise wird diese Forderung in den Folgejahren nach etlichen Streiks umgesetzt.
  • Am 23. Februar 1957 tritt ein neues Rentengesetz in Kraft. Es ist die erste große Rentenreform in der Geschichte der Rentenversicherung. Die „dynamische Rente“ wird eingeführt, das heißt, wenn die Löhne steigen, steigen auch die Rentenbezüge. Neu ist auch die Idee des „Generationenvertrages“, der als solcher nicht festgeschrieben ist, aber unausgesprochen bis heute gilt: Die Renten der Älteren werden aus den Beiträgen der Beschäftigten finanziert, während diese den Anspruch erwerben, dass die nächste Generation ihre Renten finanziert.
  • Die Bundesrepublik Deutschland gründet am 25. März 1957 zusammen mit Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Die EWG ist der Vorläufer der heutigen Europäischen Union. Als Geburtstag der EU gilt jedoch der 9. Mai. An diesem Tag im Jahr 1950 wird die Grundidee einer Europäischen Gemeinschaft das erste Mal erwähnt.

Weitere Höhepunkte in den 50er-Jahren

  • Am 4. September 1949 bereitet Herta Heuwer in ihrer Berliner Imbiss-Bude das neue Leibgericht der Deutschen zu – die erste Currywurst. Zehn Jahre später lässt sie ihr Rezept patentieren.
  • Mit der ersten Live-Fernsehübertragung des Fußballspiels FC St. Pauli gegen Hamborn 07 beginnt am 26. Dezember 1952 ein neues Zeitalter der Unterhaltung.
  • Am 4. Juli 1954 besiegt im Schweizerischen Bern die deutsche Nationalelf Ungarn mit 3:2 und wird Fußballweltmeister. In Deutschland gibt es zu diesem Zeitpunkt etwa 20 000 Fernsehgeräte.
  • In den 50er-Jahren verreisen die Bundesbürger vermehrt ins Ausland – mit dem Auto und Wohnwagen oder später mit dem Flugzeug. Zum Traumland avanciert Italien, auch Mallorca ist schon in den 50er-Jahren ein beliebtes Urlaubsziel. Der VW-Käfer wird zum Symbol des Wirtschaftswunders und der zunehmenden Motorisierung.

1960er bis 70er-Jahre: Wohlstand und „Sozialinvestitionen“

Wohlstand und Wirtschaftswachstum sind in den 1950er-Jahren die Eckpfeiler der Sozialpolitik. Bis zum Jahr 1961 sinkt die Arbeitslosenquote auf unter ein Prozent, die Vollbeschäftigung ist damit erreicht. Produktions- und Exportdaten steigen weiter. Der fortsetzende wirtschaftliche Aufschwung ermöglicht den weiteren Ausbau zahlreicher sozialer Sicherungsleistungen. In den 1960er-Jahren werden jedoch zunehmend die Grenzen des Sozialstaats hinterfragt und Warnungen vor einem „Versorgungsstaat“ laut. Der Ausbau geht dennoch weiter. „Sozialinvestitionen“ ist ein Schlagwort dieser Zeit.

| Bild: Der VW-Käfer ist ein Symbol des deutschen Wirtschaftswunders; © Ullstein Bild | Zunächst werden die Leistungen, beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch erweitert: Sie finanzieren nun auch Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, und die Ausstattung der Kliniken wird verbessert. Ein neues Gesetz zur gesetzlichen Unfallversicherung garantiert, dass auch Schüler und Studierende unfallversichert sind. Die Versicherung greift bei Unfällen, die sich in der Schule oder am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin und zurück ereignen sowie bei Berufskrankheiten. Außerdem verbessert das Rehabilitationsangleichungsgesetz die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Wiederherstellung, Eingliederung) von Menschen mit Behinderungen.

Anfang der 60er-Jahre reformiert der Bundestag das Armen- und Fürsorgerecht, das noch aus der Weimarer Republik stammt und führt 1961 die Sozialhilfe ein. Die Sozialhilfe soll Menschen in Not existenziell absichern. Ihre Leistungen können aus Geld-, Sach- und Dienstleistungen (zum Beispiel Beratung) bestehen. Bevor Sozialhilfe bewilligt wird, müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, und es darf kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen mehr geben.

