Gesetze + Neuerungen

1949 - 1900

1949

Das Tarifvertragsgesetz setzt die Normen der Tarifvertragsordnung wieder in Kraft.

1947

Vereinbarung der Treuhandverwaltung für die Werke der eisen- und stahlerzeugenden Industrie in der britischen Besatzungszone und den Gewerkschaften, die Aufsichtsräte zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie den Vorstand mit einem Arbeitsdirektor zu besetzen.

1946

Die Alliierten führen wieder Betriebsräte und Betriebsverfassung ein.

1942

"Die im Erwerbsleben stehende Frau vor Gefahren für ihre Mutterschaftsleistung zu schützen" ist Zweck des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Frau.

1938

Die Altersversorgung für das Handwerk wird eingeführt.

Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Ruhepausen werden durch die Arbeitszeitordnung geregelt.

1934

Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit lösen die Nationalsozialisten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, Betriebsräte werden beseitigt, das Führerprinzip eingeführt.

1930

Der Vertrauensärztliche Dienst wird errichtet.

1927

Das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung tritt in Kraft. Berufsberatung sowie Arbeits- und Lehrstellenvermittlung werden zur staatlichen Aufgabe. Das Arbeitslosengeld ersetzt die Erwerbslosenfürsorge und soll die wirtschaftliche Not lindern.

Für Seeleute wird ein eigener Krankenversicherungszweig gegründet.

Das Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft konkretisiert den Mutterschutz.

1926

Durch das Arbeitsgerichtsgesetz wird eine eigenständige Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten geschaffen.

1925

Die Unfallversicherung wird auf Berufskrankheiten und Wegeunfälle ausgedehnt.

1923

Für Bergleute wird die Knappschaftsversicherung eingerichtet.

Eine Schlichtungsordnung eröffnet die Möglichkeit, Arbeitskämpfe durch einen verbindlichen Schiedsspruch abzuwenden.

Schwerbehinderte, früher Schwerbeschädigte genannt, sollen durch das Schwerbeschädigtengesetz bei der beruflichen Eingliederung unterstützt werden.

1920

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erhalten die Tarifautonomie.

Das Reichversorgungsgesetz regelt die Grundzüge der Kriegsopferversorgung.

Das Betriebsrätegesetz führt allgemein die kollektive Vertretung von Arbeitnehmerinteressen im Betrieb ein.

1919

Durch die Kriegsbeschädigtenfürsorge wird erstmals das Ziel "Rückführung in das Wirtschaftsleben" vorgegeben.

Die Weimarer Reichsverfassung erkennt in Art. 165 Arbeitsräte an.

1918

Die 48-Stunden-Woche wird eingeführt.

Die Erwerbslosenfürsorge wird eingerichtet.

Den Einstieg in die Koalitionsfreiheit bringt die Tarifvertragsordnung.

1916

Das Vaterländische Hilfsdienstgesetz erkennt die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer an, Arbeiterausschüsse repräsentieren die Arbeitnehmer in den Betrieben.

In der Rentenversicherung wird die Altersgrenze für Männer auf 65 und für Frauen auf 60 Jahre herabgesetzt.

1911

Angestellte werden in die neu eingeführte Angestelltenversicherung übernommen.

Erlass der Reichsversicherungsordnung (RVO), die die drei Sozialversicherungsgesetze zusammenfasst. Die RVO bringt Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung. Erstmals werden Hinterbliebene in die Rentenversicherung aufgenommen.

1905

In Bergbaubetrieben werden Arbeiterausschüsse zur Pflicht. [Drucken] [Versenden]
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