Gesetze + Neuerungen

2009

Gesundheit

Krankenversicherung für alle

Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht in der Krankenkasse für alle. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen gilt diese bereits seit April 2007. Jetzt sind auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.

Entsprechend dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ besteht damit auch Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung.

Gesundheitsfonds: einheitlicher Beitragssatz

Ab 1. Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft. Mit ihm soll das Gesundheitssystem neu organisiert und vereinfacht werden. Anders als vorher gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Betragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zahlen. Zusätzlich zu diesem paritätisch finanzierten Beitragssatz zahlen die Mitglieder der Krankenkassen einen Beitrag von 0,9 Prozent. Der Beitragssatz beträgt also insgesamt 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Damit gilt erstmals wie auch in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung: Gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung.

Krankengeld für Selbstständige entfällt

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Die Krankenkassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten. So kann jeder Selbstständige entscheiden, ob er einen Anspruch auf Krankengeld wünscht und welchen Tarif er für sich aussucht.

Basistarif für Private Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungsunternehmen einen neuen Basistarif anbieten, der vergleichbare Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Versicherte dürfen nicht abgewiesen werden und es dürfen keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Bisher erwirtschaftete Alterungsrückstellungen können beim Tarifwechsel mitgenommen werden.

Pflegeberater für Pflegebedürftige

Ab Januar 2009 haben pflegebedürftige Patienten Anspruch auf einen Pflegeberater, der ihnen beim Organisieren von Hilfsleistungen hilft. Zudem müssen bis Ende 2010 alle stationären Pflegeeinrichtungen geprüft werden. Die Bewertung erfolgt über eine Notenskala von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ nach festgelegten Standards und muss öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach erstmaliger Überprüfung ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Altergrenze für Tabakkauf

Die Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren auf 18 Jahre gilt ab 1. Januar 2009 auch für die Tabakautomaten.

Europa

EU-Ratspräsidentschaft: Tschechien

Am 1. Januar hat die tschechische Republik die Präsidentschaft der Europäischen Union für ein halbes Jahr übernommen. Das Motto der tschechischen Präsidentschaft lautet: „Europa ohne Barrieren“.

Kreativität und Innovation

Die EU hat 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation gewählt. Damit soll die herausragende Bedeutung geistigen Schaffens für die Zukunftsfähigkeit Europas deutlich gemacht werden.

(Quellen: www.bmas.de, www.bmg.bund.de, www.bundesregierung.de, www.spiegel.de, www.tagesschau.de, www.wdr.de) [zurück][1]2vor [Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv