Lexikon

Soziale Sicherung von A bis Z

Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Trägerin der Arbeitslosenversicherung. Sie bietet im Auftrag des Bundes Dienstleistungen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. Zu ihren Aufgaben zählen die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Berufsberatung, die Arbeitgeberberatung sowie die Auszahlung von Arbeitslosen- und Kindergeld. Außerdem ist die BA im Bereich der Berufs- und Arbeitsmarktforschung tätig und veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Lage auf dem Arbeitsmarkt. Finanziert wird sie durch Sozialversicherungsbeiträge.

Wer eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle sucht, kann sich vor Ort in einer der 176 Arbeitsagenturen und rund 610 Geschäftsstellen kostenlos beraten lassen oder in der Online-Jobbörse recherchieren und dort ein Bewerberprofil erstellen. Unternehmen können ihre Jobangebote bei der Arbeitsagentur melden oder selbst in der Jobbörse veröffentlichen und in dort den Profilen nach neuen Mitarbeitern suchen.

Die Ursprünge der BA reichen zurück in das Jahr 1927, in dem ihre Vorläuferin, die „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ gegründet wurde. Ziel war die Unterstützung von sechs Millionen Menschen, die durch die Weltwirtschaftskrise arbeitslos geworden waren. Heute ist die BA die größte Behörde in Deutschland.

Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de

Altersvorsorge, zusätzliche

Siehe unter Zusätzliche Altersvorsorge oder Riester-Förderung

Arbeitsentgelt

Der Lohn bzw. das Gehalt, das ein Arbeitnehmer verdient, nennt man auch Arbeitsentgelt. Nach seiner Höhe werden die Beiträge zur Sozialversicherung für die Arbeitnehmer berechnet. Das Arbeitsentgelt umfasst über das Gehalt hinaus auch Familienzuschläge, Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder usw.

Arbeitslose

Arbeitslose sind Menschen, die keine Arbeit haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, sich als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und zwischen 15 und 64 Jahre alt sind.

Arbeitslosengeld I und II

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Sozialversicherung. Man erhält es daher nur dann, wenn man während der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt war, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe errechnet sich aus dem Nettolohn: Kinderlose erhalten 60 Prozent, Arbeitslose mit Kindern 67 Prozent. Die Bezugsdauer reicht von sechs bis hin zu 24 Monaten. Konkret hängt sie davon ab, wie alt man ist und wie lange man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Anschließend hat man Anspruch auf das aus Steuergeldern finanzierte Arbeitslosengeld II (auch häufig „Hartz IV“ genannt). Es wird so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit dauert, und beträgt bundeseinheitlich 359 Euro für Alleinstehende. Verheiratete bekommen jeweils 90 Prozent dieser Regelleistung, Kinder und Jugendliche zwischen 60 und 80 Prozent. Davon muss man die Ausgaben für das tägliche Leben, etwa für Lebensmittel, Kleidung, Telefon und Strom bezahlen. Kosten für Miete, Heizung und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden zusätzlich übernommen.

Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote wird in zwei Varianten ermittelt:

a) bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen
(sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) und

b) bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige).

Arbeitslosenversicherung, freiwillige

Siehe unter Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Arbeitsmarktpolitik

Zum wichtigsten Ziel der Arbeitsmarktpolitik gehört die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit den jüngsten Arbeitsmarktreformen will die Bundesregierung die Erwerbschancen Arbeitsloser verbessern und den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt erleichtern. Außerdem wird ein neues Verständnis der Aufgabenteilung von Staat und Bürgerinnen und Bürgern angestrebt, die eine neue Balance zwischen staatlich organisierter Daseinsvorsorge und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger herstellen soll.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Siehe unter Meister-BAföG

Ausbildungs-/Berufsausbildungsförderung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen die Chance geben, eine Ausbildung zu machen, auch wenn sie oder die Eltern dazu nicht die nötigen finanziellen Mittel haben.

BAföG können beanspruchen: Auszubildende an Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen; ebenso Jugendliche, die ihren Schulabschluss im zweiten Bildungsweg an Abendhauptschulen, -realschulen oder -gymnasien nachholen. Gefördert werden außerdem Studierende an höheren Schulen, Fachakademien und Universitäten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausbildungszeiten im Ausland gefördert werden. Schüler müssen ihre Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen, Studierende nur die Hälfte des Förderbetrags.

Weitere Infos:
www.das-neue-bafoeg.de
Hotline 0800 22 36 341
(gebührenfrei)


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