Arbeitsrecht

Was Arbeitnehmer beschäftigt

| Bild: Mädchen bläst Seifenblasen in Form von Paragrafen | Daniela wird in ein paar Monaten ihre Ausbildung als Mediengestalterin beenden. Gerade hat sie erfahren, dass sie nicht übernommen werden soll. Sie wendet sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung in ihrem Unternehmen. Gemeinsam schauen sie, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, Daniela im Unternehmen zu beschäftigen.

Betriebsräte: Arbeitnehmer bestimmen mit

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in betrieblichen Angelegenheiten. Dieser vertritt die Interessen der Belegschaft und hat abgestufte Mitwirkungsrechte: So kann er in sozialen Angelegenheiten voll mitbestimmen, in personellen Angelegenheiten kann er mitwirken, in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat er ein Informationsrecht. Bei größeren Unternehmen mit Niederlassungen in europäischen Ländern vertritt ein Europäischer Betriebsrat (EBR) die Interessen der Arbeitnehmer eines Unternehmens. In größeren Aktiengesellschaften und Organisationen sind die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten, der den Vorstand kontrolliert.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist eine spezielle Interessenvertretung für junge Arbeitnehmer, die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet. Sie achtet unter anderem darauf, dass die für Jugendliche und Auszubildende relevanten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Unternehmen eingehalten werden.

| Bild: Rechte und Pflichten Auszubildender
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Autonomie der Tarifparteien

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – auch Sozialpartner oder Tarifparteien genannt – verhandeln in oft langwierigen Sitzungen über Löhne und Arbeitsbedingungen, soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind. Sie verhandeln in Eigenregie, deshalb spricht man von Tarifautonomie. Um ihre Interessen durchzusetzten, haben die Gewerkschaften das Recht, zu Streiks aufzurufen, die Arbeitgeber können streikende Arbeitnehmer ohne Lohnfortzahlung freistellen (Aussperrung). Die Tarifverträge gelten in der Regel ein bis zwei Jahre, dann wird neu verhandelt.

Was tun bei Insolvenz?

Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Wenn ein Unternehmen insolvent ist, versucht ein neutraler Insolvenzverwalter zuerst, die Schuld gegenüber den Gläubigern mit den noch vorhandenen Vermögenswerten (Insolvenzmasse) zu begleichen. Er übernimmt auch die Rolle des Arbeitgebers. Die Leistungspflichten beider Vertragspartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) bleiben dabei erhalten. Können Löhne aufgrund der wirtschaftlichen Situation jedoch nicht mehr ausbezahlt werden, springt die Arbeitsagentur mit Insolvenzgeld ein. Betriebsbedingte Kündigungen durch das Insolvenzverfahren sind oft nicht zu vermeiden.

Mindestlohn

In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer sollen ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten können und nicht auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sein. Für die meisten Arbeitnehmer werden die Löhne in Tarifverträgen festgelegt. Deren unterste Lohngruppe für einfache, ungelernte Tätigkeiten stellt also einen tariflichen Mindestlohn dar. Er gilt aber nur für Arbeitnehmer von Unternehmen, die sich freiwillig an den Tarifvertrag halten. Deshalb steht es dem Staat offen, diesen tariflichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen. Auch für Wirtschaftszweige, in denen es keine Tarifverträge gibt, kann der Staat unter Beteiligung der Sozialpartner einen Mindestlohn festlegen. Mindestlöhne gelten bereits in diesen Branchen: Pflege, Gebäudereinigung, Maler- und Lackiererhandwerk, Abfallwirtschaft, Wäschereidienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und Elektrohandwerk. In der Öffentlichkeit wird diskutiert, ob es generell für alle Beschäftigungsbereiche einen gesetzlichen Mindestlohn geben soll. Umstritten ist die angemessene Lohnhöhe. Löhne sollen einerseits die Existenz der Arbeitnehmer sichern, anderseits bedeuten sie für die Unternehmen Kosten, die in die Preise einfließen. Außerdem gilt das Lohnabstandsgebot: Diejenigen, die nicht arbeiten und beispielsweise Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen nicht so viel Einkommen haben wie diejenigen, die Vollzeit arbeiten.



Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier finden sich Gesetze zu den Arbeitsbedingungen – zum Beispiel zur Arbeitszeit, Kündigung, zum Entgelt oder Urlaub. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst Gesetze, die die Arbeitnehmer als Gruppe angehen, zum Beispiel Fragen zur Mitbestimmung, zu Betriebsvereinbarungen oder zum Streik.


Arbeitsaufträge


Ein Betriebsrat soll gegründet werden. Die Geschäftsleitung ist dagegen. Was spricht aus Sicht der Beschäftigten dafür oder dagegen?
Übernehmen Sie verschiedene Rollen (langjährige/r Angestellte/r, junge Fachkraft in der Probezeit, junge/r Angestellte/r mit Aufstiegschancen, Auszubildende/r), und diskutieren Sie.


Stand Juli 2011
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[3 Kommentare]Kommentare
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am 21.11.2011 / 12:07
wo finde ich etwas zur Zeitarbeit? Redaktion am 11.02.2010 / 10:04
Die Kurzarbeit wird im Lexikon erklärt (www.sozialpolitik.com/webcom/show_lexikon.php/_c-12/_cat-12/i.html#a_236) und noch einmal etwas ausführlicher auf den Arbeitsblättern "Neues in 2010" (www.sozialpolitik.com/files/64/AB_Neues_2010.pdf) und "Konjunkturpaket II" (www.sozialpolitik.com/files/64/AB_Konjunkturpaket_II.pdf) beschrieben. christina. am 11.02.2010 / 09:07
was iisT diie KurzarbeiiTregeLung?
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