Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
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Machtübernahme durch die Nationalsozialisten
Am 30. Januar 1933 ernennt Reichspräsident Paul von Hindenburg den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Er soll den konservativen Partei- und Wirtschaftskräften endlich die Wählermassen für eine Regierung sichern. Erfahrene nationale und konservative Politiker sollen den neuen Reichskanzler und seine zwei nationalsozialistischen Minister „einrahmen“ und „zähmen“. Dieser Plan geht nicht auf. Am ersten Februar wird der Reichstag aufgelöst. Die Nationalsozialisten beginnen sofort mit dem Wahlkampf für die Reichstagswahlen und gleichzeitig mit radikalen Maßnahmen gegen politische Gegner.Als am 27. Februar der Berliner Reichstag brennt, unterstellt die nationalsozialistische Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) Brandstiftung. Noch in der Brandnacht droht Reichskanzler Hitler: „Es gibt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird.“1
Der Weg zur Alleinherrschaft
Schon am nächsten Tag, dem 28. Februar 1933, erlässt Reichspräsident Paul von Hindenburg eine neue „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“, die so genannte Reichstagsbrandverordnung. Sie setzt wichtige Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Postgeheimnis außer Kraft und schränkt die persönliche Freiheit des Einzelnen ein.Mit einer Mischung aus Unterdrückung und massiver Werbung schaffen die Nationalsozialisten im Wahlkampf eine Atmosphäre der Angst und Hoffnung bei den Wählern. Bei der Reichstagswahl am 5. März gewinnt die NSDAP 43,9 Prozent der Stimmen. Doch immerhin 18,3 Prozent erhalten die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 12,3 Prozent die KPD und 11,2 Prozent die katholische Zentrumspartei. Die absolute Mehrheit hat die NSDAP verfehlt: Anders als erwartet, hat sich nicht „das ganze deutsche Volk“ hinter die gewünschte Alleinherrschaft gestellt.
Am 23. März 1933 legt die Regierung dem neu gewählten Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ (Ermächtigungsgesetz) vor. Das Gesetz überträgt der Regierung weitgehende Vollmachten zur Gesetzgebung. Bei der Abstimmung im Reichstag fehlen die KPD-Abgeordneten, die größtenteils bereits im Gefängnis oder Konzentrationslager sind. Die Reichstagsabgeordneten der übrigen Parteien stimmen – mit Ausnahme der SPD – dem Gesetz zu. Damit verzichtet der Reichstag auf seine Kontrollrechte gegenüber der Regierung. Der Weg zur nationalsozialistischen „Gleichschaltung“ von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ist frei.Als Paul von Hindenburg am 2. August 1934 stirbt, nutzt Reichskanzler Hitler die Situation, um auch das Amt des Reichspräsidenten zu übernehmen. Gleichzeitig sichert er sich das Militär für seine Kriegspläne. Jeder Soldat muss von nun an persönlich dem „Führer des Deutsches Reichs und Volks“, Adolf Hitler, „unbedingten Gehorsam“ unter Einsatz seines Lebens schwören. Damit ist die Machtübernahme und Alleinherrschaft (Diktatur) vollendet.
Die „Gleichschaltung“ der Gewerkschaften
Die freien Gewerkschaften entscheiden sich 1933 dafür, neutral gegenüber Hitler zu bleiben. Trotzdem sind sie den Nationalsozialisten ein Dorn im Auge. Die Idee einer selbstständigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer passt nicht in Hitlers Ideologie (Weltanschauung) von der „Volksgemeinschaft“, in der alle Berufsgruppen zusammen zum „Gemeinwohl“ (im Sinne der Nationalsozialisten) beitragen sollen.Der traditionelle Arbeiter-Kampftag, der 1. Mai, den die internationale Arbeiterbewegung seit dem Jahr 1889 jährlich feiert, wird 1933 zum gesetzlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt. Schon am 2. Mai 1933 besetzen die Nationalsozialisten im ganzen Reich Gewerkschaftshäuser und verhaften deren Funktionäre. Die Gewerkschaften werden aufgelöst.
Am 6. Mai 1933 wird die Deutsche Arbeitsfront (DAF) gegründet. Die DAF soll die Gewerkschaften ersetzen. Ende 1933 treten auch die Unternehmerverbände bei. So wird die DAF zur Zwangsgemeinschaft von Arbeitern, Angestellten und Unternehmern. In der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ soll es zwischen den Berufsgruppen keine Unterschiede mehr geben. Die Arbeiter sollen in den nationalsozialistischen Staat integriert werden.
Organisator und Leiter der DAF ist der Nationalsozialist Robert Ley. Eine freie Meinungsbildung oder Abstimmungen zwischen den Mitgliedern gibt es nicht mehr, sondern nur noch Berichte über die Stimmung in den Mitgliedsorganisationen.
