Gesetze + Neuerungen

1979 - 1950

1957

Die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze, bekannt geworden als Erste Rentenreform, vereinheitlichen das Rentenrecht. In der Arbeiter-Rentenversicherung fällt die Versicherungspflichtgrenze ganz weg, in der Angestellten-Rentenversicherung wird sie erhöht. Leistungen zur Rehabilitation werden ausgeweitet. Wichtigster Teil der Rentenreform: Die Dynamisierung, also die jährliche Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung.

Für Arbeiter wird der erste Schritt zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemacht. Der Arbeitgeber muss das Krankengeld aufstocken.

Die Altershilfe für Landwirte wird errichtet.

Mit dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen werden die Rechte von Arbeitnehmern bei Erfindungen verankert.

Arbeitnehmern, die zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen werden, wird durch das Arbeitsplatzschutzgesetz der Arbeitsplatz gesichert.

1956

Durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner wird dieser Personenkreis in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen.

1953

Die Rentenversicherung der Angestellten verselbstständigt sich wieder. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin nimmt die Arbeit auf.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden - ähnlich wie im Betriebsverfassungsgesetz - die Mitwirkungsmöglichkeiten durch Personalvertretungsgesetze geregelt.

Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit werden als eigenständige Gerichtszweige installiert.

Das Recht der Schwerbeschädigten (heute: Menschen mit Behinderng) wird verbessert, es sieht sogar die zwangsweise Einstellung vor, wenn Arbeitgeber der Beschäftigung einer bestimmten Quote von Schwerbeschädigten nicht nachkommen.

1952

Durch das Betriebsverfassungsgesetz erhalten die Arbeitnehmer mehr und bessere Mitspracherechte im Betrieb.

Das Mutterschutzgesetz schützt Frauen während der Schwangerschaft vor Kündigung und führt den Mutterschutzurlaub ein.

Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird gegründet.

1951

Für die Arbeitnehmer im Bergbau und in der eisen- und stahlerzeugenden Industrie bringt das Montan-Mitbestimmungsgesetz die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Das Kündigungsschutzgesetz legt strengere Maßstäbe bei der Kündigung von Arbeitnehmern an.

Ob und wann an Feiertagen geleistete Arbeit durch erhöhte Verdienste ausgeglichen werden muss, regelt das Feiertagslohngesetz.

Heimarbeiter werden durch das Heimarbeitsgesetz wie Arbeitnehmer geschützt.

1950

Die Versorgung der Kriegsopfer und der Kriegshinterbliebenen wird durch das Bundesversorgungsgesetz neu geregelt. [zurück][1][2]3vor [Drucken] [Versenden]
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