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Ein Vertrag zwischen den Generationen

| Bild: Motivbild zum Artikel 'Ein Vertrag zwischen den Generationen'
Foto: Toby Binder
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In Deutschland finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen, die sie in die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, einzahlen, die Renten der Rentner von heute. Man spricht daher auch vom Generationenvertrag. Er ist nirgendwo schriftlich festgehalten, sondern vielmehr ein unausgesprochenes gesellschaftliches Abkommen zwischen Jung und Alt.

Die gesetzliche Rentenversicherung

In unserem Dreisäulensystem von gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge ist die Rentenversicherung ganz besonders wichtig. Sie deckt zwei Drittel aller Altersvorsorgeausgaben in Deutschland. Und das zu Bedingungen, die kein privates Versorgungssystem bieten kann:

  • Frauen und Männer zahlen gleiche Beiträge.
  • Die Beiträge sind nicht nach Alter oder Zahl der selbst erzogenen Kinder gestaffelt.
  • Der Rentenversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
  • Die Versicherung umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das heißt, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird dabei unterstützt, seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder zu erreichen.
  • Sie gewährleistet die Rente bei Erwerbsminderung, im Alter und für die Hinterbliebenen.
  • Man erhält einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner.

Wer ist pflichtversichert?

  • Angestellte und Arbeiter bis auf wenige Ausnahmen: Dazu gehören auch Auszubildende, Entwicklungshelfer, Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Behindertenwerkstätten arbeiten, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende.
  • Selbstständige: Nur bestimmte Personenkreise sind laut Sozialgesetzgebung pflichtversichert. Das sind unter anderem Handwerksmeister, Künstler, Hebammen und Seelotsen. Alle anderen Selbstständigen können sich freiwillig in der gesetzliche Rentenversicherung versichern, müssen dann aber bis auf einige Ausnahmen, den Beitrag allein zahlen.
  • Kindererziehende: Auch Mütter und Väter sind in Zeiten, in denen sie Kinder erziehen, pflichtversichert. Bis zu drei Jahre werden bei der Rente berücksichtigt. In dieser Zeit müssen sie keine Beiträge zahlen; das übernimmt der Bund für sie.
  • Pflegende: Menschen, die mindestens 14 Stunden pro Woche einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich nebenbei arbeiten, sind ohne eigene Beitragszahlung pflichtversichert. Ihre Beiträge übernehmen die Pflegekassen.

Die drei Säulen der Alterssicherung
Excel-Datei zum Schaubild | Bild: Schaubild mit den Merkmalen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.
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Quelle: eigene Darstellung
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Das Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit dem Jahr 1957 über das so genannte Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass das Geld der Beitragszahler direkt für die Zahlung der Renten des nächsten Monats verwendet wird. Ein Rentner erhält sein Altersgeld also aus den Beiträgen, welche die Erwerbstätigen und Arbeitgeber je zur Hälfte im Vormonat gezahlt haben. Weil diese Beiträge jedoch schon seit längerer Zeit nicht mehr ausreichen, um alle Renten auszuzahlen, muss der Bund zusätzlich Steuergelder zur Verfügung stellen. Im Jahr 2011 waren das rund 58,8 Milliarden Euro.

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, erwirbt einen Rechtsanspruch darauf, später selbst eine Rente zu erhalten. Wie hoch diese ausfallen wird, hängt in erster Linie davon ab,

  • wie lange jemand berufstätig war,
  • wie viel die Person verdient hat und
  • in welchem Alter sie in Rente geht.

Der Beitragssatz 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent des versicherungspflichtigen Bruttogehalts.

Für die Zukunft vorsorgen

Die Hauptsäule der Alterssicherung ist nach wie vor die gesetzliche Altersvorsorge. Für zukünftige Rentner wird sie allerdings nicht mehr allein ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Daher müssen die heutigen Arbeitnehmer zusätzlich selbst vorsorgen und verstärkt in die anderen beiden Säulen der Alterssicherung investieren, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Sie beruhen, im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, auf dem so genannten Kapitaldeckungsverfahren. Dabei ist die Höhe der Rente vom Kapital abhängig – jeder spart also für seine eigene Rente. Der Staat unterstützt seine Bürger hierbei durch Zulagen und Steuervorteile.


Arbeitsaufträge Sekundarstufe II
  1. Erklären Sie das Prinzip des Umlageverfahrens und die Idee des Generationenvertrags.
  2. Fassen Sie Ihre Ergebnisse in Form eines Lexikonartikels schriftlich zusammen.
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
  1. Stell dir vor, wie dein Leben in 50 Jahren aussieht. Schreibe aus dieser Sicht, um 50 Jahre gealtert, einen Brief an deine beste Freundin oder deinen besten Freund, in dem du deine Lebenssituation schilderst.


Stand Juli 2012
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Huen am 09.04.2013 / 12:10
OMg bitte geht euch vergraben und erhängen anita am 10.09.2012 / 11:45
hallöchen ich bin in der 9.klasse und wir sollen grade etwas über die versicherung raussuchen leider finde ich nicht das was ich brauche ansonsten findee ich diese seite wirklich toll . ich habe gar keinen überblick über ihre seite hätten sie wirklich ordentlicher machen können Hella am 10.04.2012 / 09:56
Sie müssen Beiträge einzahlen (wird vom Gehalt einbehalten) und dadurch sind sie gegen die wichtigsten Lebensisiken abgesichert. Lisa am 02.01.2012 / 18:50
Was heißt denn "pflichtversichert"??? Müssen diejenigen dann einbezahlen in die gestz. Altersvorsorge oder heißt, dass das von denjenigen die Beiträge vom Staat übernommen werden??? Zoe am 16.05.2010 / 13:18
hat jemand Pro- und Kontra-Argumente zum Umlageverfahren aus der Sicht von Rentnern, Erwerbstätigen, Kindern und Jugendlichen ??? Tim am 08.03.2010 / 09:44
Jens, du hast echt nichts kapiert. Werd du mal erwerbsunfähig, z. B. nach einem Unfall, ohne eine Chance mehr zu haben zu arbeiten und selbst für das Alter etwas zu sparen. Ohne soziales Netz würdest du kläglich untergehen. Und das mit den "Schmarotzern" ist eine Beleidigung und s..blöde Stammtischparole. Die überwiegende Mehrheit der ALG-II-Empfänger will arbeiten und ist schuldlos bzw. wegen Managementfehlern von Arbeitgebern arbeitslos geworden, die sich dann aber oft weiterhin die satten Gewinne einstreichen dürfen. Jens am 05.03.2010 / 11:12
Ich finde es einfach nicht richtig eine gesetzlich angeordnete Rentenversicherung zu zahlen! Wer kann uns denn versichern, dass wir das Geld (was uns zusteht!) auch wirklich später bekommen. Wenn sogar unsere jetzigen Rentner schon Probleme haben, Ihr zurecht erworbenes Geld zu bekommen! Es ist sicherlich nicht leicht mit grade mal 600-700€ Rente im Monat über die Runden zu kommen, da bekommen unsere Hartz IV- Schmarotzer ja fast mehr... Ich sag euch eins, ich werde (sobald es sich lohnt) mein Geld in die Schweiz bringen, da ich einfach keine Lust habe mit mich einem so inkompetenten Steuersystem wie in Deutschland auseinander zu setzen und um jeden einzigen Cent zu kämpfen. Wer klug ist macht es mir nach...!