Die Abschaffung der Arbeitnehmerrechte
Per Gesetz vom 19. Mai 1933 werden die „Treuhänder der Arbeit“ eingeführt. Sie unterstehen direkt dem Reichsarbeitsministerium und haben die alleinige Vollmacht, alle Lohn- und Arbeitsfragen zu regeln. Ihnen wird auch das Tarifrecht übertragen, das heißt, die Treuhänder – und nicht die DAF – bestimmen von nun an die Höhe der Löhne in den Betrieben. Tarifverhandlungen gibt es nicht mehr.Mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ vom 23. Januar 1934 werden das Koalitions- und Streikrecht verboten und die Betriebsverfassung endgültig abgeschafft. Stattdessen wird in den Betrieben das nationalsozialistische Führerprinzip eingeführt. Es bestimmt die Unternehmer als „Betriebsführer“ und die Arbeitnehmer als „Gefolgschaft“. „Vertrauensräte“ treten an die Stelle der Betriebsräte, die den Betriebsführer aber nur noch beraten dürfen. Als die Wahlen zu den Vertrauensräten im Jahr 1935 nicht das gewünschte Ergebnis bringen, werden sie abgeschafft.
Die Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront (DAF)
Mit rund 25 Millionen Mitgliedern geht die DAF als größte Massenorganisation in die Geschichte des Deutschen Reiches ein (Stand: 1942). Hauptaufgabe der DAF wird die betriebliche Sozialpolitik, mit der die Menschen für den nationalsozialistischen Staat gewonnen werden sollen.Die DAF organisiert Symphoniekonzerte und bunte Abende. Arbeiter und Angestellte werden zum Volkssport motiviert und zu Theaterbesuchen eingeladen. „Schönheit der Arbeit“ lautet ein anderes Motto der DAF. Damit sorgt sie neben dem sozialen Wohl auch für verbesserte Bedingungen am Arbeitsplatz, beispielsweise für richtige Belüftung und bessere Beleuchtung. Die DAF regelt den Bau von Werkswohnungen, Sportplätzen sowie Kantinen und setzt den Urlaub von drei auf sechs Tage im Jahr hoch.
Die populäre Freizeitorganisation „Kraft durch Freude (KdF)“ ist eine Unterorganisation der DAF. Die KdF vermittelt ihren Mitgliedern Urlaubsreisen im In- und Ausland und veranstaltet Wettbewerbe um den „nationalsozialistischen Musterbetrieb“. Im Jahr 1938 stellt die DAF den „KdF-Wagen“ als Volkswagen (VW) vor. Wegen des Kriegsausbruchs im Jahr 1939 kommt er jedoch nur noch als Kübelwagen an der Front zum Einsatz.
Sozialpolitik in der „Volksgemeinschaft“
Nach dem Willen der DAF sollen die verschiedenen Sozialversicherungen zu einer Einheitsversicherung zusammengeführt werden. Der Rechtsanspruch des Versicherten soll abgeschafft werden. Leistungen soll nur derjenige erhalten, der bedürftig ist und sich sozial und politisch im Sinne des Nationalsozialismus verhält. Diese politischen Ziele des DAF-Leiters Robert Ley scheitern jedoch an den Beamten des Reicharbeitsministeriums.Abseits der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ werden jüdische Deutsche von den Leistungen der Sozialversicherung ausgeschlossen. Gleichzeitig sollen sozialpolitische Neuerungen die versicherten Arbeitnehmer für die nationalsozialistische Politik gewinnen: Im September 1936 wird das Kindergeld eingeführt. Im Dezember 1937 erhalten nichtversicherungspflichtige Deutsche unter 40 Jahren das Recht zum Eintritt in die Rentenversicherung. Im Jahr 1941 werden die Rentner in der Krankenversicherung pflichtversichert.
Im Juni 1934 wird die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen abgeschafft. Die Selbstverwaltung sicherte seit dem 19. Jahrhundert die Mitwirkung der Versicherten. Es gab einen Verwaltungsrat oder eine Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgane, in welche die Versicherten ihre gewählten Vertreter entsenden konnten. Jetzt wird auch in der Sozialversicherung das nationalsozialistische Führerprinzip umgesetzt: Es gibt einen Leiter mit einem Beirat, der auf Vorschlag der DAF vom Reichsversicherungsamt ernannt wird.
