Arbeitslosenversicherung

Arbeitslos, aber nicht mittellos

| Bild: Illustration Begriffe aus der Arbeitslosenversicherung | Job weg – Geld weg? Nicht in einer Sozialen Marktwirtschaft. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält eine gewisse Zeit lang rund zwei Drittel seines Nettolohns vom Staat. Aber auch wer kürzer gearbeitet hat, steht nicht ohne finanzielle Hilfe da.

Das Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert (derzeit 2,8 Prozent des Bruttolohns). Es errechnet sich aus dem Nettolohn, Leistungsbezieher ohne Kind erhalten 60 Prozent, mit Nachwuchs sind es 67 Prozent. Wie lange man Arbeitslosengeld I erhält, hängt davon ab, wie alt man ist und wie lange man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Bezugsdauer reicht von sechs bis 24 Monaten. Auch Selbstständige, die auf freiwilliger Basis Beiträge entrichtet haben, können Arbeitslosengeld erhalten.

Das Arbeitslosengeld II

Später hat man Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (auch häufig „Hartz IV“ genannt), eine Grundsicherung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Deshalb können es auch Menschen beziehen, die vorher keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Es wird so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit dauert, und beträgt 359 Euro für Alleinstehende. Verheiratete erhalten jeweils 90 Prozent dieses Regelsatzes. Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren bekommen 80 Prozent, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren 70 Prozent, jüngere Kinder 60 Prozent. Die Kosten für Miete, Heizung und die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung werden ebenfalls übernommen.

Der Sozialversicherungsschutz geht auch während der Arbeitslosigkeit nicht verloren, da die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlt.

Reformen auf dem Arbeitsmarkt

Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat die Bundesregierung insgesamt vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, auch „Hartz-Gesetze“ genannt, verabschiedet. Dazu gehören unter anderem diese Regelungen:

Minijobs: Bis zu einer Lohngrenze von 400 Euro müssen Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für gewerbliche Minijobs zahlen Arbeitgeber 30,77 Prozent, Arbeitgeber in Privathaushalten nur 14,27 Prozent an pauschalen Abgaben. Gewerkschaften kritisieren, dass durch Minijobs Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Die Wirtschaft äußert sich dagegen positiv: Unternehmen werden flexibler und können mehr – wenn auch geringer bezahlte – Arbeitsplätze schaffen.

Zumutbare Arbeit: Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld II eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, dessen Geldleistung wird gekürzt. Als zumutbar gilt zum Beispiel für Alleinstehende ein Umzug in eine andere Stadt, wenn sie dort einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Außerdem müssen sie eine Stelle auch dann annehmen, wenn die Bezahlung unter dem Tarif liegt. Um „Lohn-Dumping“ zu verhindern, hat der Gesetzgeber aber vorgesorgt: Liegt die Bezahlung mindestens 30 Prozent unter dem ortsüblichen Tarif, kann der Arbeitsuchende das Angebot ablehnen.

Ein-Euro-Jobs: Zusatzverdienst möglich

Im Rahmen von Ein-Euro-Jobs, offiziell heißen sie „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, können sich die Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Zubrot verdienen. Die Arbeitsagenturen weisen den Arbeitsuchenden eine Stelle zu, ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel aber nicht. Wenn man sich weigert, diesen Job anzunehmen, kann die Arbeitsagentur die Höhe der Zahlung gegebenenfalls kürzen. Die Ein-Euro-Jobs (die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen) sollen vor allem Langzeitarbeitslosen helfen, sich wieder an einen normalen Arbeitstag zu gewöhnen und sie für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen.

Kritiker meinen, dass sie reguläre Arbeitsplätze vernichten. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigen dies: In einigen Fällen werden sie zum Personalabbau genutzt. Demnach werden Arbeiten der regulären Belegschaft auf „Zusatzjobber“ übertragen, was längerfristig ebenfalls zum Verlust von Arbeitsplätzen führen kann. Zudem gibt es Hinweise, dass jedes zweite Unternehmen zumindest einen Teil seiner beschäftigten Ein-Euro-Jobber nicht im Sinn des Gesetzgebers einsetzt.

