Gesetze + Neuerungen

2007

Rente und Altersvorsorge

Rentenerhöhung

Zum 1. Juli sind die Renten erstmals seit mehreren Jahren wieder gestiegen. Sie erhöhen sich in Ost- und Westdeutschland um 0,54 Prozent.

Private Vorsorge: Basisrente

Die Basisrente (auch: Rürup-Rente nach dem Wirtschaftsexperten und Regierungsberater Bert Rürup genannt) ist ein Angebot der privaten Altersvorsorge, die sich vor allem an Freiberufliche und Selbstständige richtet, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie garantiert eine feste Verzinsung und lebenslange Rente und wird vom Staat steuerlich begünstigt.

Entsprechend der Regelung für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 2007 auch die Beiträge zur Basisrente rückwirkend zum 1. Januar 2006 steuerlich frei gestellt. Für das Jahr 2006 werden 62 Prozent der vom Steuerpflichtigen gezahlten Beiträge berücksichtigt, für das Jahr 2007 64 Prozent. Der Anteil soll pro Jahr um 2 Prozent steigen; im Jahr 2015 sind dann alle Beiträge steuerfrei.

Private Vorsorge: Versicherungsgarantie

Für Verträge zur privaten Altersvorsorge wie Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sinkt der Garantiezins von 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent. Das ist die Rendite, die ein Versicherungsunternehmen für Neuverträge mindestens gewährleisten muss. Je nach Gewinnlage der Unternehmen ist die Versicherungswirtschaft zu einer Anpassung dieses Zinses verpflichtet.

Familie

Elterngeld

Für ab 2007 geborene Kinder erhalten alle Eltern Elterngeld, wenn sie nach der Geburt ihrem Kind Zeit widmen wollen und auf Erwerbseinkommen verzichten. Es wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert.

Konkret: Wenn Eltern wegen der Kindesbetreuung ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro Elterngeld im Monat gezahlt. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro im Monat.

Kindergeld

Beim bisherigen Kindergeld (154 Euro für das erste bis dritte, 179 Euro für jedes weitere Kind) wird gespart. Kindergeld zahlt der Staat nur noch maximal bis zum 25. statt bis zum 27. Lebensjahr des Kindes, wenn es sich noch in der Ausbildung befindet und nicht mehr als 7.680 Euro verdient. Für die jetzt 25- und 26-Jährigen gelten Übergangsfristen. Das gilt auch für steuerliche Ausbildungsfreibeträge und die Kinderzulage bei der Riester-Rente.

Gesundheit

Gesundheitsreform: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Am 1. April trat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft. Die wichtigsten Neuregelungen zusammengefasst:

Schrittweise Einführung der Krankenversicherungspflicht

Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind gilt die Versicherungspflicht bereits ab 1. April 2007. Versicherte, die der Privaten Krankenkasse zuzuordnen sind, können sich seit 1. Juli 2007 zunächst über den modifizierten Standardtarif und ab 1. Januar 2009 in einem neuen Basistarif wieder versichern.

Ausbau der integrierten Versorgung

Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten durch koordiniertes Zusammenwirken von Ärzten und nichtärztlichen Leistungserbringern eine abgestimmte Versorgung anzubieten.

Erweiterte Wahlmöglichkeiten für die Versicherten

Die Krankenkassen müssen Tarife für die Teilnahme der Versicherten an folgenden besonderen Versorgungsformen anbieten: Integrierte Versorgung, besondere ambulante ärztliche Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, Modellvorhaben und hausarztzentrierte Versorgung. Darüber hinaus können sie weitere Tarife, zum Beispiel Selbstbehalttarife oder Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen, anbieten.

Weitere Infos zur Gesundheitsreform gibt es unter:
www.die-gesundheitsreform.de

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

Als nächste Stufe der Gesundheitsreform wurde in der privaten Krankenversicherung (PKV) der modifizierte Standardtarif eingeführt. Dieser steht nicht krankenversicherten Personen, die dem PKV-System zuzuordnen sind (zum Beispiel Selbstständige) und solchen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben, offen.

Private Versicherungsunternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet alle berechtigten Personen aufzunehmen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Alter und Geschlecht der Person, der aktuelle Gesundheitszustand spielt hierfür keine Rolle. [zurück][1]2[3][vor] [Drucken] [Versenden]
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