2007
Arbeit und Soziales
Sozialversicherung
Ab Januar 2007 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent. Der Beitrag zur Rentenversicherung steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent. Bei der Künstlersozialversicherung (KSK) werden ab Januar die Abgaben von 5,5 auf 5,1 Prozent gesenkt. (KSK).(Die KSK ist eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die die Auftraggeber/Unternehmen für diese Personengruppe in die Versicherung zahlen.)
Arbeitslosengeld I - Vermittlungsgutscheine
Arbeitssuchende haben noch bis Ende 2007 einen Anspruch auf einen sogenannten Vermittlungsgutschein. Mit diesem Gutschein verpflichtet sich die Arbeitsagentur eine Prämie an einen privaten Arbeitsvermittler zu zahlen, wenn dieser dem Arbeitssuchenden erfolgreich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche vermittelt hat. Die Höhe der Prämie ist auf 2.000 Euro begrenzt.Arbeitslosengeld II - Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht und seine Pflichten verletzt, zum Beispiel eine zumutbare Beschäftigung ablehnt, muss ab Januar 2007 schneller als bisher mit Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. Das ALG II kann um 30 beziehungsweise 60 Prozent gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden, je nachdem wie viele Job-Angebote der Arbeitslose innerhalb eines Jahres abgelehnt hat.Bei Jugendlichen unter 25 Jahren kann ab Januar der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bereits nach der zweiten Pflichtverletzung entfallen sowie die Übernahme der Miet- und Heizkosten gestrichen werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch sofort wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nach zu kommen.
Anpassung des ALG II – Regelsatzes
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird am 1. Juli der Rentenwerterhöhung angepasst. Der Regelsatz für das ALG II erhöht sich damit um 0,54 Prozent beziehungsweise um zwei Euro und beträgt nun 347 Euro.BaföG / Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildende, Schüler und Studierende, die BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, und denen selbst Kosten für Heizung und Unterkunft entstehen, die nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt sind, können ab Januar 2007 einen Zuschuss zu Unterkunfts- und Heizungskosten bekommen.Sozialhilfe
Für die Sozialhilfe wird im Januar 2007 erstmals nach der Wiedervereinigung ein einheitlicher Regelsatz für Gesamtdeutschland in Höhe von 345 Euro festgelegt. Grundlage sind die Auswertung einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Jahr 2003 sowie eine gesamtdeutsche Verbrauchsstruktur. Auf dieser Basis setzen die Länder die Regelsätze in der Sozialhilfe eigenständig neu fest.Unternehmensmitbestimmung in Europa
Wenn deutsche Unternehmen mit anderen europäischen Unternehmen grenzüberschreitend verschmelzen wollen, müssen ab 2007 Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst darüber verhandeln, wie die Mitbestimmung sichergestellt werden kann.Hintergrund ist, dass die Mitbestimmung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich geregelt ist und die in den beteiligten Unternehmen erworbenen Mitbestimmungsrechte sich nicht erheblich vermindern sollen. zurück1[2][3][vor] [Drucken] [Versenden]