1979 - 1950
1979
Der Mutterschutz wird verbessert: Nach Ablauf der Mutterschutzfrist kann ein viermonatiger Mutterschutzurlaub genommen werden.Für Schwerbehinderte wird das Rentenalter auf 61 Jahre herabgesetzt.
Zweites Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
1977
Das Opferentschädigungsgesetz wird erlassen.In der Krankenversicherung wird der Finanzausgleich zur Milderung der Belastungen durch die Krankenversicherung der Rentner eingeführt.
Mit dem ersten Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wird versucht, die Kosten der Krankenversicherung in den Griff zu bekommen.
1976
Für Arbeitnehmer in Großbetrieben wird die Mitbestimmung im Aufsichtsrat beschlossen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz wird überarbeitet. Es verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren.Gefährliche Arbeitsstoffe müssen aufgrund der Arbeitsstoffverordnung gekennzeichnet werden.
Der Teil IV des Sozialgesetzbuchs (Gemeinsame Vorschriften für die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) tritt in Kraft.
1975
Für Menschen mit Behinderung werden alle Zweige der Sozialversicherung geöffnet.Die bisherige Kindergeldregelung wird durch das Bundeskindergeldgesetz reformiert.
Durch die Krankenversicherung der Studenten werden Studierende versicherungspflichtig.
Der Erste Band des Sozialgesetzbuches (Teil I, Allgemeine Vorschriften) wird verabschiedet.
Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Mindeststandards beim Betreiben von Arbeitsstätten.
1974
In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungsverbesserungen in Kraft gesetzt.Das Schwerbehindertengesetz schafft Rechte für alle Behinderten, unabhängig von der Ursache der Behinderung.
Das Rehabilitations-Angleichungsgesetz vereinheitlicht die Maßnahmen zur Wiedereingliederung bei allen Sozialversicherungsträgern.
Fahrgemeinschaften werden in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen.
Das Forschungsprogramm zur Humanisierung des Arbeitslebens soll die Grundlagen für die Gestaltung menschenwürdiger und menschengerechter Arbeitsplätze verbessern.
Betriebliche Versorgungszusagen werden durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung abgesichert.
1973
Durch das Arbeitssicherheitsgesetz werden die Betriebe zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten verpflichtet, um Arbeitnehmer vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.1972
Das Betriebsverfassungsgesetz wird reformiert. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften erhalten mehr Rechte im Betrieb.Die Zweite Rentenreform öffnet die Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen, schafft eine Rente nach Mindesteinkommen und führt die flexible Altersgrenze mit 63 Jahren ein. Außerdem wird ein Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungsträgern vorgesehen.
Ein besonderer Versicherungsträger wird für die Krankenversicherung der Landwirte eingerichtet.
Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung engt die Leiharbeit ein.
1971
Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten werden in die Gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen.Erstmals wird der Präventionsgedanke in der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert.
1970
Das Zweite Krankenversicherungsänderungsgesetz legt die Versicherungspflichtgrenze auf 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung fest, dynamisiert sie also. Dadurch werden immer mehr Personen in den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen.Es wird die finanzielle Förderung von Schülern und Studenten durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingeführt. zurück1[2][3][vor] [Drucken] [Versenden]