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Soziale Sicherung von A bis Z

Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Agentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Arbeitslosenversicherung. Sie bietet im Auftrag des Bundes Dienstleistungen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. Zu ihren Aufgaben zählen:

  • die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen,
  • die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
  • die Berufsberatung,
  • die Arbeitgeberberatung sowie
  • die Auszahlung von Arbeitslosen- und Kindergeld.

Außerdem ist die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Berufs- und Arbeitsmarktforschung tätig und veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Lage auf dem Arbeitsmarkt. Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit durch Sozialversicherungsbeiträge.

Wer eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle sucht, kann sich vor Ort in einer der Arbeitsagenturen beraten lassen oder in der Online-Jobbörse recherchieren und dort ein Bewerberprofil erstellen. Unternehmen können ihre Jobangebote melden oder selbst in der Jobbörse veröffentlichen.

Hier sind weitere Informationen zu finden.

Altersvorsorge, zusätzliche.

siehe unter Zusätzliche Altersvorsorge oder Riester-Förderung

Arbeitsentgelt.

Der Lohn beziehungsweise das Gehalt, das ein Arbeitnehmer verdient, nennt man auch Arbeitsentgelt. Nach seiner Höhe werden die Beiträge zur Sozialversicherung für die Arbeitnehmer berechnet. Das Arbeitsentgelt umfasst über das Gehalt hinaus unter anderem auch Familienzuschläge, Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder.

Arbeitslose.

Arbeitslose sind Menschen,

  • die keine Arbeit haben oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
  • sich als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben,
  • eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche suchen,
  • für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen,
  • nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und zwischen 15 und 64 Jahre alt sind.

Arbeitslosengeld.

Das Arbeitslosengeld wird durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert. 2012 sind es 3,0 Prozent des Bruttolohns. Leistungsbezieher ohne Kind erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns, mit Nachwuchs sind es 67 Prozent. Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, hängt davon ab, wie alt man ist und wie lange man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Bezugsdauer reicht von sechs bis zwölf Monaten. Nach längerer Versicherungsdauer und bei einem Alter über 50 Jahre kann das Arbeitslosengeld auch länger bezogen werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt jedoch 24 Monate. Auch Selbstständige, die auf freiwilliger Basis vorher Beiträge entrichtet haben, können Arbeitslosengeld erhalten.

Später hat man Anspruch auf das so genannte Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich heißt es auch Hartz IV. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Deshalb können es auch Menschen beziehen, die vorher keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Bevor man Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen kann, muss man sein Gespartes bis zu einer gewissen Grenze aufbrauchen. So darf man maximal 9.750 Euro auf der hohen Kante haben. Für Anlagen, die ausschießlich der Altersvorsorge dienen, gilt ein höherer Freibetrag. Dieser liegt bei maximal 48.750 Euro. Weitere Freibeträge gibt es für Kinder.

Im Jahr 2012 beträgt das Arbeitslosengeld II 374 Euro für Alleinstehende, (Ehe-)Paare erhalten 674 Euro. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche betragen monatlich:

  • für Kinder unter 6 Jahren derzeit 219 Euro,
  • für 6- bis einschließlich 13-Jährige 251 Euro und
  • für 14- bis unter 18-Jährige 287 Euro.

Die Kosten für Miete, Heizung und die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls übernommen. Für Alleinerziehende und Schwangere gibt es zusätzliche Leistungen für den Mehrbedarf. Ein neues Bildungspaket ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind, zusätzliche Sach- und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel Kostenübernahme für Lernförderung, Tagesausflüge mit Schule und Kindertagesstätten oder Schülerbeförderung (Stand 2012).

Hier sind weitere Informationen zu finden.

Arbeitslosenquote.

Die Arbeitslosenquote wird in zwei Varianten ermittelt:

a) bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen wie
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Beamte und
  • Arbeitslose

b) bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen wie
  • abhängige zivile Erwerbspersonen
  • Selbstständige und
  • mithelfende Familienangehörige.

Arbeitsmarktpolitik.

Das wichtigste Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit den jüngsten Arbeitsmarktreformen will die Bundesregierung die Erwerbschancen Arbeitsloser verbessern und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage von Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erleichtern. Gleichzeitig wird ein neues Verständnis der Aufgabenteilung von Staat und Bürgerinnen und Bürgern angestrebt. Dies soll eine neue Balance zwischen staatlich organisierter Daseinsvorsorge und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger herstellen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

siehe unter Meister-BAföG

Ausbildungsförderung (BAföG).

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll jungen Menschen die Chance geben, eine Ausbildung zu absolvieren, auch wenn sie oder die Eltern dazu nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. BAföG können beanspruchen:

  • Auszubildende an Berufsfachschulen,
  • Fachschulen und Fachoberschulen,
  • Jugendliche, die ihren Schulabschluss im zweiten Bildungsweg an Abendhauptschulen, -realschulen oder -gymnasien nachholen.

Gefördert werden außerdem Studierende an höheren Schulen, Fachakademien, Fachhochschulen und Universitäten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausbildungszeiten im Ausland gefördert werden. Schüler müssen ihre Ausbildungsförderung nicht zurückzahlen, Studierende nur die Hälfte des Förderbetrags.

Hier sind weitere Informationen zur finden.
Eine gebührenfreie Hotline ist erreichbar unter der Nummer (0800) 22 36 341.


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