Gesetze + Neuerungen

2008

Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts (bis zu vier Prozent) in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge durch Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben. Im Jahr 2008 bleiben Einzahlungen bis 2.544 Euro steuer- und abgabenfrei.

Rentenversicherung: Beitrag bleibt konstant

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, bleibt bei 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens.

Bei der Künstlersozialversicherung (KSK), einer Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten, werden die Abgaben, die die Auftraggeber (Unternehmen) für diese Personengruppe in die KSK zahlen, auf 4,9 Prozent gesenkt.

Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu entrichten sind, werden jährlich gemäß der Einkommensentwicklung aktualisiert: Im Westen steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung um 50 Euro auf 5300 Euro pro Monat. Im Osten sinkt sie um 50 Euro auf 4.500 Euro pro Monat.

Rentenversicherung: Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer Altersrente oder einer Erwerbminderungsrente vor dem 65. Lebensjahr beträgt 355 Euro pro Monat. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf 400 Euro angehoben werden.

Rentenversicherung: Anhebung des Renteneintrittalters

Das Gesetz zur Rente mit 67 tritt in Kraft. Ab 2012 wird die Altersgrenze für die Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Versicherte, die 1964 und später geboren sind, werden erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können.

Rentenbesteuerung

Gemäß Alterseinkünftegesetz werden ab 2008 für Neurentner 56 Prozent der gesetzlichen Rente statt wie bisher 54 Prozent steuerpflichtig. Während die Renten zunehmend höher besteuert werden, sollen Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich entlastet werden. Ab 2040 sollen Renten voll versteuert, Vorsorgeaufwendungen bis 20.000 Euro pro Jahr steuerfrei sein.

Private Vorsorge: Riester-Rente

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss man ab 2008 vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens sparen. Die staatliche Zulage steigt bei Ledigen auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro im Jahr und für jedes Kinder auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren werden, steigt die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Wer statt staatlicher Zulage bei der Einkommensteuererklärung den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, kann bis zu 2.100 Euro von der Steuer absetzen. [zurück][1]2[3][vor] [Drucken] [Versenden]
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