Krankenversicherung

Hauptsache gesund

| Bild: Illustration Krankenschwester und Medikamente | Jeder Auszubildende ist vom ersten Tag an bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Damit ist er Teil einer Gemeinschaft, die mehr als 70 Millionen Mitglieder und deren mitversicherte Angehörige umfasst. Hier gilt das Motto: Die Starken unterstützen die Schwachen.

Alle für einen: gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro (2011) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, genauso wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner, landwirtschaftliche Unternehmer, Heimarbeiter, Studierende, bestimmte Berufsgruppen bei Selbstständigen sowie Bundesfreiwilligendienstleistende. Die Beträge für die GVK werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber zahlt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens (2011). Die GKV beruht auf dem Solidarprinzip. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen zahlen höhere Beiträge, Arbeitnehmer mit einem kleineren Verdienst entsprechend niedrigere. Ehepartner, die nicht berufstätig sind, und Kinder sind kostenfrei mitversichert. Alle erhalten die jeweils erforderlichen medizinischen Leistungen – unabhängig davon, wie hoch der finanzielle Beitrag des Einzelnen ist.

Jeder nach dem persönlichen Risiko: private Krankenversicherung

Wer ein Jahr ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt hat, kann wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte. In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jeder Versicherte eine Prämie zahlen, die vom individuellen Krankheitsrisiko bei Versicherungsbeginn (Gesundheitsprüfung), Alter und Geschlecht sowie vom gewählten Leistungsumfang des Versicherungsschutzes abhängig ist.

Das bietet die gesetzliche Krankenversicherung


Gesundheitliche Prävention: Um die Kosten für Krankheitsfälle möglichst gering zu halten, bieten die gesetzlichen Krankenkassen gesundheitliche Vorsorgeangebote. Hierzu zählen Kurse zur Bewegung, gesunder Ernährung sowie kostenfreie Untersuchungen im Kindes- und Jugendalter oder Früherkennungsuntersuchungen auf Krebserkrankungen. Darüber hinaus unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dadurch werden gesunde Arbeitsbedingungen geschaffen, von denen die Beschäftigten und letztendlich auch die Unternehmer profitieren.

Finanzielle Absicherung: Bei langwierigen Krankheiten bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen lang seinen Lohn weiter gezahlt, danach überweisen die Krankenkassen Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitslohns.

Sozialversichert bei Krankheit: Auch wenn man Krankengeld erhält, endet der soziale Schutz nicht. Wie dem Arbeitnehmer wird auch dem Krankengeldbezieher sein Anteil an den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
 

Die Gesundheit sichern

Um die gesetzliche Krankenversicherung auch in Zukunft sicher finanzieren zu können, hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Reformgesetze auf den Weg gebracht. Seit 2009 gibt es den Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber fließen. Der Beitragssatz ist seitdem einheitlich, egal welche Kasse die Versicherten gewählt haben. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen für jeden Versicherten einen pauschalen Betrag sowie ergänzende Zu- und Abschläge, die sich jeweils nach Alter, Geschlecht und Krankheit richten. Im Jahr 2011 sind die Beitragssätze auf 15,5 Prozent erhöht worden. Künftig sollen die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt werden. Damit wird das bislang geltende Prinzip der paritätischen Finanzierung, durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe, verlassen. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf dem Stand von 2011 (7,3 Prozent) „eingefroren“. Künftige Beitragserhöhungen wirken sich nur auf den Arbeitnehmerbeitrag, derzeit 8,2 Prozent, aus. Wenn die Kassen mit diesem Geld nicht auskommen, können sie von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Versicherten, wird er gekürzt (Sozialausgleich). Die durch diese Überforderungsklausel verminderten Beitragseinnahmen werden über Steuermittel ausgeglichen.


| Bild: Schubild Gesundheitskosten
Bild vergrössern Schaubild in Originalgröße ansehen
|



Arbeitsaufträge


Was spricht dafür, was dagegen, Gesundheit stärker zur Sache der Arbeitnehmer zu machen.
Sammeln Sie in Gruppen weitere Pro- und Kontra- Argumente, und führen Sie eine Podiumsdiskussion.


Stand Juli 2011
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
[6 Kommentare]Kommentare
Bild mit Sicherheitscode
Bitte geben Sie die fünf blauen Zeichen ein.
am 30.01.2012 / 12:36
hallo Hans Sarpei am 09.12.2011 / 12:52
Die Antwort ist "42" nina am 05.12.2011 / 12:07
weiß ich nicht. kein plan. KANN BITTE WERD DIE LÖSUNG HIER HIN SCHREIBEN!!! Mark Vincent am 29.04.2010 / 11:35
Privat versichert zu sein ist mMn sehr sinnvoll da man da nicht nur "2. Wahl" ist. So ist es nunmal im Moment in Deutschland! Kim Engelnkemper am 01.12.2009 / 16:36
Gesetzlich versichert zu sein, ist schon ganz praktisch. Natürlich ist die PKV auch nicht schlecht, aber für viele unbezahlbar und zu teuer.Ich bin ja schießlich auch gesetzlich Versicherte und daher weiss ich auch, dass man bei der GKV sich teilweise durchsetzen muss und auf manche Dinge verzichten muss. Das finde ich aber nicht schlimm, da ich weiss, dass ich immer die notwenidige Versorgung erhalten werde. Nadine am 19.01.2009 / 11:25
Ich komm mir als gesetzliche Versicherte schon manchmal wie eine Patientin 2.Klasse vor. Aber im Großen und Ganzen fühl ich mich gut versorgt. Privat versichern würd ich mich jedenfalls auch nicht. Hab das für eine auslandsreise schon mal gemacht. Was man da alles beantworten bzw. ausschließen muss, damit die Beiträge überhaupt bezahlbar bleiben - echt unverschämt!
KontaktImpressumBestellenArchiv