Gesetze + Neuerungen

2009

Beiträge Sozialversicherungen

Weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.

Gesetzliche Rentenversicherung: Beitrag konstant

Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2009 unverändert 19,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2009 weiterhin 79,60 Euro.

Beitrag der Künstlersozialversicherung (KSK) gesenkt

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesenkt.

Die Künstlersozialversicherung (KSK) ist eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten.
(siehe Thema „25 Jahre KSK“: Arbeitsblatt und Schaubild)

Familie

Mehr Kindergeld

Zum 1. Januar 2009 gibt es mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge: Für das erste und das zweite Kind jeweils 10 Euro Kindergeld mehr, also 164 Euro monatlich; für das dritte Kind steigt es um 16 Euro auf 170 Euro monatlich. Für das vierte Kind und weitere Kinder sind es je 16 Euro mehr, das heißt 195 Euro monatlich mehr.

Der Kinderfreibetrag steigt um 216 Euro auf 3.864 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro (vorher 5.808 Euro).

Schulzuschuss für „Harz-IV-Kinder“

Für jedes Kind, dessen Eltern von Arbeitslosengeld II („Harz IV“) oder Sozialhilfe leben, werden künftig pro Schuljahr 100 Euro zusätzlich gezahlt. Das Geld dient dem Kauf der persönlichen Schulausstattung, zum Beispiel für Schreib- oder Rechenmaterialien. Das Schulbedarfspaket wird bis zum Abschluss der 10. Klasse gezahlt.

Elternzeit für Großeltern

Die Großeltern können „Elternzeit“ nehmen, um die jungen Eltern, die minderjährig oder in der Ausbildung sind, bei der Betreuung des Enkelkindes zu unterstützen.

Bessere Kinderbetreuung mit KiföG

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um bis zum Jahr 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter zu finden. Von Januar an sollen auch Eltern, die auf Arbeitssuche sind, einen gesicherten Betreuungsplatz für ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bekommen. zurück1[2][vor] [Drucken] [Versenden]
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