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Sicherheit > Unfallversicherung Unfallversicherung

Für den Fall der (Un-)Fälle

| Bild: Motivbild zum Artikel 'Für den Fall der (Un-)Fälle'
Zeichnung:
schoen:mueller GmbH,
Katja Schönfelder
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Lena macht eine Ausbildung zur Bauzeichnerin. Eines Tages, als sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, stürzt sie auf dem Weg und bricht sich die rechte Hand. Sie kann mehrere Wochen nicht zeichnen und hat danach noch lange Schmerzen im Handgelenk.

Rehabilitation vor Rente

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen die Auswirkungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, also Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit, und Berufskrankheiten ab. Sie übernimmt alle notwendigen Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und spätere Berufshilfen. Wenn nötig, wird dem Unfallopfer sogar eine Umschulung gezahlt. Denn vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitnehmer wieder in das Berufsleben einzugliedern. Falls erforderlich erhält das Unfallopfer auch eine Rente.
Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, arbeitsbedingte Unfälle, Krankheiten und Gesundheitsgefahren durch Präventionsmaßnahmen zu verhindern. Sie erlassen auch Unfallverhütungsvorschriften und fördern die Erste Hilfe.

Arbeitgeber übernehmen die Beiträge

Im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung brauchen die Arbeitnehmer keinen Cent zur gesetzlichen Unfallversicherung beizusteuern. Sie wird aus den Beiträgen der Unternehmen in der jeweiligen Branche finanziert. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese übernimmt im Falle eines Unfalls die Kosten für den Versicherten. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind bei den öffentlichen Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbänden oder Landesunfallkassen versichert.

Schutz in Kindertagesstätte, Schule und Universität

Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler sowie Studierende fallen unter die Schülerunfallversicherung. Im Jahr 2010 waren das nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV, rund 17,12 Millionen Menschen. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg stehen zum Beispiel Schulausflüge, Schulreisen, Sport und andere schulische Veranstaltungen unter Versicherungsschutz.

Wie bei der Unfallversicherung für Arbeitnehmer reichen die Leistungen von Heilbehandlungen über schulisch-berufliche Rehabilitation bis hin zur lebenslangen Rente. Zuständig sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Auch die Schülerunfallversicherung kostet die Versicherten nichts. Die Beiträge für öffentliche Schulen übernimmt der Schulträger, für private Schulen das zuständige Bundesland.

Die Schule hat Vorrang

Kinderarbeit und Jugendarbeit ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz streng geregelt. Es bestimmt zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit, die Anzahl der Wochenstunden und den Anspruch auf Urlaub. Schließlich gilt: Schule hat immer Vorrang. Auszubildende müssen für ihren Berufsschulunterricht freigestellt werden.

Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Excel-Datei zum Schaubild | Bild: Schaubild der wichtigsten Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Beschäftigung minderjähriger Arbeitnehmer.
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Quelle: eigene Darstellung
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Unfälle am Arbeitsplatz

Unfallverhütungsvorschriften sind für Betriebe ebenso verbindlich wie gesetzliche Vorschriften. Sie bestimmen,

  • wie man sich am Arbeitsplatz richtig verhält,
  • wie ein Arbeitsplatz und die Maschinen ausgestattet sein müssen,
  • welche Schutzausrüstung getragen werden muss, wie zum Beispiel Helm, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe,
  • wie oft ärztliche Kontrolluntersuchungen wahrgenommen werden müssen.

Wann und wo Schüler verunglücken
Excel-Datei zum Schaubild | Bild: Horizontales Balkendiagramm mit Angaben für das Jahr 2010 wann und wo Schüler am häufigsten verunglücken.
Bild vergrössern Schaubild in Originalgröße ansehen
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Statistik Schülerunfallgeschehen 2010
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Arbeitsaufträge Sekundarstufe II
Die Auszubildende Lena hat sich auf dem direkten Weg zur Arbeit verletzt.
  1. Warum greift hier die gesetzliche Unfallversicherung?
  2. Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?
  3. Was wäre, wenn Lena auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher zum Bäcker gemacht hätte und der Unfall während dieses Umwegs passiert wäre?
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
  1. Liste auf, welche Leistungen und Maßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung in den Texten genannt werden, und ordne sie den folgenden Oberbegriffen zu:
    • Prävention (Vorsorge)
    • Rehabilitation (Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)


Stand Juli 2012
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Susi am 20.01.2013 / 15:24
Schöner Artikel und so... Aber: Geht das nicht auch in kürzer???... Redaktion Sozialpolitik am 02.05.2012 / 10:39
Oben im Absatz "Rehabilitation vor Rente" sind die wichtigsten Leistungen aufgeführt: Sie übernimmt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab alle notwendigen Kosten für die medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen und spätere Berufshilfen. am 01.05.2012 / 14:36
Welche Leistungen hat die Unfallversicherung? Redaktion am 15.03.2010 / 09:05
Liebe Melanie, wir können Sie leider nicht beraten, empfehlen Ihnen aber, sich zuallererst an die Schule zu wenden, denn wenn der Unfall dort passiert ist, greift die Schülerunfallversicherung. Zuständig für die Schülerunfallversicherung sind die entsprechenden Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie evtl. über die nächsten Schritte informieren. Melanie am 11.03.2010 / 19:24
Hallo meinem Sohn wurde in der Schule der Arm gebrochen (Grundschule).Dazu kommt es das der rechte Betroffen ist was auch seine Schreibhand betrifft. Er liegt schon seit 9 Tagen im Krankenhaus. Und wenn er raus kommt muss er weiter betreut werden. Da ich selber mitten in der Umschulung stecke und Alleinerziehen bin weiß ich nicht wie es weiter geht. gibt es Betreuung sowie Unterricht für zu Hause? Was kann ich noch in Anspruch nehmen? LG am 16.12.2009 / 10:30
ihre seite ist toll Redaktion am 02.12.2009 / 09:15
Neben den auf dieser Seite genannten Beispielen erhalten Sie ausführlichere Infos auf den Seiten www.nextline.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Unter http://lehrer.nextline.de/webcom/show_article.php/_c-2/_nr-126/_p-1/i.html finden sich auch weitere konkrete Beispiele. Nadan am 30.11.2009 / 15:06
Habt ihr vllt. noch ein Beispiel für uns, wann die Unfallversicherung greift, für uns?