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Hauptsache gesund

| Bild: Motivbild zum Artikel 'Hauptsache gesund'
Zeichnung:
schoenmueller GmbH,
Katja Schönfelder
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Auszubildende sind vom ersten Tag an bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Damit sind sie Teil einer Gemeinschaft, die knapp 70 Millionen Mitglieder inklusive der mitversicherten Angehörigen umfasst. Hier gilt das Motto Die Starken unterstützen die Schwachen.

Alle für einen: gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze von 50.850,00 Euro sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Bemessungsgrundlage gilt für das Jahr 2012. Gleiches gilt für

  • Arbeitslose,
  • Sozialhilfeempfänger,
  • Rentner,
  • landwirtschaftliche Unternehmer,
  • Heimarbeiter,
  • Studierende,
  • bestimmte Berufsgruppen bei Selbstständigen sowie
  • Bundesfreiwilligendienstleistende.

Die Beträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber zahlt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens (Stand: 2012). Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Solidarprinzip. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen zahlen höhere Beiträge, Arbeitnehmer mit einem kleineren Verdienst entsprechend niedrigere. Ehepartner, die nicht berufstätig sind, und Kinder sind kostenfrei mitversichert. Alle erhalten die jeweils erforderlichen medizinischen Leistungen, unabhängig davon, wie hoch der finanzielle Beitrag des Einzelnen ist.

Jeder nach dem persönlichen Risiko: private Krankenversicherung

Wer so viel verdient, dass das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann nach einem Jahr wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte. In der privaten Krankenversicherung muss jeder Versicherte eine Prämie zahlen. Diese ist vom Alter, vom Geschlecht, vom gewählten Leistungsumfang des Versicherungsschutzes sowei vom individuellen Krankeitsrisiko bei Versicherungsbeginn abhängig. Letzteres wird durch eine Gesundheitsprüfung festgestellt.


Das bietet die gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesundheitliche Prävention: Um die Kosten für Krankheitsfälle möglichst gering zu halten, bieten die gesetzlichen Krankenkassen gesundheitliche Vorsorge an. Hierzu zählen Kurse zur Bewegung, gesunder Ernährung sowie kostenfreie Untersuchungen im Kindes- und Jugendalter oder Früherkennungsuntersuchungen auf Krebserkrankungen. Darüber hinaus unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dadurch werden gesunde Arbeitsbedingungen geschaffen, von denen die Beschäftigten und letztlich auch die Unternehmer profitieren.
  • Finanzielle Absicherung: Bei langwierige Krankheiten bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen lang seinen Lohn weiter gezahlt, danach überweisen die Krankenkassen Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitslohns.
  • Sozialversichert bei Krankheit: Auch wenn man Krankengeld erhält, endet der soziale Schutz nicht. Wie der Arbeitnehmer zahlt auch der Krankengeldbezieher seinen Anteil an den Beiträgen zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.


Die Krankenversicherung stabilisieren

Um die gesetzliche Krankenversicherung auch in Zukunft sicher finanzieren zu können, hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Reformgesetze auf den Weg gebracht. Seit dem Jahr 2009 gibt es den Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber fließen. Der Beitragssatz ist seitdem einheitlich, egal welche Kasse die Versicherten gewählt haben. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen für jeden Versicherten einen pauschalen Betrag sowie ergänzende Zuschläge oder Abschläge. Diese richten sich jeweils nach Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten.

Im Jahr 2011 sind die Beitragssätze auf 15,5 Prozent erhöht worden. Mittlerweile wurden die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Damit wurde das bislang geltende Prinzip der so genannten paritätischen Finanzierung, durch Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe, aufgebrochen. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf dem Stand von 2011 eingefroren. Dieser beträgt 7,3 Prozent. Künftige Beitragserhöhungen wirken sich nur auf den Arbeitnehmerbeitrag von derzeit 8,2 Prozent aus. Wenn die Kassen mit diesem Geld nicht auskommen, können sie von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Versicherten, wird er gekürzt. Dieses Prinzip nennt man Sozialausgleich. Die durch diese Überforderungsklausel verminderten Beitragseinnahmen werden über Steuermittel ausgeglichen. In der Praxis ist es aber so, dass kaum eine Krankenkasse noch Zusatzbeiträge erhebt. Viele Versicherte hatten wegen solcher Zuzahlungen die Kasse gewechselt. Manche Krankenkassen geben sogar Garantien für Beitragsstabilität, um ihre Mitglieder zu halten.

Meinungen rund um das Thema Gesundheitskosten
Excel-Datei zum Schaubild | Bild: Meinungen vonr Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Thema Gesundheitskosten.
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Quelle: eigene Darstellung
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Arbeitsaufträge Sekundarstufe II
  1. Was spricht dafür, was dagegen, Gesundheit stärker zur Sache der Arbeitnehmer zu machen?
  2. Sammeln Sie in Kleingruppen weitere Pro- und Kontra-Argumente, und führen Sie dazu eine Podiumsdiskussion.
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
  1. Stelle gegenüber, welche Faktoren bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe der Beiträge eines Versicherten bestimmen (Solidarprinzip), und welche Faktoren bei privat Krakenversicherten für die Höhe der Beiträge maßgeblich sind (Äquivalenzprinzip). Welches der beiden Versicherungsprinzipien findest du besser? Begründe deine Meinung.


Stand Juli 2012
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Dieter Polen am 09.04.2013 / 09:05
Do sin ma gut informiert hey am 30.01.2012 / 12:36
hallo Hans Sarpei am 09.12.2011 / 12:52
Die Antwort ist "42" nina am 05.12.2011 / 12:07
weiß ich nicht. kein plan. KANN BITTE WERD DIE LÖSUNG HIER HIN SCHREIBEN!!! Mark Vincent am 29.04.2010 / 11:35
Privat versichert zu sein ist mMn sehr sinnvoll da man da nicht nur "2. Wahl" ist. So ist es nunmal im Moment in Deutschland! Kim Engelnkemper am 01.12.2009 / 16:36
Gesetzlich versichert zu sein, ist schon ganz praktisch. Natürlich ist die PKV auch nicht schlecht, aber für viele unbezahlbar und zu teuer.Ich bin ja schießlich auch gesetzlich Versicherte und daher weiss ich auch, dass man bei der GKV sich teilweise durchsetzen muss und auf manche Dinge verzichten muss. Das finde ich aber nicht schlimm, da ich weiss, dass ich immer die notwenidige Versorgung erhalten werde. Nadine am 19.01.2009 / 11:25
Ich komm mir als gesetzliche Versicherte schon manchmal wie eine Patientin 2.Klasse vor. Aber im Großen und Ganzen fühl ich mich gut versorgt. Privat versichern würd ich mich jedenfalls auch nicht. Hab das für eine auslandsreise schon mal gemacht. Was man da alles beantworten bzw. ausschließen muss, damit die Beiträge überhaupt bezahlbar bleiben - echt unverschämt!