Gesetze + Neuerungen

2002

Arbeit und Soziales

Job-AQTIV-Gesetz

Das Job-AQTIV-Gesetz (Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Initiieren, Vermitteln) macht die Arbeitsvermittlung effizienter und modernisiert die aktive Arbeitsmarktpolitik grundlegend.

Erstes Reformprojekt des Hartz-Konzeptes

Zum 1. November wird das erste Reformprojekt des Hartz-Konzeptes umgesetzt. Unternehmen, die bereit sind, dauerhaft sozialversicherungspflichtige Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte einzustellen, können mit finanzieller Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen.

Meister-BAföG

Mit dem Meister-BAföG wird berufliche Bildung und Hochschulbildung künftig gleichrangig behandelt. Es gelten für fortbildungswillige Fachkräfte die gleichen Bedarfssätze wie für Studierende, die über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit

Mit den gesetzlichen Maßnahmen zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA), die zum 27. März 2002 in Kraft treten, soll die Behörde in ein Dienstleistungsunternehmen mit privatwirtschaftlicher Führungsstruktur umgewandelt werden. Unter anderem wird die Vermittlung durch private Agenturen verstärkt.

Sonstiges

Barrierefreiheit

Am 1. Mai tritt das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze in Kraft. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit.

Hochschulrahmengesetz

Ab August tritt Hochschulrahmengesetz in Kraft. Danach werden für das Erststudium in Deutschland grundsätzlich keine Studiengebühren mehr erhoben.

Neues Jugendschutzgesetz

Mit seiner Zustimmung am 21. Juni hat der Bundesrat den Weg für ein neues Jugendschutzgesetz freigemacht. In dem neuen Gesetz werden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammengeführt. [Drucken] [Versenden]
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