Bessere Unterstützung: Vermittlungsbudget und Hauptschulabschluss

Zum 1. Januar 2009 hat die Bundesregierung ein persönliches Vermittlungsbudget eingeführt. Darin werden verschiedene Leistungen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten oder finanzielle Umzugsbeihilfen, zusammengefasst. Über dieses Vermittlungsbudget können die Berater der örtlichen Arbeitsagenturen nun frei verfügen und so ein individuell auf den Arbeit und Ausbildungsuchenden zugeschnittenes Hilfspaket schnüren. Wer Arbeit sucht und keinen Schulabschluss hat, hat jetzt das Recht, den Hauptschulabschluss mithilfe staatlicher Förderung nachzuholen.

| Bild:
Bild vergrössern Schaubild in Originalgröße ansehen
|

Quelle: Bundesamt für Arbeit, IAB (Jahresdurchschnittswerte)

Arbeitsaufträge

Machen Sie den Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II deutlich.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem Vermittlungsbudget?

[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
[14 Kommentare]Kommentare
Bild mit Sicherheitscode
Bitte geben Sie die fünf roten Zeichen ein.
Homer am 11.02.2010 / 08:38
hi ich bin Homer. J. S. ich finde diese Seite gut Deine Mutter am 11.02.2010 / 08:34
Diese seite ist eigetnlich recht unnütz!! Hanjs Müller am 11.02.2010 / 08:33
Diese Seite ist viel besser als Wikipedia.de . maxi weissbach am 09.02.2010 / 08:29
sehr aufschlussreich Anne am 01.02.2010 / 14:31
Leider weckt der Begriff "1-Euro-Job" die Vorstellung man würde für einen Euro pro Stunde arbeiten. Tatsächlich bekommt der Allg-II-Emfänger 359 Euro zum Lebensunterhalt plus KDU/Miete von ca 300,00. Arbeitet jemand z.B.30 Stunden/Woche hat er pro Monat ca. 120,00 € plus ca 59,00 € Monatsticket (in Düsseldorf)= 179,00€. Und jetzt mal alles zusammenrechnen und durch die Arbeitszeit teilen....da ist das Arbeiten dann keine Zumutung mehr. Redaktion am 01.02.2010 / 10:23
Zum Juli 2009 wurden die Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II erhöht, deshalb wurden die Angaben aktualisiert. Isa Koch am 13.01.2010 / 12:30
also ich bin der meinung von werner. man sollte arvbeitslose nicht unterstützen , zumidest nicht die langzeitarbeitslosen. die nehmen die jobs j ateilweidse nicht mal an weil sie ihnen NICHT ZUSAGEN! was soll denn das? wenn man arbeitssuchend ist, dann soll man nehmen was man bekommt ! Marco am 20.11.2009 / 09:59
ein euro pro stunde ist nee zu mutung Karsten am 12.08.2009 / 09:44
Das ist eine ganz Tollee Seiiitteeeee*.* Sehr informativ... . Falk am 27.03.2009 / 11:42
Hallo Werner, weiß dein Informatiklehrer das du im Internet dämliche Kommentare schreibst als dein Aufgaben zu machen? Hannah M. am 17.03.2009 / 12:07
Soso. Ihr geht also einfach mal davon aus, dass Arbeitslose faul sind, was? Ihr habt echt keine Ahnung vom Leben, und in was für Notlagen man UNVERSCHULDET geraten kann. Kann übrigens auch EUCH passieren! Viele alleinerziehende Mütter können z. B. nicht arbeiten, obwohl sie es gern wollen, weil sie keine Betreuung für ihre Kinder haben, oder weil die Tagesmutter mehr kostet als das, was sie verdienen würden. Arbeitslosigkeit ist derzeit ein Massenphänomen, das jeden treffen kann auch viele Hochqualifizierte! Niklas Wehrkamp am 17.02.2009 / 21:35
werner hat recht das is schwachsinn denen zu helfen die sich langzeitarbeitslose schimpfen. wenn sie wollten würden sie schon längst einen job haben, auch wenn erst sie weniger anspricht ist er wenigstens eine übergangslösung bis man zu einer aktivität gefunden hat die einem spaß macht und bei der man sich wohl fühlt. zudem kann man einiges mehr von alleinstehenden verlangen als nur einen umzug( was übrigens auch für familien gelten sollte). Werner Brösel am 13.01.2009 / 08:22
die sollen sich eine ARBEIT SUCHEN UND NICHT UNTERSTÜTZT WERDEN felix am 01.12.2008 / 12:08
Ein Euro pro Stunde - ich finde, das ist eine Zumutung!
KontaktImpressumBestellenArchiv