Für den Fall der (Un-)Fälle
Leon macht eine Ausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten. Eigentlich sah der Kater mit der zerschrammten Schwanzspitze freundlich aus. Er hielt das Tier fest, damit die Ärztin es versorgen konnte. Plötzlich biss der Kater Leon tief in die Hand. Die infizierte Wunde brauchte lange Zeit zum Heilen.
Rehabilitation vor Rente
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen die Auswirkungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab. Sie übernimmt alle notwendigen Kosten für die medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen und spätere Berufshilfen. Wenn nötig, wird dem Unfallopfer sogar eine Umschulung oder Rente gezahlt. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitnehmer wieder in das Berufsleben einzugliedern.Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände. Ihr wichtigstes Ziel ist es, Arbeits- und Wegeunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Präventionsmaßnahmen vorzubeugen. Sie erlassen auch Unfallverhütungsvorschriften und fördern die Erste Hilfe.
Der Arbeitgeber übernimt die Beiträge
Im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung brauchen die Arbeitnehmer keinen Cent zur gesetzlichen Unfallversicherung beizusteuern. Sie wird aus den Beiträgen der Unternehmen in der jeweiligen Branche finanziert. Das heißt: Der Chef zahlt seinen Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft, diese übernimmt im Falle eines Unfalls die Kosten für den Versicherten. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind bei den öffentlichen Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbänden oder Landesunfallkassen versichert.Schutz in Kita, Schule und Universität
Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler sowie Studierende fallen unter die Schülerunfallversicherung. Im Jahr 2009 waren das nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) rund 17 Millionen Menschen. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg stehen zum Beispiel Schulausflüge, Schulreisen, Sport und andere schulische Veranstaltungen unter Versicherungsschutz.Die Leistungen reichen– wie bei der Unfallversicherung für Arbeitnehmer – von Heilbehandlungen über schulisch-berufliche Rehabilitation bis hin zur lebenslangen Rente. Zuständig sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Auch die Schülerunfallversicherung kostet die Versicherten nichts. Die Beiträge für öffentliche Schulen übernimmt der Schulträger, für private Schulen das zuständige Bundesland.
Die Schule hat Vorrang
Kinder- und Jugendarbeit ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz streng geregelt. Es bestimmt zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit, die Anzahl der Wochenstunden und den Anspruch auf Urlaub. Schließlich gilt: Schule hat immer Vorrang. Auszubildende müssen für ihren Berufsschulunterricht freigestellt werden.Praktika, Ferien- und Nebenjobs

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Unfälle am Arbeitsplatz
Unfallverhütungsvorschriften sind für Betriebe ebenso verbindlich wie gesetzliche Vorschriften. Sie bestimmen,- wie man sich am Arbeitsplatz richtig verhält,
- wie ein Arbeitsplatz und die Maschinen ausgestattet sein müssen,
- welche Schutzausrüstung getragen werden muss (zum Beispiel Helm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe),
- wie oft ärztliche Kontrolluntersuchungen wahrgenommen werden müssen.

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Quelle: DGUV, Statistik Schülerunfallgeschehen 2009
Arbeitsaufträge
Der Auszubildende Leon hat sich während der Arbeit verletzt.
Warum greift hier die gesetzliche Unfallversicherung?
Welche Leistungen übernimmt sie?
Was wäre gewesen, wenn Leon auf dem Weg zum Ausbildungsplatz gestürzt wäre und sich verletzt hätte?
Stand Juli 2011
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[5 Kommentare]Kommentare
Redaktion am 15.03.2010 / 09:05Liebe Melanie, wir können Sie leider nicht beraten, empfehlen Ihnen aber, sich zuallererst an die Schule zu wenden, denn wenn der Unfall dort passiert ist, greift die Schülerunfallversicherung. Zuständig für die Schülerunfallversicherung sind die entsprechenden Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie evtl. über die nächsten Schritte informieren. Melanie am 11.03.2010 / 19:24
Hallo meinem Sohn wurde in der Schule der Arm gebrochen (Grundschule).Dazu kommt es das der rechte Betroffen ist was auch seine Schreibhand betrifft. Er liegt schon seit 9 Tagen im Krankenhaus. Und wenn er raus kommt muss er weiter betreut werden. Da ich selber mitten in der Umschulung stecke und Alleinerziehen bin weiß ich nicht wie es weiter geht. gibt es Betreuung sowie Unterricht für zu Hause? Was kann ich noch in Anspruch nehmen? LG am 16.12.2009 / 10:30
ihre seite ist toll Redaktion am 02.12.2009 / 09:15
Neben den auf dieser Seite genannten Beispielen erhalten Sie ausführlichere Infos auf den Seiten www.nextline.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Unter http://lehrer.nextline.de/webcom/show_article.php/_c-2/_nr-126/_p-1/i.html finden sich auch weitere konkrete Beispiele. Nadan am 30.11.2009 / 15:06
Habt ihr vllt. noch ein Beispiel für uns, wann die Unfallversicherung greift, für uns?