Unfallversicherung

Für den Fall der (Un-)Fälle

| Bild: Illustration mit Krankenhaus, Krankenwagen, Unfall | Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen die Auswirkungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab – und das zum Nulltarif! Denn der Arbeitgeber übernimmt den kompletten Beitrag, die Versicherten selbst müssen keinen Cent bezahlen.


Rehabilitation vor Rente

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall alle notwendigen Kosten für die medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen und spätere Berufshilfen. Wenn nötig, zahlt sie dem Unfallopfer sogar eine Umschulung oder Rente. Sie kommt auch für anerkannte Berufskrankheiten auf, also solche, die nachweislich durch den Beruf verursacht wurden. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitnehmer wieder in das Berufsleben einzugliedern.

Es gibt verschiedene gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie eine Gartenbauberufsgenossenschaft. Sie sind die eigentlichen Träger der Unfallversicherung. Ihr wichtigstes Ziel ist es, Arbeits- und Wegeunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Präventionsmaßnahmen vorzubeugen. Sie erlassen auch Unfallverhütungsvorschriften und fördern die Erste Hilfe.

Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge

Im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung brauchen die Arbeitnehmer keinen Cent zur gesetzlichen Unfallversicherung beizusteuern. Sie wird aus den Beiträgen der Unternehmen in der jeweiligen Branche finanziert. Das heißt: Der Chef zahlt seinen Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft, diese wiederum übernimmt im Falle eines Unfalls die Kosten für den Versicherten. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind bei den öffentlichen Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbänden oder Landesunfallkassen versichert.

Ein Spitzenverband

Die derzeit 21 gewerblichen Berufsgenossenschaften und 27 Unfallkassen der öffentlichen Hand lassen sich von einem gemeinsamen Spitzenverband vertreten – der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Weitere Infos unter www.dguv.de

Schutz in Kita, Schule und Universität

Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler sowie Studierende fallen unter die Schülerunfallversicherung. Im Jahr 2007 waren das nach Angaben der DGUV rund 17,3 Millionen Menschen, immerhin 21 Prozent der Gesamtbevölkerung. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg stehen zum Beispiel Schulausflüge, Schulreisen, Sport und andere schulische Veranstaltungen ebenfalls unter dem Versicherungsschutz.

Wenn etwas passiert, dann reichen die Leistungen – genauso wie bei der Unfallversicherung für Arbeitnehmer – von Heilbehandlungen über schulisch-berufliche Rehabilitation bis hin zur lebenslangen Rente. Zuständig für die Schülerunfallversicherung sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Auch die Schülerunfallversicherung kostet die Versicherten keinen Cent. Die Beiträge für öffentliche Schulen übernimmt der Schulträger, für private Schulen das zuständige Bundesland.

Das ist versichert

  • Arbeitsunfälle, die Beschäftigten während der Arbeit und auf Dienstwegen zustoßen
  • Wegeunfälle, die sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeit ereignen. Versichert sind auch nötige Umwege, zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen oder um die Kinder unterzubringen – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
  • Berufskrankheiten, die bei einer bestimmten Personengruppe durch die berufliche Tätigkeit auffallend häufiger auftreten als bei der übrigen Bevölkerung und die der Gesetzgeber in der Berufskrankheitenverordnung festgelegt hat.

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Quelle: DGUV, Statistik Schülerunfallgeschehen 2007

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Sie bringen alten Menschen Essen auf Rädern, säubern am Wochenende den Stadtpark oder betreuen in ihrer Freizeit Menschen mit einer geistigen Behinderung: Bürger, die ehrenamtlich arbeiten, leisten einen sehr wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Wer sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzt, bekommt dafür zwar keinen Lohn, ist aber unter bestimmten Umständen dennoch gesetzlich unfallversichert. Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten versichert sind, listet das Sozialgesetzbuch (SGB VII) ganz genau auf.

Wer sich im Rahmen des Anfang 2009 gestarteten „Freiwilligendienstes aller Generationen“ engagiert, ist bei seinem Einsatz generell gesetzlich unfallversichert. Darüber hinaus können alle gemeinnützigen Organisationen für ihre gewählten Ehrenamtsträger auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz beantragen. Dazu muss das Ehrenamt unentgeltlich und freiwillig sein sowie dem Allgemeinwohl dienen.

Arbeitsaufträge

Frank, 17 Jahre, hatte einen Mopedunfall auf dem Weg zur Schule. Er musste ins Krankenhaus und danach in eine Reha-Klinik.
Warum greift hier die gesetzliche Unfallversicherung?
Welche Leistungen übernimmt sie?
Recherchieren Sie: Was wäre gewesen, wenn Frank Alkohol getrunken hätte?

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[3 Kommentare]Kommentare
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am 16.12.2009 / 10:30
ihre seite ist toll Redaktion am 02.12.2009 / 09:15
Neben den auf dieser Seite genannten Beispielen erhalten Sie ausführlichere Infos auf den Seiten www.nextline.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Unter http://lehrer.nextline.de/webcom/show_article.php/_c-2/_nr-126/_p-1/i.html finden sich auch weitere konkrete Beispiele. Nadan am 30.11.2009 / 15:06
Habt ihr vllt. noch ein Beispiel für uns, wann die Unfallversicherung greift, für uns?
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