Rentenversicherung II

Fit für die Zukunft

| Bild: Junge und Mädchen auf alt gemacht auf einer Bank | Weil immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Ruheständlern finanzieren müssen, musste die gesetzliche Rentenversicherung in den vergangenen Jahren mehrfach an die neuen Bedingungen angepasst werden.

Weniger Beitragszahler – mehr Rentner

Die demografische Entwicklung stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor große Herausforderungen: In 30 Jahren werden auf einen Rentner nur noch etwa zwei Beitragszahler kommen, da immer weniger Kinder geboren werden. Zudem leben die Menschen immer länger, also erhalten sie auch immer länger Rentenzahlungen.

Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2005 einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor in die Formel zur Rentenberechnung eingebaut, der die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt und den Rentenanstieg dämpft. Er setzt die Zahl der Leistungsempfänger in Relation zur Anzahl der erwerbstätigen Beitragszahler: Werden die Beitragszahler weniger, fallen die jährlichen Rentenerhöhungen geringer aus als der Anstieg der Bruttoeinkommen.

Höhere Löhne – höhere Rente

Bereits im Jahr 1957 wurde die dynamische Rente eingeführt. Ihr Grundsatz: Steigen die Bruttolöhne der Erwerbstätigen, dann erhöht sich automatisch die Rente. Seit 2001 orientiert sich die Rentenentwicklung allerdings in veränderter Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung, also am Bruttolohn aller Beschäftigten.

Damit die Renten auch dann nicht gekürzt werden, wenn die Löhne einmal sinken, hat die Bundesregierung Anfang Mai 2009 eine Rentenschutzklausel beschlossen. Damit will man ein Absinken der Renten angesichts der Wirtschaftskrise verhindern. Allerdings müssen die Ruheständler diesen Schutz ab 2011 durch dann reduzierte Erhöhungen selbst finanzieren.

Länger arbeiten – länger Rente

Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben: Wer nach dem Jahr 1964 geboren wurde, kann dann erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzen möchte, muss entweder mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder eine um 3,6 Prozent reduzierte Altersrente in Kauf nehmen.

Gerechter Generationenvertrag?

Viele ältere Menschen sind mit den Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden und kritisieren, dass sie einseitig zu Lasten der Rentner gingen. Diese hätten schließlich ein Arbeitsleben lang Beiträge gezahlt und nun einen Anspruch auf eine ungekürzte Rente. Zudem erhielten viele Rentner nur eine geringe Summe. Angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten sei daher jede Erhöhung für sie lebensnotwendig.

Die Jüngeren betonen dagegen, dass die heutige Rentnergeneration eine der wohlhabendsten sei, die es in Deutschland je gegeben habe. Daher müsse auch sie mithelfen, kommende Generationen zu entlasten und deren Rente zu sichern. Selbst einige „Alte“ sind besorgt und sehen den Generationenvertrag in Gefahr.

Private Vorsorge notwendig
Immer weniger Beitragszahler werden in Zukunft immer mehr Rentnern mit steigendem Lebensalter – und damit einem längeren Rentenbezug – gegenüberstehen. Um die arbeitenden Generationen nicht zu überfordern, dürfen die Renten nicht mehr so stark steigen. Für die Jüngeren wird die gesetzliche Rente daher allein nicht mehr ausreichen, wenn sie auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchten. Deshalb ist es notwendig, dass sie zusätzlich privat und – wenn möglich – betrieblich vorsorgen.

Der Staat unterstützt seine Bürger
Der Staat fördert seit Anfang des Jahres 2002 durch die so genannte Riester-Rente den Aufbau einer privaten Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Zulagen) und mit Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Die staatliche Förderung können Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten beantragen, die mindestens zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Bei Verheirateten genügt es, wenn einer von beiden die Voraussetzungen erfüllt, dann erhält auch der andere die Förderung. Vor allem Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen soll die Riester-Rente helfen, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen.

Altersvorsorge macht Schule

Ob Banksparplan oder Aktienfonds – es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Die eine Anlage ist sicherer, die andere bringt mehr Rendite. Richtig sparen will gelernt sein. Viele Volkshochschulen bieten einen Kurs an, in dem in zwölf Lektionen die Frage geklärt wird, wie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzt werden kann. Mehr Infos unter
www.altersvorsorge-macht-schule.de

Geprüfte Anlagen
Der Staat fördert nur zertifizierte Finanzprodukte, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Eine Zertifizierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, ob die Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, wie viel Gewinn der Vertrag letztlich abwirft. Die Zertifizierung ist also keine Garantie für eine hohe Rendite (Gewinn). Folgende Anlageformen werden gefördert: Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne.

Betriebliche Vorsorge
Seit dem Jahr 2002 kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Lohns in eine betriebliche Altersversorgung fließt. In Tarifverträgen ist diese Anlageform sogar festgeschrieben. Wer also auf einen Teil seines Einkommens, etwa das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, verzichtet, kann auf diese Weise eine zusätzliche Rente für das Alter ansparen. Auch hier unterstützt der Staat die Arbeitnehmer, zum Beispiel durch Steuervergünstigungen.

Arbeitsaufträge

In der Rentenversicherung zahlen die Jüngeren für die Älteren. Auch Sie selbst sind Teil dieses Generationenvertrags. Wie stehen sie dazu?
Informieren Sie sich im Internet über die staatlich geförderten Anlageformen zur privaten Vorsorge: Welche Anlageform würden Sie als Berufseinsteiger für sich wählen?

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