Die Krankenversicherung
Wer krank und gesetzlich versichert war, hatte Anspruch auf medizinische Behandlung. Bis zum Jahr 1933 war dabei nicht beurteilt worden, ob jemand sich gesundheitsbewusst verhalten hatte. Diese Einstellung ändert sich im Nationalsozialismus, hat aber kein neues Versicherungsgesetz zur Folge. „Jeder Deutsche hat die Pflicht, so zu leben, dass er gesund und arbeitsfähig bleibt“, schreibt ein von der NSDAP herausgegebenes Gesundheitsbuch vor. „Krankheit ist ein Versagen. Wer krankheitshalber häufig am Arbeitsplatz fehlt, ist ein schlechter Kranker.“Für Selbstständige und für Gruppen, die dem NS-Regime wichtig waren, wird die Versicherungspflicht ausgeweitet. Das sind: Hebammen, Kriegshinterbliebene und seit dem Jahr 1941 die Rentner. Aber auch Leistungsverbesserungen wie die Ausdehnung der Krankenpflege und des Wochengeldes auf jeweils sechs Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes können so finanziert werden.
Die Gesundheitspolitik
Auch die Gesundheitspolitik wird von den rassen-, bevölkerungs- und kriegspolitischen Zielen der Nationalsozialisten vereinnahmt: Die Medizin soll nicht mehr vorrangig den einzelnen Menschen behandeln, sondern sie soll die „Volksgesundheit schützen“ und den „deutschen Volkskörper“ gesund erhalten.„Nichtarischen“, „sozialistischen“ und „staatsfeindlichen“ Ärzten wird die Krankenkassenzulassung entzogen. Die übrigen Ärzte sind gezwungen, sich der Reichsärztekammer anzuschließen, die von einem Reichsärzteführer geleitet wird. Ab dem Jahr 1938 gilt für jüdische Ärzte praktisch ein Berufsverbot; sie dürfen nur noch als „Krankenbehandler“ Juden versorgen.
Bereits im Juli 1933 wird das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Erbgesundheitsgesetz) erlassen: Bis 1945 werden rund 360.000 Menschen, die an geistiger Behinderung, psychischen Krankheiten wie Schizophrenie, erblicher Blindheit und anderen vermeintlich erblichen Krankheiten leiden, zwangssterilisiert. Sie können also keine Kinder mehr bekommen.
Die neu geschaffenen staatlichen Gesundheitsämter haben die Aufgabe, eine zentrale „rassenhygienisch orientierte“ Gesundheitspolitik durchzusetzen. Sie übernehmen ärztliche Gutachten in gesundheitspolizeilichen Fragen, vor allem der „Erb- und Rassenpflege“ und Eheberatung. Am 15. September 1935 wird auf dem Reichsparteitag in Nürnberg das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verabschiedet: Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden sind fortan verboten. Nach dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18. Oktober 1935 dürfen Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen nicht heiraten.
Ab dem Jahr 1939 wirken Ärzte an der Umsetzung des nationalsozialistischen Euthanasieprogramms mit. „Euthanasie“ bedeutet im Griechischen „leichter Tod“ und beschönigt in der Sprache des Nationalsozialismus die systematische Tötung von Menschen mit geistiger Behinderung, Kindern mit körperlichen Behinderungen oder unheilbaren Krankheiten. Im Zweiten Weltkrieg beteiligen sich Ärzte an unmenschlichen Experimenten mit Insassen von Konzentrationslagern und auch der Ermordung von Millionen Juden im besetzten Europa.
Aufrüstung schafft Arbeitsplätze
Im Jahr 1932 hat Deutschland 5,5 Millionen Arbeitslose. Das sozialpolitische Versagen der Weimarer Regierungen in der Weltwirtschaftskrise hatte den Weg zum Nationalsozialismus entscheidend mitbereitet. Von der Machtübernahme 1933/34 bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 gelingt es, die Zahl der Arbeitslosen von 4,8 auf 0,1 Millionen Menschen zu senken. Die Arbeitsmarktpolitik steht von Beginn an im Zeichen der militärischen Aufrüstung. Durch den Ausbau der Rüstungsindustrie schaffen die Nationalsozialisten Millionen Arbeitsplätze.Im „Freiwilligen Arbeitsdienst“ wurden bereits in der Weimarer Republik Arbeitslose beschäftigt; jetzt verlagert sich die ursprünglich gemeinnützige Arbeit dieser Institution in militärische Bereiche. Frauen werden aus der Erwerbsarbeit herausgedrängt, zum Beispiel durch zinslose Ehedarlehen. Auch Jugendliche müssen ihren Arbeitsplatz zugunsten arbeitsloser Familienväter aufgeben. Für junge Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren wird im Jahr 1935 ein verpflichtender Arbeitsdienst für sechs Monate eingeführt. Diese Regelungen entlasten den Arbeitsmarkt. Zusammen mit dem wachsenden Arbeitskräftebedarf in der Rüstungsindustrie wird die Vollbeschäftigung erreicht. Ab dem Jahr 1939 kommt es zu einem wachsenden Arbeitskräftemangel.
