Von Anfang an versichert

Foto: Toby Binder
Von der Schule in die Ausbildung, für Jugendliche ein großer Schritt mit vielen Veränderungen. Als Schüler ist man noch bei den Eltern mitversichert, doch als Auszubildender automatisch selbst sozialversichert. Was das konkret bedeutet, erleben Schulabgänger mit Eintritt in die Berufswelt zum ersten Mal.
Von Anfang an abgesichert
Vom ersten Tag der Ausbildung an besteht Sozialversicherungsschutz. Dieser ist zwar nicht kostenlos, aber Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein finanzieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Im Regelfall zahlen sie je die Hälfte der Beitragssumme. Eine Ausnahme besteht bei der Krankenversicherung. Hier zahlen Arbeitgeber einen niedrigeren Beitragssatz als die Arbeitnehmer. Auch eventuelle Zusatzbeiträge einzelner Krankenkassen werden komplett auf die versicherten Arbeitnehmer umgelegt. Die Beiträge für die Unfallversicherung übernimmt hingegen allein die Arbeitgeber.Die Arbeitnehmeranteile werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist das Geld zusammen mit seinem Anteil an die entsprechenden Stellen. Wenn man nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben allein. Sollte man den Ausbildungsplatz verlieren, etwa weil die Firma schließt, oder später einmal arbeitslos werden, ist man weiter versichert. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge.
Eine sinnvolle Pflicht
Alle Berufsanfänger sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. Wenn ein Arbeitgeber sie nicht bei der Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anmeldet, dann macht er sich strafbar. Die Krankenkasse, bei der man krankenversichert und pflegeversichert sein will, kann man sich selbst aussuchen und muss die dem Arbeitgeber nennen. Wichtige Kriterien für die richtige Wahl der Krankenkasse sind beispielsweise- der Umfang der Leistungen,
- spezielle Wahltarife oder
- die Erreichbarkeit am Wohnort.
Ein Vergleich lohnt sich immer. Obwohl die Höhe des Beitragssatzes seit 2009 gesetzlich festgelegt ist, gibt es dennoch Unterschiede bei den Kosten. So kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen oder Prämien auszahlen.
Voll versichert in allen Lebenslagen
Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall erhält der Arbeitnehmer Rentenleistungen der Unfall- und gegebenenfalls auch der Rentenversicherung. Wer seinen Arbeitsplatz verliert oder weiß, dass er arbeitslos wird, muss dies spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit, frühestens drei Monate im Vorfeld persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur melden. Wer die Frist versäumt, kann mit einer Sperrfrist von einer Woche rechnen. Das heißt, es wird kein Arbeitslosengeld in dieser Zeit ausgezahlt.Ausbildungsstart: Darum muss man sich selbst kümmern
- dem Arbeitgeber ist die persönliche Identifikationsnummer, Geburtstag und Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Alle Daten, die früher auf einer Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, werden heute elektronisch erfasst.
- eine Bescheinigung vom Arzt ist einzuholen, sofern man nicht volljährig ist. Den Berechtigungsschein für eine kostenlose ärztliche Untersuchung kann man bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.
- Eine Krankenkasse ist auszusuchen und Angebote zu vergleichen. Damit fällt auch die Entscheidung für eine Pflegekasse.
- Ein Gehaltsgirokonto bei einer Bank oder Sparkasse ist einzurichten.
- Sich über die Rechte und Pflichten von Auszubildenden informieren.
- Sich über staatliche Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen. Beispielsweise für Meister-BAföG, Wohngeld oder Mobilitätshilfen.
- Den Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen fragen.
Darum kümmert sich der Arbeitgeber
- Zur Sozialversicherung anmelden: Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer und Auszubildenden bei der Renten-, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung an. Die Beiträge für die Sozialversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen.
- Sozialversicherungsausweis: Es wird dem Arbeitnehmer automatisch per Post zugestellt. Die persönliche Sozialversicherungsnummer behält man sein ganzes Leben.
- Steuern abführen: Wenn Lohnsteuer anfällt, führt der Ausbildungsbetrieb diese an das Finanzamt ab, ebenso den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
- Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer und Auszubildenden bei der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung an. Die Beiträge für die Sozialversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen.
- Ausbilder stellen, der Ausbildungsinhalte festlegt und überprüft.
- Ansprechpartner stellen, wie zum Beispiel Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte.
- in die Sicherheitsvorschriften des Betriebs einweisen.
Im Ausbildungsvertrag müssen stehen
- Name und Anschrift der Vertragspartner
- Art der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung
- Pflichten des Ausbildenden
- Pflichten des Auszubildenden
- Arbeitszeit
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Jahresurlaubs (25 bis 30 Werktage)
- Kündigungsgründe und -fristen
- Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstordnungen
- Datum und Unterschrift der Vertragspartner
Von Bruttoverdienst zum Nettoverdienst
Excel-Datei zum Schaubild
Schaubild in Originalgröße ansehenQuelle: eigene Darstellung
Arbeitsauftrag Sekundarstufe II
- Berechnen Sie die Höhe Ihrer Sozialabgaben und Ihren monatlichen Nettoverdienst. Gehen Sie dabei von einem Bruttogehalt von 598,00 Euro aus.
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
- Lies die Informationen zum Berufsseinstieg und entscheide, welche der folgenden Aussagen richtig oder falsch ist. Kleiner Tipp: Es gibt gleich viele richtige und falsche Antworten:
- Zur Sozialversicherung muss man sich selbst anmelden.
- Alle Berufsanfänger sind in der Sozialversicherung pflichtversichert.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung. Dabei zahlt im Regelfall jeder eine Hälfte der Beitragssumme.
- Die Arbeitnehmerbeiträge muss man jeden Monat an die jeweiligen Versicherungsträger überweisen.
- Als Auszubildender kann man sich die Krankenkasse noch nicht aussuchen, sondern muss erst einmal die der Eltern nehmen.
- Wer seinen Arbeitsplatz verliert oder weiß, dass er arbeitslos wird, muss dies spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden
Stand Juli 2012
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Die Seite ist hilfreich! ich hatte in meiner Lk eine 2. Danke!!! Redaktion am 30.11.2009 / 10:37
Ab Juli 2009 gelten für Arbeitnehmer neue KV-Beiträge (7,9 %), deshalb wurde das Schaubild "Von Brutto zu Netto" aktualisiert. LiseL am 29.05.2009 / 08:47
HaLLo was gehT denn so in dieser arbeiTswelT ?? icH woLLT ma fragen wie es so isT miT den versicherungen und sowas ?? schwer zu leben oder geht so ?? cHuu nee Redaktion am 27.05.2009 / 09:01
Liebe Carolin,
Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt seit 1. April 2003 bei 400 Euro (vorher lag sie bei 325 Euro). Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Weitere Informationen findest du unter www.minijob-zentrale.de Carolin am 26.05.2009 / 18:32
Hallo, ich wollte mal fragen, ob der Arbeitnehmer wirklich die Sozialabgaben übernimmt, wenn man weniger als 325€ verdient. Meine Lehrerin meinte, dass er sie erst ab weniger als 400€ übernimmt. Wie denn nun? Reiner Golfman am 31.03.2009 / 13:11
Diese seite ist informativ MFG Reiner