Gesetze + Neuerungen

Gesetze und Neuerungen in Deutschland

Die chronologische Übersicht zeigt die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die zur Modernisierung des Sozialstaates geführt haben und führen sollen. Die Zeitleiste rechts ist nach Jahren sortiert und wird jährlich erweitert. [Artikel]
Gesetze + Neuerungen

Gesetze und Neuerungen in Deutschland

Die chronologische Übersicht zeigt die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die zur Modernisierung des Sozialstaates geführt haben und führen sollen. Die Zeitleiste rechts ist nach Jahren sortiert und wird jährlich erweitert. [Artikel]
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2009

Arbeit und Soziales

Kurzarbeitergeld verlängert auf 18 Monate

Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird von sechs auf 18 Monate erhöht. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (EFS) gefördert werden. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben

Perspektive 50plus auf Bundesgebiet ausgeweitet

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“, das bislang als Modellprojekt durchgeführt wurde, wird jetzt auf mehr als 50 Prozent des Bundesgebietes ausgeweitet. Die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, soll sich dadurch weiter erhöhen.

Arbeitsuchende: Vermittlungsbudget für bessere Unterstützung

Ein spezielles Vermittlungsbudget ermöglicht den Vermittlern und Fallmanagern in jeder Agentur für Arbeit eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung der Ausbildung und Arbeitsuchenden.

Rechtsanspruch auf Förderung zum Hauptschulabschluss

Wer keinen Schulabschluss hat, hat jetzt einen Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung der Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss, zum Beipsiel in Form eines Weiterbildungskurses.

Erleichterung für Ausländische Akademiker

Für Akademiker und Hochqualifizierte, deren Familienangehörige, junge geduldete Ausländer und Absolventen deutscher Auslandsschulen aus den neuen EU-Staaten gibt es ab 1. Januar keine Vorrangprüfung mehr. Das heißt, dass die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird, scheitern muss.

Für Saisonarbeitnehmer wurde die Möglichkeit geschaffen, anstatt vier Monate sechs Monate lang in Deutschland beschäftigt zu werden.

Gesetzliche Unfallversicherung weiter modernisiert

Mit dem „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ soll die gesetzliche Unfallversicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Zahl der Unfallversicherungsträger wird deshalb reduziert. Ehrenamtlich Engagierte werden in den Versicherungsschutz einbezogen.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Anstelle der bisherigen drei Bundesverbände tritt ein einheitlicher Spitzenverband für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung.

Sofortmeldung bei Beschäftigungsaufnahme

Ab dem 1. Januar 2009 wird die Sofortmeldepflicht wieder eingeführt. Das gilt für Wirtschaftsbranchen, in denen bisher schon die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises galt, und in der Fleischwirtschaft. Zugriff auf die Daten haben sowohl die Kontrolleure der Schwarzarbeitsbekämpfung wie auch die Berufsgenossenschaften in Fällen von vermuteter illegaler Beschäftigung. Außerdem gilt in diesen Branchen ab dem 1. Januar auch die Mitführungspflicht von Personaldokumenten.

„Flexi II“: Neue Regeln für flexible Arbeitszeitkonten

Immer mehr Beschäftigte lassen sich angespartes Arbeitsentgelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen. Mit einer neuen Definition werden Langzeitkonten (Wertguthaben) klarer als bisher von anderen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (zum Beispiel Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (zum Beispiel Pflegezeit, „Sabbatical“) gedacht sind.

Belange behinderter Menschen verbessern

Ab Januar 2009 tritt das Gesetz zur unterstützten Beschäftigung in Kraft. Damit wird ein Angebot für behinderte Menschen vor Ort geschaffen, in den Betrieben mit besonderem Unterstützungsbedarf.

„Unterstützte Beschäftigung“ besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den Arbeitsplatz, mit dem Ziel, später einen festen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Zielgruppe für unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits auch keine Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens – von einer Behinderung betroffen sind. [Artikel]
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2005

Arbeit und Soziales

Berufsbildungsreformgesetz

Mit dem zum 1. April 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsreformgesetz sollen die Ausbildungschancen für alle jungen Menschen verbessert und eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung gesichert werden. So wird es zum Beispiel möglich, dass Jugendliche einige Zeit lang im Ausland ausgebildet werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Zwischenprüfungen. Künftig kann bei neuen oder neu geordneten Ausbildungsordnungen auf die Zwischenprüfung verzichtet und ein Teil der Abschlussprüfung vorgezogen werden.

Neue Ausbildungsberufe

Ab dem 1. August können Auszubildende fünf neue und 18 modernisierte Berufe erlernen. Seit 1999 sind damit 119 Ausbildungsberufe überarbeitet und 35 Ausbildungsberufe neu geschaffen worden.

Arbeitslosegeld II

Am 1. Januar trat das Zwölfte Sozialgesetzbuch und das neue Zweite Sozialgesetzbuch in Kraft. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden für Erwerbsfähige zusammengelegt, so dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger das neue Arbeitslosengeld II erhalten. Bei den Leistungen für Familien werden die Altersabstufungen neu festgesetzt, so dass es anstatt vier Altersstufen nur noch zwei gibt. Eine größere Anzahl Alleinerziehender erhält nach den Neuregelungen zukünftig einen Mehrbedarfszuschlag.

Hinzuverdienst bei ALG II

Seit 1. Oktober können die Bezieher von ALG II mehr hinzu verdienen. Mit dieser Neuregelung folgt die Bundesregierung einer Empfehlung des Ombudsrates zur Umsetzung von Hartz IV. Mit den höheren Hinzuverdienstgrenzen sollen der Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit erhöht werden und gleichzeitig die Chancen Arbeitsuchender verbessert werden, einen Job im ersten Arbeitsmarkt zu finden.

Rente und Altersvorsorge

Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, bewirkt sowohl Neuerungen in den Verträgen der Riester-Rente als auch in der betrieblichen Altersvorsorge.

Altersvorsorgeverträge

Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 01.01.06 abgeschlossen werden, gelten seit Beginn 2005 so genannte Unisex-Tarife, die sicherstellen, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen die gleichen monatlichen Leistungen erhalten.

Betrieblichen Altersvorsorge

Seit Januar 2005 sind in der betrieblichen Altersvorsorge auch Beiträge für eine Direktversicherung, neben den Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, bis zu 2.496 Euro steuerfrei. Für im Jahr 2005 neu erteilte Verträge können 4.296 Euro steuerfrei eingesetzt werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann zukünftig die Betriebsrentenanwartschaft und – in bestimmten Grenzen – auch das gebildete Kapital zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Dadurch kann der spätere Rentner eine einheitliche Zahlung anstatt mehrerer niedriger Betriebsrenten erhalten. Die Neuregelungen betreffen auch Beschäftigte, die ihre Elternzeit nutzen oder Krankengeld beziehen.

Keine Rentenanpassung

Die Renten wurden auch in diesem Jahr zum 01.07. nicht erhöht, da im Vorjahr die Löhne und Gehälter praktisch nicht gestiegen sind und die Renten aus den Beiträgen der versicherungspflichtig Beschäftigten bezahlt werden.

Deutschen Rentenversicherung Bund

Zum 1. Oktober schlossen sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammen. Die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse verschmelzten zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. [Artikel]
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