Im Jahr 1975 erreicht der Sozialstaat seine Grenzen: Ölpreisschock und Strukturwandel reduzieren das Wirtschaftswachstum und lösen eine Rezession (wirtschaftlicher Abschwung) aus. Die Arbeitslosigkeit nimmt zu, die Zahl der Rentner wächst, die rechtlichen Ansprüche sind durch die Rentereform erhöht. Als Folge dessen steigen die Sozialausgaben, während die Einnahmen sinken. Nach der Bundestagswahl von 1976 ergreift die sozialliberale Koalition erste Sparmaßnahmen: Die Rentenanpassung an die Löhne wird verzögert, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden gesenkt, und die private Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung wird eingeführt. In der Sozialpolitik lauten die neuen Zielvorgaben: Sparen und Kostendämpfung.

Sozialpolitische Errungenschaften in den 60er- bis 70er-Jahren

  • Am 1. Juli 1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ehe und Familie ist jetzt gesetzlich verankert. Frauen gewinnen Rechte dazu, Männer müssen Einschränkungen hinnehmen.
  • Der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer gilt ab 1. Januar 1963 und ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben.
  • Ab dem 27. Juli 1969 sichert das Lohnfortzahlungsgesetz den Arbeitnehmern bei Krankheit den vollen Lohn für sechs Wochen.
  • Schüler und Studenten können seit dem 1. Juli 1970 finanzielle Förderung beantragen. Grundlage ist das erste Ausbildungsförderungsgesetz.
  • Am 18. März 1971 werden Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten in die Gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen.
  • Am 15. Januar 1972 wird das Betriebsverfassungsgesetz reformiert. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften erhalten mehr Rechte im Betrieb.
  • Mit der zweiten Rentenreform vom 16. Oktober 1972 öffnet sich die Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen. Sie schafft zudem eine Rente nach Mindesteinkommen und führt die flexible Altersgrenze mit 63 Jahren ein.

Weitere Höhepunkte in den 60er- bis 70er-Jahren

  • Am 13. August 1961 baut die DDR die Mauer in Berlin, auch die übrige deutsch-deutsche Grenze wird hermetisch abgeriegelt. Die DDR will damit verhindern, dass weitere Arbeitskräfte abwandern.
  • Das Pharmaunternehmen Schering AG entwickelt die Anti-Baby-Pille. Seit 1961 ist sie in Apotheken erhältlich. Heute ist sie weltweit die Nummer eins unter den Verhütungsmitteln.
  • Der Airbag - heute standardmäßig in jedem Neuwagen – wird 1971 vom deutschen Unternehmen Mercedes Benz entwickelt und dem Markt vorgestellt.
  • Am 7. Juli 1974 wird Deutschland zum zweiten Mal Fußballweltmeister – diesmal besiegt die Nationalelf im Münchener Olympiastadion die Niederlande mit 2:1.

Die 1960er- und 1970er-Jahre sind geprägt von Protesten und politischen Bewegungen gegen die politische Situation und die „Spießergesellschaft“. Initiatoren sind vor allem Studenten. Atomkraftgegner formieren sich, Friedens- und Frauenbewegung entstehen.

Weiterführende Informationen bei Sozialpolitik.com:
Politik: Hintergründe + Lernziele: 60 Jahre Kriegsende
Berufswelt: Hintergründe + Lernziele: Gleichberechtigung
Berufswelt: Hintergründe + Lernziele: Mitbestimmungsgesetz :
Politik: Soziale Sicherung I Soziale Gerechtigkeit I Europäische Union
Historie: Gesetze + Neuerungen

Linktipps:
Bundeszentrale für politische Bildung/Themen/Geschichte/ Bundesrepublik Deutschland: www.bpb.de
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
Zeit Online „Chronik der Ereignisse“: www.zeit.de
Deutscher Gewerkschaftsbund „Geschichte des DGB“: www.60-jahre-dgb.de
Hans Böckler Stiftung „60 Jahre Tarifvertragsgesetz“: www.boeckler.de
Goethe Institut „Deutsche Stars - Innovationen made in Germany“: www.goethe.de

1Die Sozialordnung eines Landes beschreibt, ob und wie Menschen in Notlagen und besonderen Lebenslagen geholfen wird.

Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „1949–1989“, www.dhm.de/lemo; Deutsche Geschichten, Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de; Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier „Grundgesetz und Parlamentarischer Rat“ und Pocket „Zeitgeschichte 1945–2000“, Bonn 2008, www.bpb.de; Hans Böckler Stiftung: „60 Jahre Tarifvertragsgesetz“, Düsseldorf 2009, www.boeckler.de; Deutscher Gewerkschaftsbund: „60 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund“, Berlin 2009, www.dgb.de; Initiative „Partner für Innovation“: „Deutsche Stars – Innovationen made in Germany“, www.innovationen-fuer-deutschland.de; Deutsche Bundesbank: „Währungsreform 1948“, Frankfurt 2007, www.bundesbank.de (Stand: Januar 2010)

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