Während des Zweiten Weltkriegs werden Millionen Menschen aus den besetzten Ländern Europas zum „Arbeitseinsatz im Reich“ verpflichtet. Im Sommer 1944 sind es acht Millionen „Fremdarbeiter“, die in Fabriken und auf Bauernhöfen arbeiten.

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Terror abseits der „Volksgemeinschaft“
Von Anfang an gehört Verfolgung zum Alltag des Nationalsozialismus. Bereits im April 1933 werden jüdische Deutsche aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Juden, politische Gegner, Prostituierte, Homosexuelle, Roma und Sinti werden brutal unterdrückt und in Arbeits- und Konzentrationslager eingewiesen. Moderne Kunst wird als „entartete Kunst“ aus den Museen entfernt, Bücher werden verbrannt, Zeitungen zensiert.In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 setzen die Nationalsozialisten in ganz Deutschland Synagogen (jüdische Gotteshäuser) in Brand, plündern und zerstören jüdische Geschäfte und quälen ihre Besitzer. Mehr als 30.000 Juden werden verhaftet und in Konzentrationslager gebracht. Die Unterdrückung im eigenen Land schlägt in offenen Terror um. Viele Juden flüchten ins Ausland.
Zweiter Weltkrieg
Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 beginnen die Deutschen den Zweiten Weltkrieg. Am 3. September 1939 erklären Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg, ohne jedoch anzugreifen. Jahrelang haben die Nationalsozialisten die Aufrüstung vorangetrieben, um ihre Ziele der militärischen Expansion und der Eroberung von „Siedlungsraum im Osten“ zu verfolgen. Auch die Kriegspolitik steht im Zeichen der Rassenpolitik: Die Verfolgung der Juden und anderer „Minderwertiger“, zum Beispiel Roma und Sinti, radikalisiert sich. Ab dem Jahr 1942 werden sie in Vernichtungslager gebracht (deportiert) und systematisch durch Giftgas getötet. Bis zum Kriegsende im Mai 1945 werden über sechs Millionen jüdische Männer, Frauen und Kinder, Roma und Sinti ermordet.Der Widerstand gegen das Regime
Es gibt einzelne Menschen und Gruppen unter den Sozialdemokraten, den Kommunisten, in Kirchen, im Militär und an Universitäten, die Widerstand gegen die Nationalsozialisten leisten. Doch die Bespitzelung und rücksichtslose Verfolgung und auch die große Zustimmung in der Bevölkerung für das Regime verhindern eine einheitliche Widerstandsbewegung. Während des Krieges wächst der Widerstand auch auf Seiten der Konservativen und der Militärs. Aus ihren Reihen stammen die Verschwörer des 20. Juli 1944, dem Tag des gescheiterten Attentats auf Hitler. Diese und viele andere Menschen bezahlen ihren Widerstand mit dem Leben.Das Kriegsende
Unter dem Decknamen „Barbarossa“ startet Deutschland am 22. Juni 1941 den Angriff auf die Sowjetunion. Nach anfänglichen Erfolgen wendet sich das Blatt mit der Schlacht um Stalingrad im Winter 1942/43. Im Oktober 1944 erreicht die Rote Armee (der Sowjetunion) die deutsche Reichsgrenze.Vom Westen aus fangen britische und amerikanische Bomberverbände an, die deutsche Kriegsmaschinerie zu zerstören und greifen mit Flächenbombardements viele Städte an. Die Opfer dieses „moral bombing“ unter der Zivilbevölkerung sind groß. Die deutsche Wehrmacht kann schließlich den im Jahr 1944 in Frankreich gelandeten Truppen der Westmächte und den andauernden Offensiven der Roten Armee nicht mehr viel entgegensetzen.
Am 8. Mai 1945 kapituliert die deutsche Wehrmacht bedingungslos. Adolf Hitler hatte sich bereits am 30. April das Leben genommen. Der Zweite Weltkrieg ist zu Ende. Über 50 Millionen Menschen haben ihr Leben verloren.
Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): www.dhm.de/lemo
Deutsche Geschichten: www.deutschegeschichten.de
1 Zitiert nach: Thamer, Hans-Ulrich: „Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft“, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 251, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000
Quellenhinweis:
Für dieses Kapitel wurden neben dem Ausstellungskatalog „In die Zukunft gedacht – Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn 2008, auch folgende Quellen herangezogen: Deutsches Historisches Museum/LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online): „Das NS-Regime“, „Der Zweite Weltkrieg“, www.dhm.de/lemo; Deutsche Geschichten Online der Cine Plus Leipzig GmbH in Koproduktion mit der Bundeszentrale für politische Bildung, www.deutschegeschichten.de (Stand: November 2009). [Drucken] [Versenden]
Weltspitze!!!!!!!!!!!!

