Gesetze + Neuerungen

1999 - 1980

1999

Mit dem Korrekturgesetz der Bundesregierung wird auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geändert, um dem Sozial- und Lohndumping auf deutschen Baustellen noch wirksamer entgegenzutreten. Unter anderem wurde die Befristung des Gesetzes aufgehoben, die Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Gesetz erhöht und eine spezielle Haftung des Generalunternehmers für die von ihm eingeschalteten Subunternehmer eingeführt. Mit dem geänderten Gesetz erfüllt Deutschland auch seine Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Entsende-Richtlinie.

Zur Bekämpfung des zunehmenden Missbrauchs bei der Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen und zur Stabilisierung des versicherungspflichtigen Personenkreises hat die Bundesregierung die Vorschriften über die Versicherungspflicht für so genannte Scheinselbstständige präzisiert und das Recht der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse reformiert.

Im Rahmen eines umfassenden Zukunftsprogrammes wurde die Erneuerung des Rentensystems durch eine Rentenstrukturreform beschlossen. Ziel dieser Reform ist es, nachhaltige Grundlagen für die Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung und des gesamten Alterssicherungssystems zu schaffen.

1998

Das Recht der Arbeitsförderung wird durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz als dritter Teil in das Sozialgesetzbuch eingegliedert.

1996

Das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung wird als siebter Teil in das Sozialgesetzbuch eingearbeitet.

Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird für das Baugewerbe die Möglichkeit eröffnet, Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer auf deutschen stellen vorzuschreiben und so faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt herzustellen.

Durch die Übernahme europäischer Arbeitsschutznormen führt das Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte in allen Tätigkeitsbereichen ein.

Die mit dem Rentenreformgesetz 1992 eingeleitete schrittweise Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente wg. Arbeitslosigkeit und der Altersrente für Frauen wird bis Ende 2001 bzw. bis Ende 2004 vollzogen.

1994

Im Arbeitszeitgesetz werden die Grundlagen des Arbeitszeitrechts zusammengefasst.

Das Pflegeversicherungsgesetz wird als fünfte Säule der Sozialversicherung beschlossen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert allen Arbeitnehmern und Auszubildenden, einschließlich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in den ersten Wochen einer Erkrankung.

1993

Das Gesundheitsstrukturgesetz versucht, die Ausgaben der Krankenversicherung zu begrenzen.

1992

Das Rentenreformgesetz entwickelt das Rentensystem angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen weiter.

Der Teil VI (Rentenversicherung) des Sozialgesetzbuchs wird verabschiedet. Die Altersgrenzen bei der Altersrente für Frauen und der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sollen bis 2012 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben werden.

1991

Teil VIII Kinder- und Jugendhilferecht des Sozialgesetzbuchs wird fertig gestellt. zurück1[2][vor] [Drucken] [Versenden]
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