Arbeitsschutz

Sicher ist sicher

| Bild: Sicherheitszeichen Hörschutz | Teppiche knüpfen, Schuhe nähen, Fußbälle herstellen – Millionen Kinder und Jugendliche werden in vielen Ländern als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Früher gab es Kinderarbeit auch in Deutschland – heute ist sie grundsätzlich verboten. Jugendliche können mit kleinen Nebenjobs ihr Taschengeld aufbessern, doch dafür gelten strenge Schutzregelungen.

Die Schule hat Vorrang

Durch das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung werden Minderjährige vor Arbeit bewahrt, die zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer ist, sie gefährdet oder für sie ungeeignet ist. Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur leichte Nebentätigkeiten ausüben. Wer 13 Jahre alt ist, darf mit Erlaubnis der Eltern beispielsweise Babysitten, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht geben. Auch für Ferienjobs gelten strenge Regeln: So dürfen Jugendliche höchstens vier Wochen im Jahr, maximal acht Stunden am Tag und nicht mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten. Fließbandarbeit oder gefährliche Tätigkeiten sind verboten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt unter anderem die Arbeitszeit, die Anzahl der Wochenstunden und den Anspruch auf Urlaub. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind ebenfalls darin festgeschrieben: Er muss die Jugendlichen beispielsweise auf mögliche Gefahren im Betrieb hinweisen und sie über den Gefahrenschutz aufklären. Zudem darf er nur Jugendliche beschäftigen, die ihm ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.

Das ist erlaubt

Arbeitsbeginn: ab 6 Uhr, Ausnahmen gelten zum Beispiel für Auszubildende in Bäckereien oder in der Landwirtschaft

Pausen: mindestens 15 Minuten je Pause und spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit, insgesamt mindestens 60 Minuten Pause bei einer Arbeit von mehr als sechs Stunden

Arbeitszeit: täglich acht Stunden bei einer Fünffagewoche und 8,5 Stunden bei maximal 40 Stunden je Woche

Arbeitsende: 20 Uhr für 16-Jährige, Ausnahmen zum Beispiel bis 23 Uhr in Betrieben mit Schichtarbeit

Berufsschulbesuch: Jugendliche müssen einmal in der Woche für Berufsschulunterricht von mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten Dauer freigestellt werden. Volljährige Auszubildende müssen nach dem Unterricht noch in den Betrieb.

Urlaub: nach Tarifvertrag, mindestens jedoch bei 16-Jährigen 30 Werktage, bei
17-Jährigen 27 Werktage, bei 18-Jährigen 25 Werktage

Das halbe Leben – für eine neue Kultur der Arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Wissenschaft die Initiative „Für eine neue Kultur der Arbeit“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, ein Aktionsprogramm zu erarbeiten, wie man Arbeit so gestalten kann, das Arbeitnehmer mit Blick auf Globalisierung und demografischen Wandel bis zur Rente arbeiten können und wollen. Mehr Informationen unter: www.das-halbe-leben.de

Unfälle am Arbeitsplatz verhindern

Versperrte Notausgänge, die bei einem Brand zur Todesfalle werden; fehlende oder nicht gewartete Feuerlöscher; umstürzende, weil nicht richtig abgesicherte Leitern; nicht benutzte Sicherheitsvorkehrungen – das darf nicht sein. Unfallverhütungsvorschriften sind für die Betriebe deshalb ebenso verbindlich wie gesetzliche Vorschriften. Sie bestimmen:

  • wie man sich am Arbeitsplatz richtig verhält,
  • wie eine Maschine oder ein Arbeitsplatz ausgestattet sein muss,
  • welche Schutzausrüstung zu tragen ist (Helm, Gehörschutz usw.),
  • wie oft man bei bestimmten Tätigkeiten ärztlich untersucht werden muss.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die DGUV ist die Dachorganisation der öffentlichen und gewerblichen Unfallkassen. Sie berät die Unternehmen präventiv, das heißt vorbeugend. Damit sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert werden. Ihre Mitgliederorganisationen legen aber auch die Vorschriften für die verschiedenen Branchen fest, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten sollen. Durch diese Schutzmaßnahmen haben sich die Unfallzahlen seit dem Jahr 1960 halbiert, trotzdem werden jährlich immer noch etwa eine Million Arbeitsunfälle gemeldet.

Der Bund, die Bundesländer und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben auf der Grundlage internationaler und europäischer Vorgaben eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) vereinbart. Ihr Ziel ist es, das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten zu stärken und bis zum Jahr 2012 die Zahl der Arbeitsunfälle und -erkrankungen noch einmal deutlich zu verringern.
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Quelle: BMAS, Forschungsbericht Sozialforschung 375, 2008

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[1 Kommentar]Kommentare
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am 05.02.2009 / 09:20
hier ist viel zu viel geschrieben worden!!!! aber der inhalt ist gut!!
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