Von Anfang an versichert
Raus aus der Schule, rein in eine Ausbildung – der Einstieg in das Berufsleben bringt viele Herausforderungen mit sich. Als Auszubildender ist man automatisch sozialversichert und erlebt nun zum ersten Mal, was das für einen selbst bedeutet.
Vor dem Startschuss ins Berufsleben
Mit einem Ausbildungsvertrag in der Tasche ist schon einmal die erste große Hürde genommen. Doch nun gilt es noch, einige bürokratische Stolpersteine aus dem Weg zu räumen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Zunächst benötigt man derzeit noch eine Lohnsteuerkarte aus Papier, die der Arbeitgeber erhält. Sie wird jedoch demnächst abgeschafft, ab 2011 reicht die Angabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, die alle Bundesbürger vom Finanzamt erhalten.Wer unter 18 Jahre alt ist, braucht zusätzlich eine Bescheinigung vom Arzt. Dieser muss bestätigen, dass man ohne Probleme im gewählten Ausbildungsberuf arbeiten kann. Die Lohnsteuerkarte und den Berechtigungsschein für eine kostenlose ärztliche Untersuchung gibt es bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Im Ausbildungsvertrag müssen stehen
- Name und Anschrift der Vertragspartner
- Art der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung
- Arbeitszeit
- Pflichten des Auszubildenden
- Pflichten des Ausbildenden
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Jahresurlaubs (25 bis 30 Werktage)
- Kündigungsgründe und -fristen
- Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs oder
- Dienstordnungen
- Datum und Unterschrift der Vertragspartner

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Der Sozialversicherungsausweis
Jeder Auszubildende wird von seinem Arbeitgeber bei den verschiedenen Sozialversicherungen angemeldet, dann erhält man automatisch einen Sozialversicherungsausweis per Post zugeschickt. Sollte man ihn schon haben, weil man vorher schon einmal gearbeitet hat, etwa in einem „Minijob“ (offiziell heißt das „geringfügige Beschäftigung“), muss man ihn seinem neuen Chef vorlegen. Dieses Dokument ist sehr wichtig: Darauf steht unter anderem die persönliche Sozialversicherungsnummer, die man sein ganzes Leben lang behält. Manche Beschäftigte, die zum Beispiel auf einer Baustelle, in einer Gaststätte oder bei der Gebäudereinigung arbeiten, müssen den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit ständig mit sich führen und bei Kontrollen vorlegen.Eine sinnvolle Pflicht
Alle Berufsanfänger sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. Wenn ein Arbeitgeber sie nicht bei der Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anmeldet, dann macht er sich sogar strafbar! Die Krankenkasse, bei der man kranken- und pflegeversichert sein will, kann man sich selbst aussuchen. Wichtige Kriterien für die richtige Wahl der Krankenkasse sind beispielsweise der Umfang der (Service-)Leistungen, spezielle Wahltarife oder die Erreichbarkeit am Wohnort – ein Vergleich lohnt sich immer. Sollte man den Ausbildungsplatz verlieren (etwa weil die Firma pleite geht) oder später einmal arbeitslos werden, ist man weiter versichert: In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit alle Beiträge.Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten
Vom ersten Tag der Ausbildung an besteht Versicherungsschutz. Der ist zwar nicht kostenlos, aber die Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein finanzieren: Der Arbeitgeber steuert die Hälfte bei. Einen kleinen Teil müssen die Arbeitnehmer allerdings selbst zahlen: den Sonderbeitrag an die Krankenkasse, das sind 0,9 Prozent. Für die Pflegeversicherung zahlen Kinderlose zusätzlich einen um 0,25 Prozent höheren Beitragssatz.Der Chef zieht die Arbeitnehmeranteile direkt vom Lohn ab und überweist das Geld, zusammen mit seinem Anteil, an die entsprechenden Stellen. Wichtig für alle Auszubildenden mit einer geringen Vergütung: Wenn man nicht mehr als 325 Euro im Monat verdient, dann zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben allein.
Voll versichert in allen Lebenslagen
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall erhält der Arbeitnehmer Rentenleistungen der Unfall- und gegebenenfalls auch der Rentenversicherung. Auch Ansprüche gegen die Krankenversicherung bestehen vom ersten Tag an. Wer seinen Arbeitsplatz verliert oder weiß, dass er arbeitslos wird – zum Beispiel nach einem befristeten Arbeitsvertrag – muss sich sofort persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur melden. Wer die Frist versäumt, erhält entsprechend später Arbeitslosengeld I.Arbeitsaufträge
Warum ist der Sozialversicherungsausweis ein wichtiges Dokument, und wie bekommt man ihn?Erstellen Sie eine Liste: Was sollte man vor dem ersten Ausbildungstag unbedingt erledigen?
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[5 Kommentare]Kommentare
Redaktion am 30.11.2009 / 10:37Ab Juli 2009 gelten für Arbeitnehmer neue KV-Beiträge (7,9 %), deshalb wurde das Schaubild "Von Brutto zu Netto" aktualisiert. LiseL am 29.05.2009 / 08:47
HaLLo was gehT denn so in dieser arbeiTswelT ?? icH woLLT ma fragen wie es so isT miT den versicherungen und sowas ?? schwer zu leben oder geht so ?? cHuu nee Redaktion am 27.05.2009 / 09:01
Liebe Carolin,
Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt seit 1. April 2003 bei 400 Euro (vorher lag sie bei 325 Euro). Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Weitere Informationen findest du unter www.minijob-zentrale.de Carolin am 26.05.2009 / 18:32
Hallo, ich wollte mal fragen, ob der Arbeitnehmer wirklich die Sozialabgaben übernimmt, wenn man weniger als 325€ verdient. Meine Lehrerin meinte, dass er sie erst ab weniger als 400€ übernimmt. Wie denn nun? Reiner Golfman am 31.03.2009 / 13:11
Diese seite ist informativ MFG Reiner