Arbeitsrecht

Was Arbeitnehmer beschäftigt

| Bild: Mädchen bläst Seifenblasen in Form von Paragrafen | In Deutschland regelt der Staat die grundlegenden Arbeitsrechte, etwa den Kündigungsschutz oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch in einem wichtigen Bereich darf er sich nicht einmischen: Die Löhne machen Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Regel unter sich aus.

Autonomie der Tarifparteien

Als so genannte Sozialpartner bestimmen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Höhe der Tarife, die in ihrer Branche gezahlt werden. Das wird „Tarifautonomie“ genannt, und beide Seiten heißen auch „Tarifparteien“. In oft langwierigen Verhandlungen – manchmal unterbrochen durch Streiks – diskutieren sie über den Abschluss von Tarifverträgen. Darin wird festgelegt, welche Löhne und Gehälter die Arbeitnehmer erhalten und was sie im Gegenzug dafür leisten müssen. Die Tarifverträge gelten eine bestimmte Zeit lang, dann wird neu verhandelt.

Betriebsräte: Arbeitnehmer wirken mit

Verschiedene Mitbestimmungsgesetze regeln die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den Unternehmen ist es der Betriebsrat, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Er kann in bestimmten Angelegenheiten mitbestimmen oder muss angehört beziehungsweise informiert werden.

In Aktiengesellschaften haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, der den Vorstand des Unternehmens kontrolliert. Da viele Unternehmen nicht mehr nur in einem Land tätig sind, müssen Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und jeweils wenigstens 150 Beschäftigten in zwei EU-Ländern von einem Europäischen Betriebsrat (EBR) vertreten werden.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist eine spezielle Interessenvertretung für junge Arbeitnehmer. Sie achtet unter anderem darauf, dass die für Jugendliche und Auszubildende relevanten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Unternehmen eingehalten werden. Zudem kann die JAV als Ansprechpartner bei individuellen Problemen in der Ausbildung wertvolle Hilfestellungen geben.

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Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier finden sich Gesetze zu den Arbeitsbedingungen – zum Beispiel zur Arbeitszeit, Kündigung, zum Entgelt oder Urlaub. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst Gesetze, die die Arbeitnehmer als Gruppe angehen, zum Beispiel Fragen zur Mitbestimmung, zu Betriebsvereinbarungen oder zum Streik.

Kurzarbeit: Kündigungen in Krisenzeiten vermeiden

Wenn die Auftragslage schlecht ist und Mitarbeiter eigentlich entlassen werden müssten, kann ein Betrieb unter bestimmten Bedingungen Kurzarbeit beantragen. Das heißt, die Arbeitnehmer arbeiten für eine bestimmte Zeit weniger und bekommen einen geringeren Lohn. Doch der Staat steht ihnen zur Seite und gleicht ihren finanziellen Ausfall zumindest teilweise aus. Eigentlich ist der zeitliche Rahmen für diese Maßnahme eng begrenzt. Doch angesichts der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Bezugsfrist seit Juli 2009 vorerst auf 24 Monate verlängert.

Mindestlohn

In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer sollen ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten können und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Es gibt daher zwei Wege in Deutschland, in wichtigen Wirtschaftsbranchen Mindestlöhne einzuführen.

Die Tarifparteien können einen Mindestlohn für einzelne Branchen aushandeln und diesen in einem Tarifvertrag festhalten. Der Mindestlohn gilt dann allerdings nur für Arbeitnehmer von Unternehmen, die sich freiwillig an den Tarifvertrag halten. Deshalb steht dem Staat grundsätzlich die Möglichkeit offen, diesen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, zum Beispiel Anfang 2009 in sechs Branchen wie der Altenpflege und häuslichen Krankenpflege.

Auch für Wirtschaftszweige, in denen es keine Tarifverträge gibt, kann der Staat unter Beteiligung der Sozialpartner einen Mindestlohn festlegen. Für beide Wege gelten bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen. Zurzeit gibt es Mindestlohnregelungen für rund drei Millionen Beschäftigte in elf Branchen, beispielsweise im Baugewerbe oder Elektrohandwerk.

Arbeitsaufträge

Erklären Sie die Kurzarbeiterregelung. Ist sie Ihrer Meinung nach geeignet, den Abbau von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten zu verhindern?
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[2 Kommentare]Kommentare
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Redaktion am 11.02.2010 / 10:04
Die Kurzarbeit wird im Lexikon erklärt (www.sozialpolitik.com/webcom/show_lexikon.php/_c-12/_cat-12/i.html#a_236) und noch einmal etwas ausführlicher auf den Arbeitsblättern "Neues in 2010" (www.sozialpolitik.com/files/64/AB_Neues_2010.pdf) und "Konjunkturpaket II" (www.sozialpolitik.com/files/64/AB_Konjunkturpaket_II.pdf) beschrieben. christina. am 11.02.2010 / 09:07
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