Gesetze + Neuerungen

Gesetze und Neuerungen in Deutschland

Die chronologische Übersicht zeigt die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die zur Modernisierung des Sozialstaates geführt haben und führen sollen. Die Zeitleiste rechts ist nach Jahren sortiert und wird jährlich erweitert.

2011

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktentwicklung

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich 2011 positiv. Das Stellenangebot ist um 400.000 Stellen höher als vor einem Jahr. Im Juni waren laut Bundesagentur für Arbeit 255.000 Menschen weniger arbeitslos als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote im Juni 2011 betrug 6,9 Prozent. Die Wirtschaftskrise ist überwunden. Das Wachstum des ersten Quartals 2011 gegenüber dem vorherigen Quartal beträgt 1,5 Prozent. Das Wirtschaftswachstum ist ein wichtiger Grund für die Besserung auf dem Arbeitsmarkt. Doch auch strukturell geht die Arbeitslosigkeit zurück. Es werden neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen geschaffen, zum Beispiel auf dem Gesundheitsmarkt.

Arbeitsblatt: Arbeitsmarkttrends
Schaubild: Arbeitsmarkttrends


Fachkräftesicherung

Durch die demografische Entwicklung wird es in einigen Branchen immer schwieriger, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Auch Ausbildungsplätze bleiben zum Teil unbesetzt. Daher hat die Bundesregierung ein Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen.

Dabei haben die Verantwortlichen in erster Linie Fachkräfte aus dem Inland im Auge. Hier gilt es zu qualifizieren und das vorhandene Potenzial auszuschöpfen. Maßnahmen sind zum Beispiel, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu aktivieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Doch der Bedarf wird so groß werden, so prognostizieren Experten, dass auch Fachleute aus Europa und außerhalb Europas integriert werden müssen.

Alle Menschen in Arbeit bringen

Es gibt offene Stellen – und es gibt Menschen, die keine Arbeit haben. Beides passt in einigen Fällen nicht zueinander. Einige Gruppen sind besonders schwer in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dazu gehören zum Beispiel Alleinerziehende. Sie sind häufig jung und gut ausgebildet, scheitern aber an fehlender Kinderbetreuung. Das Bundesarbeitsministerium hat sich den Handlungsschwerpunkt „Verbesserung der Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende“ auf seine Fahnen geschrieben.

Eine weitere Gruppe sind ältere Menschen. Hier werden die Beschäftigungspakete „Perspektive 50 plus“ fortgesetzt – als Unterstützung, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das „Beschäftigungschancengesetz“ bündelt zudem bewährte Arbeitsmarktinstrumente wie das Kurzarbeitergeld oder der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Eingliederungschancen verbessern

Arbeitssuchende schnell zu vermitteln – das ist das Ziel der Arbeitsmarktpolitik. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 25. Mai 2011 das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ verabschiedet. Über allem steht die Vermittlung in reguläre Jobs.

Daher soll öffentlich geförderte Beschäftigung eher die Ausnahme sein. Auch sollen zum Beispiel Ein-Euro-Jobs künftig das „Mittel der letzten Wahl“ sein – nämlich wenn es tatsächlich keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt und auch eine Qualifizierung nicht in Frage kommt. Gründungszuschüsse sind jetzt eine freiwillige Leistung. Es sollen nur noch jene Menschen gefördert werden, die tatsächlich das „Zeug zum Unternehmer“ haben. Die Jobcenter sollen flexibler handeln dürfen, und die Beraterinnen und Berater sollen noch besser qualifiziert werden.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Im Mai sind die letzten Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gefallen. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben dürfen. Das gilt nun auch für Menschen aus den acht Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind (unter anderem Polen, Ungarn und Tschechien). Deutschland hatte die höchste Übergangsfrist von sieben Jahren ausgeschöpft. Die Bundesregierung befürchtete einen Druck auf den Arbeitsmarkt und die Löhne. Doch jetzt wird der Arbeitsmarkt vollständig für die Bürgerinnen und Bürger der acht mittel- und osteuropäischen Länder geöffnet.

Experten der Bundesagentur für Arbeit rechnen damit, dass rund 100.000 Menschen wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden. Die Bundesregierung geht ebenfalls von 50.000 bis 150.000 Menschen jährlich aus. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass insgesamt maximal 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland einwandern werden.

Dabei sieht die Bundesregierung die Chance, Fachkräftelücken zu füllen. Auch Unternehmen hoffen, Fachkräfte anwerben zu können. Jedoch müssen alle Verantwortlichen darauf achten, dass es kein Lohndumping geben wird.

Parallel gilt seit Mai völlige Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet, dass Unternehmen aus den osteuropäischen Ländern für einen Auftrag Personal nach Deutschland entsenden können. Zuvor gab es Beschränkungen, um die heimische Wirtschaft zu schützen.

Mindestlöhne

Sie sind eine „soziale Leitplanke“. Die Rede ist von Mindestlöhnen. Nicht in allen Branchen regeln Tarifpartner die Löhne und Gehälter. In diesen Branchen ist es wichtig, Lohndumping zu verhindern und einen Mindestlohn festzusetzen. In diesem Jahr wurden zum Beispiel Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Zeitarbeit eingeführt.

Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche liegt im Westen bei 7,79 Euro und im Osten bei 6,89 Euro die Stunde. Im Wach- und Sicherheitsgewerbe sind die Mindestlöhne zunächst regional gestaffelt. Sie schwanken zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro. Bis Anfang 2013 sollen sie auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro steigen.

Die Mindestlöhne müssen alle deutschen und ausländischen Arbeitgeber zahlen, die Menschen in Deutschland beschäftigen. Das ist besonders wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit wichtig. Denn gerade in vielen osteuropäischen Ländern ist das Lohnniveau weit niedriger als hierzulande. Inzwischen gibt es in zehn Branchen Mindestlöhne.

Beiträge zur gesetzlichen Rente und Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung sinken. Lag die Grenze 2010 bei 45.000 Euro, sind es 2011 nur noch 44.550 Euro jährlich bzw. 3.712,50 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Das Einkommen, das darüber hinaus geht, ist beitragsfrei. Und: Der Beitragssatz liegt in diesem Jahr bei 15,5 Prozent, wobei 8,2 Prozent der Versicherte tragen muss. Von 14,9 auf 15,5 Prozent ist der Beitragssatz somit gestiegen. Das ist der Satz, der auch vor der Wirtschaftskrise galt.

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgesetzt wird. Während die Grenze im Westen weiterhin bei 5.500 Euro bleibt, steigt sie 2011 im Osten von 4.650 auf 4.800 Euro.

Grenze zur Versicherungspflicht

Ab einem bestimmten Verdienst können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheiden, ob sie weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Diese Grenze wurde 2011 gesenkt – von 49.950 Euro im vorigen Jahr auf 49.500 Euro in diesem Jahr.

Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist einheitlich, das heißt: Alle Krankenkassen erheben denselben Prozentsatz von derzeit 15,5 Prozent. Doch: Wenn nötig, dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheiden. Die meisten Krankenkassen benötigen dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt in diesem Jahr – nämlich von 2,8 Prozent auf drei Prozent. Im Jahr 2006 betrug er noch 6,5 Prozent. zurück1[2][3][vor] [Drucken] [Versenden]
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