Pflegeversicherung

Hilfe und Pflege (nicht nur) für Senioren

| Bild: Junger Mann | Die Menschen leben immer länger: Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass die durchschnittliche Lebenserwartung im Jahr 2050 für Männer 85,4 Jahre und für Frauen 89,8 Jahre betragen wird – 2003 waren es noch 75,9 bzw. 81,6 Jahre. Doch mit dem Alter wächst auch die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Der fünfte Zweig der Sozialversicherung

Bis vor einigen Jahren wurden Pflegebedürftige häufig zu Sozialfällen. Selbst eine gute Rente reichte in der Regel nicht aus, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu bezahlen – daher musste der Staat einspringen. Das 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz hat diesen Zustand geändert. Als fünfter Zweig der Sozialversicherung sieht es Leistungen verschiedener Art für Pflegebedürftige vor und fördert vor allem die häusliche Pflege. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten im Dezember 2007 rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, mehr als zwei Drittel davon werden zuhause versorgt.

Das Prinzip der Pflege

Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen, die sich nach dem Grad und der Häufigkeit der täglich erforderlichen Hilfeleistungen richten:

I. erhebliche Pflegebedürftigkeit
II. Schwerpflegebedürftigkeit
III. Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens über die Einstufung. Wer sich zu Hause pflegen lassen will, kann zwischen Geld- und Sachleistungen oder einer Kombination von beidem wählen. Die Betreuung durch ambulante Pflegedienste oder eine Sozialstation gehört beispielsweise zu den Sachleistungen. Nahe Angehörige von Pflegebedürftigen können Pflegegeld beantragen, wenn sie sich zuhause um sie kümmern wollen. Wenn weder eine häusliche noch eine teilstationäre Pflege in Frage kommen, hilft nur noch die Aufnahme in ein Heim.

Wer einen Familienangehörigen pflegt, muss oft die Berufstätigkeit einschränken oder den Beruf ganz aufgeben. Um die Pflegenden zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse für sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – vorausgesetzt, man arbeitet nebenher nicht mehr als 30 Stunden. Wer krank wird oder Urlaub machen will, hat Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu vier Wochen im Jahr.

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2007

Die Pflegeversicherung verändert sich

Durch die immer älter werdende Bevölkerung ist die Pflegeversicherung selbst zu einem Pflegefall geworden, Reformen waren notwendig. Ein wichtiges Ziel dabei war, die Lasten zwischen den Generationen gleichmäßiger zu verteilen. So müssen sich Rentnerinnen und Rentner inzwischen stärker als früher an der Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligen und ihren Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen.

Im Gegenzug wurden Familien besser gestellt: Nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz müssen Menschen unter 65 Jahren, die keine Kinder haben, einen Beitragszuschlag von derzeit 0,25 Prozent zahlen. Familien können, wenn sie Pflegebedürftige von einem zugelassenen Pflegedienst ambulant betreuen lassen, zudem einen höheren Betrag an Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer absetzen.

Höhere Beiträge – höhere Leistungen

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 waren die Leistungen nicht verändert worden, daher wurden weitere Anpassungen notwendig. Durch das zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurde zunächst der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Seitdem zahlt jeder Arbeitnehmer 0,975 Prozent seines Bruttolohns, bei Kinderlosen sind es 1,225 Prozent. Das soll nach Berechnungen der Bundesregierung ausreichen, um den Beitragssatz bis 2014/15 konstant zu halten.

Die Versicherten erhalten für diese Erhöhung auch eine Gegenleistung: Das Gesetz stärkt beispielsweise die ambulante Versorgung und baut die Tagespflege aus. Seit dem 1. Januar 2009 hat zudem jeder Bürger Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfe bei der Organisation der Pflege. Darüber hinaus werden die finanziellen Leistungen bis zum Jahr 2012 schrittweise erhöht und ab 2015 in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert, das heißt an die jeweilige Preisentwicklung angepasst.

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[3 Kommentare]Kommentare
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peter am 05.03.2010 / 11:07
gnz stark erklärt Calle am 20.03.2009 / 09:19
sehr gut und ausführlich erklärt, was überhaupt eine Pflegeversicherung ist Dieter am 07.01.2009 / 09:03
sehr gut erklärt
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