Gesetze und Neuerungen in Deutschland
Die chronologische Übersicht zeigt die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die zur Modernisierung des Sozialstaates geführt haben und führen sollen. Die Zeitleiste rechts ist nach Jahren sortiert und wird jährlich erweitert.
2009
Arbeit und Soziales
Kurzarbeitergeld verlängert auf 18 Monate
Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird von sechs auf 18 Monate erhöht. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.Kurzarbeiter, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (EFS) gefördert werden. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben
Perspektive 50plus auf Bundesgebiet ausgeweitet
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“, das bislang als Modellprojekt durchgeführt wurde, wird jetzt auf mehr als 50 Prozent des Bundesgebietes ausgeweitet. Die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, soll sich dadurch weiter erhöhen.Arbeitsuchende: Vermittlungsbudget für bessere Unterstützung
Ein spezielles Vermittlungsbudget ermöglicht den Vermittlern und Fallmanagern in jeder Agentur für Arbeit eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung der Ausbildung und Arbeitsuchenden.Rechtsanspruch auf Förderung zum Hauptschulabschluss
Wer keinen Schulabschluss hat, hat jetzt einen Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung der Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss, zum Beipsiel in Form eines Weiterbildungskurses.Erleichterung für Ausländische Akademiker
Für Akademiker und Hochqualifizierte, deren Familienangehörige, junge geduldete Ausländer und Absolventen deutscher Auslandsschulen aus den neuen EU-Staaten gibt es ab 1. Januar keine Vorrangprüfung mehr. Das heißt, dass die Niederlassungserlaubnis nicht mehr an der Frage, ob der Ausländer möglicherweise einen inländischen Bewerber verdrängen wird, scheitern muss.Für Saisonarbeitnehmer wurde die Möglichkeit geschaffen, anstatt vier Monate sechs Monate lang in Deutschland beschäftigt zu werden.
Gesetzliche Unfallversicherung weiter modernisiert
Mit dem „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ soll die gesetzliche Unfallversicherung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Zahl der Unfallversicherungsträger wird deshalb reduziert. Ehrenamtlich Engagierte werden in den Versicherungsschutz einbezogen.Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Anstelle der bisherigen drei Bundesverbände tritt ein einheitlicher Spitzenverband für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung.Sofortmeldung bei Beschäftigungsaufnahme
Ab dem 1. Januar 2009 wird die Sofortmeldepflicht wieder eingeführt. Das gilt für Wirtschaftsbranchen, in denen bisher schon die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises galt, und in der Fleischwirtschaft. Zugriff auf die Daten haben sowohl die Kontrolleure der Schwarzarbeitsbekämpfung wie auch die Berufsgenossenschaften in Fällen von vermuteter illegaler Beschäftigung. Außerdem gilt in diesen Branchen ab dem 1. Januar auch die Mitführungspflicht von Personaldokumenten.„Flexi II“: Neue Regeln für flexible Arbeitszeitkonten
Immer mehr Beschäftigte lassen sich angespartes Arbeitsentgelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen. Mit einer neuen Definition werden Langzeitkonten (Wertguthaben) klarer als bisher von anderen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (zum Beispiel Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (zum Beispiel Pflegezeit, „Sabbatical“) gedacht sind.Belange behinderter Menschen verbessern
Ab Januar 2009 tritt das Gesetz zur unterstützten Beschäftigung in Kraft. Damit wird ein Angebot für behinderte Menschen vor Ort geschaffen, in den Betrieben mit besonderem Unterstützungsbedarf.„Unterstützte Beschäftigung“ besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den Arbeitsplatz, mit dem Ziel, später einen festen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Zielgruppe für unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits auch keine Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens – von einer Behinderung betroffen sind. zurück1[2][3][vor] [Drucken] [Versenden]