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Hilfe und Pflege (nicht nur) für Senioren

| Bild: Motivbild zum Artikel 'Hilfe und Pflege (nicht nur) für Senioren'
Foto: Toby Binder
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"Ich pflege, weil ich Freude daran habe, Menschen trotz ihrer Hilfbedürftigkeit zufrieden und fröhlich zu sehen." Das sagt Markus Hillmer-Kaps, Pflegebotschafter des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Aufgabe wird immer wichtiger, denn die Menschen werden immer älter und damit öfter pflegebedürftig. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts werden von 2008 bis 2010 in Deutschland geborene Männer durchschnittlich 77 Jahre und sechs Monate und Frauen 82 Jahre und sieben Monate alt.

Der fünfte Zweig der Sozialversicherung

Früher wurden Pflegebedürftige häufig zu Sozialfällen. Selbst eine gute Rente reichte in der Regel nicht aus, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu bezahlen. Daher musste der Staat einspringen. Das 1995 in Kraft getretenen Pflegeversicherungsgesetz hat diesen Zustand geändert. Als fünfter Zweig der Sozialversicherung sieht es Leistungen verschiedener Art für Pflegebedürftige vor und fördert vor allem die häusliche Pflege. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit erhielten am Jahresende 2010 rund 2,29 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, rund zwei Drittel davon wurden zuhause versorgt.

Das Prinzip der Pflege

Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen. Sie richten sich nach dem Grad und der Häufigkeit der täglich erforderlichen Hilfeleistungen:

  • Pflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage eines pflegerischen Gutachtens über die Einstufung. Wer sich zu Hause pflegen lassen will, kann zwischen Geldleistungen und Sachleistungen oder einer Kombination von beidem wählen. Die Betreuung durch ambulante Pflegedienste oder eine Sozialstation gehört zu den Sachleistungen. Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe auch Pflegegeld beantragen. Wenn weder eine häusliche noch eine teilstationäre Pflege infrage kommen, hilft nur noch die Aufnahme in ein Heim.

Wer einen Familienangehörigen pflegt, muss oft die Berufstätigkeit einschränken oder den Beruf ganz aufgeben. Um die Pflegenden zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse für sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Vorausetzungen dafür sind, dass man nebenher nicht nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet und den Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich zuhause betreut. Wer krank wird oder verreisen will, hat Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu vier Wochen im Jahr. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist durch dieses Pflegezeitgesetz einfacher worden.

Die Anzahl der Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen
Excel-Datei zum Schaubild | Bild: Balkendiagramm zu Anzahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen differenziert nach verschiedenen Einrichtungen.
Bild vergrössern Schaubild in Originalgröße ansehen
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 2010, außer Pflege (2009) und Medizintechnik (2011), alle Zahlen gerundet.
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Die Pflegeversicherung verändert sich

Durch die steigende Lebenserwartung haben sich die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und die Anforderungen an die Pflegeversicherung verändert, Reformen waren notwendig. Mit dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sah wurden unter anderem folgende Punkte umgesetzt:

  • Versicherte erhalten eine verbesserte ambulante Versorgung sowie intensivere Beratung. Außerdem wurden seitdem die monatlichen Pflegeleistungen schrittweise erhöht.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde um 0,25 Prozentpunkte angehoben.
  • Wer älter als 23 ist und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent.
  • Die Einführung der Pflegezeit erlaubt Angehörigen, sich in akuten Fällen bis zu zehn Tage lang von der Arbeit freistellen zu lassen.

Da die Finanzierung jedoch weiterhin schwierig ist, hat die Bundesregierung im Juni 2012 ein Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG, beschlossen. Die Leistungen für Demenzerkrankte, also Altersverwirrte, werden erhöht und pflegende Angehörige und Familien stärker unterstützt. Zudem wird der Beitragssatz ab 2013 um 0,1 Prozent steigen. Außerdem wird ab Januar 2013 die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert mit einem Zuschuss von 60 Euro im Jahr. Kritik kommt sowohl von Sozialverbänden und Opposition, denen die Leistungen immer noch nicht weit genug gehen, als auch von Seiten der Arbeitgeber, die sie für nicht finanzierbar halten.


Pflegeberufe haben Zukunft
Der Pflegebereich ist ein Zukunftsmarkt. Während in anderen Branchen Arbeitsplätze wegfallen, steigt die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen seit dem Jahr 2000 kontinuierlich. Doch es fehlt immer noch an Nachwuchs. Seit August 2010 gibt es für Pflegekräfte einen gesetzlichen Mindeststundenlohn. Für die Alten Bundesländer beträgt dieser ab 2012 8,75 Euro und für die Neuen Bundesländer 7,75 Euro. Im Juli 2013 sollen die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben werden.



Arbeitsaufträge Sekundarstufe II
Pflegekräfte werden künftig gefragt sein wie nie zuvor. Besuchen Sie eine Pflegeeinrichtung vor Ort.
  1. Fragen Sie Pflegekräfte nach den Qualifikationen und Anforderungen ihres Berufsalltags, und werten Sie die Ergebnisse in Tätigkeitsprofilen aus.
  2. Können Sie sich vorstellen, einen Beruf im Pflegebereich zu erlernen? Was spricht dafür, was dagegen?
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
  1. Entwerft in Gruppenarbeit ein Plakat, mit dem junge Menschen für den Pflegeberuf angeworben sollen. Bezieht dabei auch einige Zitate der Pflegebotschafter des Bundesministeriums für Gesundheit mit ein, im Internet nachzulesen hier.

Stand Juli 2012
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BigPussyLike am 26.04.2013 / 08:18
Sehr gut Erklärt Daumen Hoch!! jessy-bitch am 19.11.2012 / 09:06
die seite hat mir sehr geholfen ;) Maddin am 20.02.2012 / 08:27
Sehr geehrte Redaktion, Ich finde diesen Artikel sehr hilfreich da wir grad in Wirtschaft und Recht dieses Thema behandeln und wahrscheinlich einen Vortrag darüber halten müssen. Durch diesen Artikel wurden wir sehr gut über das Thema informiert und können nun sicher einen Vortrag in Wirtschaft und Recht halten wo wir das Thema Pflegeversicherung haben (hab ich glaub ich schon mal erwähnt). MFG der Maddin der Da am 20.02.2012 / 08:24
hallo, ich weiss net was ich hier hin schreiben soll so Gnüp Gnüp am 06.04.2011 / 10:30
seeehr gut, gute informationen ;´) am 16.04.2010 / 21:15
das ist perfeckt für mein Refarat Wir am 23.03.2010 / 09:05
hi hat uns echt geholfen;) Danke am 19.03.2010 / 22:32
wunderbar erklärt. peter am 05.03.2010 / 11:07
gnz stark erklärt Calle am 20.03.2009 / 09:19
sehr gut und ausführlich erklärt, was überhaupt eine Pflegeversicherung ist Dieter am 07.01.2009 / 09:03
sehr gut erklärt