Gesetze + Neuerungen

2004

Rente und Altersvorsorge

Keine Rentenanpassung

Um dem Rentenproblem (mehr Rentenbezieher bei weniger Rentenbeitragszahlern) entgegenzuwirken und gleichzeitig den Beitragssatz zu stabilisieren wird der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung auf 19,5 Prozent belassen und die Rente in 2004 nicht angepasst.

Rentenversicherung / Agenda 2010

Im Rahmen der Agenda 2010 greifen Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu beitragen, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 19,5 Prozent zu halten. Künftig bezahlen Rentner und Rentnerinnen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent selbst statt wie bisher nur die Hälfte. Senkt oder erhöht eine Krankenkasse die Beiträge, wirkt sich dies bereits drei Monate später bei den Renten aus statt wie bisher erst nach sechs Monaten.

Gesundheit

Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (Gesundheitsreform) treten zum 1. Januar 2004 umfangreiche Änderungen in Kraft, die zum Ziel haben, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung zu halten während gleichzeitig Kosten gesenkt werden. Dies soll durch mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem und mehr Eigenverantwortung der Versicherten geschehen. Der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung kann daher in 2004 gesenkt werden.

Zum 1. Juli treten eine neue Heilmittel-Verordnung sowie ein neuer Heilmittel-Katalog in Kraft. Künftig sind damit auch längere Verordnungen möglich, wenn der behandelnde Arzt dies begründet. Die Verordnung ist dann nicht an maximale Verordnungsmengen gebunden und kann ohne Therapiepause fortgeführt werden.

Festbeträge für Hilfsmittel

Ab 1. Dezember wird es erstmals bundesweite Festbeträge für Hilfsmittel geben. Ist für ein Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Inkontinenz-/Stomaartikel) ein Festbetrag festgesetzt, trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages.

Persönliches Budget

Mit dem Ziel, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu steigern, stellen Rehabilitationsträger ab Juli 2004 behinderten Menschen "Persönliche Budgets" zur Verfügung, d. h. sie erhalten anstatt einer Sachleistung einen Geldbetrag oder Gutscheine. Die Betroffenen können so selbst entscheiden, welche Hilfe sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Dadurch soll die stationäre Behandlung soweit wie möglich vermieden werden. Die "Persönlichen Budgets" werden auf pflegerische Leistungen ausgeweitet und in Modellen bis Ende 2007 trägerübergreifend erprobt.

(Quelle: www.bundesregierung.de) [zurück][1]2vor [Drucken] [Versenden]
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