Gesetze + Neuerungen

2008

Gesundheit

Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte soll im Lauf des Jahres 2008 die bisherigen Versicherungskarten ersetzen. Die Karte soll die Abwicklung des elektronischen Rezepts beinhalten sowie medizinische Informationen über Blutgruppe, Allergien und Unverträglichkeit von Arzneimitteln. Der Versicherte kann dabei selbst entscheiden, ob die medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.

Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bundeseinheitlich 3.600 Euro. Versicherungspflichtig ist, wer bis zu 48.150 Euro im Jahr verdient. Wer drei Jahre hintereinander über ein höheres Einkommen verfügt, kann in die private Krankenkasse wechseln.

Krankenversicherung: Chroniker

Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen die halbierte Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) beanspruchen möchte, muss ab 2008 nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über relevante Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Die Regelung gilt für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Die Pflicht zu gesundheitsbewusstem und selbstverantwortlichen Verhalten soll damit betont werden.

Pflegeversicherung: Beitrag steigt

Zum 1. Juli 2008 steigt der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens. Wer keine Kinder hat, zahlt wie bisher 0,25 Prozentpunkte mehr.

Pflegeversicherung: Reform

Zum 1. Juli 2008 sollen die Pflegesätze erstmals angehoben werden und schrittweise bis 2012 steigen. Für die Betreuung demenzkranker Menschen können künftig Leistungen bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Jahr beantragt werden. Wer einen anderen pflegt, soll sich bis zu sechs Monate von seiner Arbeit unbezahlt freistellen lassen können. Außerdem können sich Beschäftigte bis zu zehn Tagen kurzfristig freistellen lassen, wenn ein Pflegefall eintritt und sie sich um eine Betreuung kümmern müssen. Selbsthilfeorganisationen können ab 2008 finanziell gefördert werden.

Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Rauchverbot für öffentliche Gebäude nun auch für Gaststätten; in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen treten weitere Rauchverbote in Kraft. Nordrhein-Westfalen hat den Gaststätten eine Frist bis Juli 2008 gesetzt. Ausnahmen vom Rachverbot gibt es bei abgetrennten Nebenräumen beispielsweise in Gaststätten oder Restaurants.

Europa

Ratspräsidentschaft Slowenien und Frankreich

Am 1. Januar 2008 hat Slowenien für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernommen. Zum ersten Mal hat ein Land, das 2004 der EU beigetreten ist, die Präsidentschaft inne. Ab dem 1. Juli übernimmt dann Frankreich die Ratspräsidentschaft.

Euro

In Malta und in Zypern ist seit dem 1. Januar 2008 der Euro gesetzliches Zahlungsmittel. Slowenien hatte den Euro im letzten Jahr am 1. Januar eingeführt.

EU-Reform-Vertrag

Das Bundeskabinett hat die Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Vertrag innerhalb des ersten Halbjahres 2008 im Parlament zu bestätigen und ratifizieren. Der 2007 von allen Staats- und Regierungschefs verabschiedete EU-Reform-Vertrag muss 2008 von den 27 EU-Staaten ratifiziert werden, um wie geplant 2009 in kraft zu treten.

(Siehe auch unter Hintergrundinformationen Europäische Union - Reformprozesse)

(Quellen: www.auswaertiges-amt.de, www.bundesregierung.de, www.bmas.bund.de, www.spiegel.de, www.sueddeutsche.de, www.mrd.de, www.welt.de) [zurück][1][2]3vor [Drucken] [Versenden]
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