2009
Beiträge Sozialversicherungen
Weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.Gesetzliche Rentenversicherung: Beitrag konstant
Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2009 unverändert 19,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2009 weiterhin 79,60 Euro.
Beitrag der Künstlersozialversicherung (KSK) gesenkt
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesenkt.Die Künstlersozialversicherung (KSK) ist eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten.
(siehe Thema „25 Jahre KSK“: Arbeitsblatt und Schaubild)
Familie
Mehr Kindergeld
Zum 1. Januar 2009 gibt es mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge: Für das erste und das zweite Kind jeweils 10 Euro Kindergeld mehr, also 164 Euro monatlich; für das dritte Kind steigt es um 16 Euro auf 170 Euro monatlich. Für das vierte Kind und weitere Kinder sind es je 16 Euro mehr, das heißt 195 Euro monatlich mehr.Der Kinderfreibetrag steigt um 216 Euro auf 3.864 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro (vorher 5.808 Euro).