Ein Vertrag zwischen den Generationen
In Deutschland finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen, die sie in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen, die Renten der Ruheständler von heute. Man spricht daher auch vom Generationenvertrag. Er ist nirgendwo schriftlich festgehalten, sondern vielmehr ein unausgesprochenes gesellschaftliches Abkommen zwischen Jung und Alt.Die gesetzliche Rentenversicherung
In unserem Dreisäulensystem – gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge – ist die Rentenversicherung ganz besonders wichtig: Sie deckt zwei Drittel aller Altersvorsorgeausgaben in Deutschland – und das zu Bedingungen, die kein privates Versorgungssystem bieten kann:- Frauen und Männer zahlen gleiche Beiträge.
- Die Beiträge sind nicht nach Alter oder Zahl der erzogenen Kinder gestaffelt.
- Der Rentenversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
- Man erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. (Das heißt: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird dabei unterstützt, seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder zu erreichen.)
- Dynamische Rente bei Erwerbsminderung, im Alter und für die Hinterbliebenen
- Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner

Schaubild in Originalgröße ansehen
Wer ist versichert?
Angestellte und Arbeiter:Sie sind (bis auf wenige Ausnahmen) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, ebenso Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Entwicklungshelfer und Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Behindertenwerkstätten arbeiten.
Selbstständige:
Hier sind nur ganz bestimmte Personenkreise pflichtversichert, zum Beispiel Handwerksmeister oder Hebammen. Alle Selbstständigen können sich freiwillig versichern, müssen dann aber, bis auf einige Ausnahmen, den Beitrag allein zahlen. Im Gegenzug sichern sie sich damit bestimmte Vorteile, zum Beispiel eine Rente bei Erwerbsminderung. Wer nach der Ausbildung den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, sollte sich ernsthaft überlegen, freiwillig Mitglied in der GRV zu werden.
Kindererziehende:
Auch Mütter und Väter sind in Zeiten, in denen sie Kinder erziehen, pflichtversichert. Bis zu drei Jahre werden bei der Rente berücksichtigt. In dieser Zeit müssen sie keine Beiträge entrichten; das übernimmt der Bund für sie.
Pflegepersonen:
Menschen, die mindestens 14 Stunden pro Woche einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich nebenbei arbeiten, sind ohne eigene Beitragszahlung pflichtversichert. Ihre Beiträge übernehmen die Pflegekassen.
Das Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit dem Jahr 1957 über das so genannte Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass das Geld der Beitragszahler direkt für die Zahlung der Renten des nächsten Monats verwendet wird. Ein Rentner erhält sein Altersgeld also aus den Beiträgen, die die Erwerbstätigen und Arbeitgeber – je zur Hälfte – im Vormonat entrichtet haben. Doch weil diese Beiträge schon seit längerer Zeit nicht mehr ausreichen, um alle Renten auszuzahlen, muss der Bund zusätzlich Steuergelder zur Verfügung stellen. Im Jahr 2008 waren das 56,4 Milliarden Euro.Mit den Beiträgen, die man in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, erwirbt man einen Rechtsanspruch darauf, später selbst eine Rente zu erhalten. Wie hoch diese ausfallen wird, hängt in erster Linie davon ab, wie lange jemand berufstätig war, wie viel man verdient hat und in welchem Alter man in Rente geht. Der Beitragssatz beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent des Bruttogehalts.
Für die Zukunft vorsorgen
Die Hauptsäule der Alterssicherung ist nach wie vor die gesetzliche Rentenversicherung. Für zukünftige Rentner wird sie allerdings nicht mehr allein ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Daher müssen die heutigen Arbeitnehmer zusätzlich selbst vorsorgen und verstärkt in die anderen beiden Säulen der Alterssicherung investieren. Sie beruhen, anders als die GRV, auf dem so genannten Kapitaldeckungsverfahren, das heißt, hier muss jeder Einzelne eigenes Kapital für das Alter ansparen. Dabei wird er jedoch vom Staat unterstützt.Arbeitsaufträge
Erklären Sie das Prinzip des Umlageverfahrens und die Idee des Generationenvertrags.Sammeln Sie Pro- und Kontra-Argumente zum Umlageverfahren aus der Sicht von Rentnern, Erwerbstätigen, Kindern und Jugendlichen.
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
[2 Kommentare]Kommentare
Tim am 08.03.2010 / 09:44Jens, du hast echt nichts kapiert. Werd du mal erwerbsunfähig, z. B. nach einem Unfall, ohne eine Chance mehr zu haben zu arbeiten und selbst für das Alter etwas zu sparen. Ohne soziales Netz würdest du kläglich untergehen. Und das mit den "Schmarotzern" ist eine Beleidigung und s..blöde Stammtischparole. Die überwiegende Mehrheit der ALG-II-Empfänger will arbeiten und ist schuldlos bzw. wegen Managementfehlern von Arbeitgebern arbeitslos geworden, die sich dann aber oft weiterhin die satten Gewinne einstreichen dürfen. Jens am 05.03.2010 / 11:12
Ich finde es einfach nicht richtig eine gesetzlich angeordnete Rentenversicherung zu zahlen! Wer kann uns denn versichern, dass wir das Geld (was uns zusteht!) auch wirklich später bekommen. Wenn sogar unsere jetzigen Rentner schon Probleme haben, Ihr zurecht erworbenes Geld zu bekommen! Es ist sicherlich nicht leicht mit grade mal 600-700€ Rente im Monat über die Runden zu kommen, da bekommen unsere Hartz IV- Schmarotzer ja fast mehr... Ich sag euch eins, ich werde (sobald es sich lohnt) mein Geld in die Schweiz bringen, da ich einfach keine Lust habe mit mich einem so inkompetenten Steuersystem wie in Deutschland auseinander zu setzen und um jeden einzigen Cent zu kämpfen. Wer klug ist macht es mir nach...!