Krankenversicherung

Hauptsache gesund

| Bild: Illustration Krankenschwester und Medikamente | Jeder Auszubildende ist vom ersten Tag an bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Damit ist er Teil einer Gemeinschaft, die mehr als 70 Millionen Mitglieder und deren mitversicherte Angehörige umfasst. Hier gilt das Motto: Die Starken unterstützen die Schwachen.

Solidarprinzip: alle für einen

Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze (48.600 Euro im Jahr 2009) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, genauso wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner, landwirtschaftliche Unternehmer, Heimarbeiter, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende.

Die GKV beruht auf dem Solidarprinzip. Das heißt: Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen zahlen höhere Beiträge, Arbeitnehmer mit einem kleineren Verdienst entsprechend niedrigere. Ehepartner, die nicht berufstätig sind, und Kinder sind kostenfrei mitversichert. Alle erhalten die jeweils erforderlichen medizinischen Leistungen – unabhängig davon, wie hoch der finanzielle Beitrag des Einzelnen ist.

Äquivalenzprinzip: jeder nach dem persönlichen Risiko

Wer drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat, kann wählen, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das so genannte Äquivalenzprinzip. Hier muss jeder Versicherte eine Prämie zahlen, die vom individuellen Krankheitsrisiko (Gesundheitsprüfung), Alter und Geschlecht abhängig ist. Alte und kranke Menschen zahlen in der PKV daher wesentlich höhere Beiträge als junge und gesunde Versicherte.

Seit der letzten Gesundheitsreform sind die privaten Kassen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dabei darf sich der Beitragssatz nur nach Alter und Geschlecht des Versicherten richten. Sie können niemanden mehr ablehnen und auch keine Zuschläge, etwa für chronisch Kranke, erheben.

Das bietet die Krankenkasse

Gesundheitliche Prävention: Um die Kosten für Krankheitsfälle möglichst gering zu halten, bieten die gesetzlichen Krankenkassen gesundheitliche Vorsorgeangebote an. Hierzu zählen Kursangebote zur gesunden Ernährung und Bewegung sowie kostenfreie Untersuchungen im Kindes- und Jugendalter oder Früherkennungsuntersuchungen auf Krebserkrankungen.

Finanzielle Absicherung: Bei langwierigen Krankheiten bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen lang seinen Lohn weiter gezahlt, danach überweisen ihm die Krankenkassen das so genannte Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitslohns.

Sozialversichert bei Krankheit: Auch wenn man Krankengeld erhält, endet der soziale Schutz nicht. Wie dem Arbeitnehmer wird auch dem Krankengeldbezieher sein Anteil an den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
 

Die Gesundheit sichern

Unser Gesundheitssystem hat lange Zeit gut funktioniert. Doch in den vergangenen Jahren sind die Ausgaben stark gestiegen: von rund 186,5 Milliarden Euro (1995) auf 252,8 Milliarden Euro (2007). Um die gesetzliche Krankenversicherung auch in Zukunft weiter finanzieren zu können, hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Reformgesetze auf den Weg gebracht.

Im Jahr 2007 wurde das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet. Seitdem gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Zudem müssen Krankenkassen Wahltarife anbieten, die sie individuell auf die Versicherten zuschneiden können. Die Versicherten können sich nun die für sie günstigsten Tarife frei aussuchen – das erhöht den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Die wichtigste Neuerung ist aber, dass seit dem 1. Januar 2009 alle Versicherten den gleichen Beitragssatz zahlen, egal welcher Kasse sie angehören. Die Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds. Aus diesem erhält jede Krankenkasse pro Versicherten einen pauschalen Betrag sowie ergänzende Zu- und Abschläge, die sich nach Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten richten. Wenn sie mit diesem Geld nicht auskommen, können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Wenn sie dagegen gut wirtschaften und einen Überschuss erzielen, können die Kassen ihren Mitgliedern eine Prämie auszahlen.

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Arbeitsaufträge

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[2 Kommentare]Kommentare
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Kim Engelnkemper am 01.12.2009 / 16:36
Gesetzlich versichert zu sein, ist schon ganz praktisch. Natürlich ist die PKV auch nicht schlecht, aber für viele unbezahlbar und zu teuer.Ich bin ja schießlich auch gesetzlich Versicherte und daher weiss ich auch, dass man bei der GKV sich teilweise durchsetzen muss und auf manche Dinge verzichten muss. Das finde ich aber nicht schlimm, da ich weiss, dass ich immer die notwenidige Versorgung erhalten werde. Nadine am 19.01.2009 / 11:25
Ich komm mir als gesetzliche Versicherte schon manchmal wie eine Patientin 2.Klasse vor. Aber im Großen und Ganzen fühl ich mich gut versorgt. Privat versichern würd ich mich jedenfalls auch nicht. Hab das für eine auslandsreise schon mal gemacht. Was man da alles beantworten bzw. ausschließen muss, damit die Beiträge überhaupt bezahlbar bleiben - echt unverschämt!
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