1990 - 1980
1989
Durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen wird das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue Basis gestellt.1988
Der Teil V des Sozialgesetzbuchs regelt die Krankenversicherung.Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand wird der Vorruhestand eingeführt.
Mit dem Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen wird die Jugendvertretung des Betriebsverfassungsgesetzes auch auf Auszubildende über 18 Jahre ausgedehnt. Leitenden Angestellten wird durch das "Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung" eine eigene betriebliche Interessenvertretung eingeräumt.
1986
Eine Reform des Schwerbehindertengesetzes erweitert den Kreis der geschützten Personen.1985
Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz werden zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne den sonst üblichen Befristungsgrund zugelassen.Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld werden durch das Bundeserziehungsgeldgesetz ermöglicht.
1984
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz wird reformiert.1981
Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz werden selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.Das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird erlassen.
1980
Sozialgesetzbuch Teil X (Verwaltungsverfahren) wird in Kraft gesetzt.Für Schwerbehinderte wird das Rentenalter auf 60 Jahre herabgesetzt. [zurück][1]2vor [Drucken] [Versenden]