Arbeitslos, aber nicht mittellos

Zeichnung:
schoen:mueller GmbH,
Katja Schönfelder
Job weg – Geld weg? Nicht in einer Sozialen Marktwirtschaft. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält für eine gewisse Zeit rund zwei Drittel seines Nettolohns vom Staat. Aber auch wer kürzer gearbeitet hat, steht nicht ohne finanzielle Hilfe da.
Das Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert. Für das Jahr 2012 waren dies 3,0 Prozent des Bruttolohns. Leistungsbezieher ohne Kind erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns, mit Kind sind es 67 Prozent. Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, hängt davon ab, wie alt man ist und wie lange man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Bezugsdauer reicht von sechs bis zwölf Monaten. Nach längerer Versicherungsdauer und bei einem Alter über 50 Jahren kann das Arbeitslosengeld auch länger bezogen werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt jedoch 24 Monate. Selbstständige, die auf freiwilliger Basis vorher Beiträge entrichtet haben, können Arbeitslosengeld ebenfalls beziehen.Das Arbeitslosengeld II
Später hat man Anspruch auf so genannte Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Umgangssprachlich heißt es auch Hartz IV. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Deshalb können es auch Menschen beziehen, die vorher keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Bevor man Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen kann, muss man sein Gespartes bis zu einer gewissen Grenze aufbrauchen, maximal 9.750 Euro. Geldanlagen, die ausschießlich der Altersvorsorge dienen, sind geschützt. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag. Dieser liegt bei maximal 48.750 Euro. Weitere Freibeträge gibt es für Kinder.Im Jahr 2012 beträgt das Arbeitslosengeld II 374 Euro für Alleinstehende. Paare erhalten 674 Euro. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche betragen monatlich:
- für unter 6-Jährige 219 Euro,
- für 6- bis einschließlich 13-Jährige 251 Euro und
- für 14- bis unter 18-Jährige 287 Euro.
Die Kosten für Miete, Heizung und die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden ebenfalls übernommen.
Für Alleinerziehende und Schwangere gibt es zusätzliche Leistungen für den Mehrbedarf. Darüber hinaus wurde das Bildungspaket eingeführt. Dieses bietet Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, zusätzliche Sachleistungen und Dienstleistungen. Beispielhaft dafür stehen Kostenübernahmen für Lernförderung, Tagesausflüge mit Schule und Kindertagesstätte oder Schülerbeförderung.
Reformen auf dem Arbeitsmarkt
Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat die Bundesregierung vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verabschiedet. Häufig werden sie auch als Hartz-Gesetze bezeichnet. Sie sind im Zeitraum von Januar 2003 bis Januar 2005 schrittweise in Kraft getreten. Dazu gehören unter anderem folgende Regelungen:- Minijobs: Bis zu einer Lohngrenze von 400 Euro müssen Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abführen, erwerben jedoch auch keine Rentenansprüche. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Rentenbeiträge freiwillig aufzustocken. Für gewerbliche Minijobs zahlen Arbeitgeber maximal 30,88 Prozent, Arbeitgeber in Privathaushalten nur 14,44 Prozent an pauschalen Abgaben. Gewerkschaften kritisieren, dass durch Minijobs Vollzeitarbeitsplätze und Beiträge für die Sozialversicherung verloren gehen. Die Wirtschaft äußert sich dagegen positiv. Unternehmen können mehr Arbeitsplätze schaffen, auch wenn diese geringer bezahlt werden.
- Zumutbare Arbeit: Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld II eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, dessen Geldleistung wird gekürzt. Als zumutbar gilt zum Beispiel für Alleinstehende ein Umzug in eine andere Stadt, wenn sie dort einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Außerdem müssen sie eine Stelle auch dann annehmen, wenn die Bezahlung bis zu 30 Prozent unter dem Tariflohn liegt.
Ein-Euro-Jobs: Zusatzverdienst möglich
Im Rahmen von Ein-Euro-Jobs können sich die Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Zubrot verdienen. Wenn man sich weigert, einen solchen Job anzunehmen, kann die Arbeitsagentur die Höhe der Zahlung kürzen.Ein-Euro-Jobs, bei denen die dort ausgeführte Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegen muss, sollen vor allem Langzeitarbeitslosen helfen, sich wieder an einen normalen Arbeitstag zu gewöhnen. Kritiker meinen, dass sie reguläre Arbeitsplätze vernichten. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigen dies. In einigen Fällen werden Arbeiten der regulären Belegschaft auf Zusatzjobber übertragen. Zudem gibt es Hinweise, dass jedes zweite Unternehmen zumindest einen Teil seiner beschäftigten Ein-Euro-Jobber nicht im Sinn des Gesetzgebers einsetzt.
Menschen in richtige Jobs bringen
Die Regierung plant, ihre Arbeitsmarktpolitik umzugestalten. Arbeitsuchende sollen schneller und wirksamer in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Arbeitsverhältnisse, die der Staat finanziert oder mitfinanziert, sollen passgenauer gefördert werden. Ziel ist es, die weiterhin bestehende, aber verdeckte Arbeitslosigkeit, insbesondere mancher Solo-Selbstständiger, aber auch die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitsloser, zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitverhältnissen abzubauen.Vermittlungsbudget und Hauptschulabschluss
Im persönlichen Vermittlungsbudget werden verschiedene Leistungen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten oder finanzielle Umzugsbeihilfen, zusammengefasst. Wer Arbeit sucht und keinen Schulabschluss hat, kann auch den Hauptschulabschluss mithilfe staatlicher Förderung nachholen.Bezieher von Lohnersatzleistungen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 2005 bis 2011
Excel-Datei zum Schaubild
Schaubild in Originalgröße ansehenQuelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitreihen bis 2011.
Arbeitsauftrag Sekundarstufe II
- Stellen Sie die Unterschiede zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Arbeitslosengeld II in einem Schaubild dar.
Arbeitsauftrag Sekundarstufe I
- Finde heraus, warum es für die Finanzierung der Sozialversicherung ein Problem ist, wenn immer mehr Menschen in Minijobs arbeiten.
Stand Juli 2012
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[19 Kommentare]
Habe 2x je 11 Monate einen 1,- Euro-Job "erfolgreich" ausgeführt. Da dieser mit meinem eigentlichen Berufsbild nichts zu tun hatte, soll ich ihn bei den Bewerbungen aus meinem Lebenslauf eher rausnehmen. Wurde mir bei einer weiteren Maßnahme jedenfalls so empfohlen. Schade um die (lebens)-Zeit!? ble am 07.09.2012 / 14:16
Ich finde diese Seite sehr informell doch ein paar meiner Fragen konnten nicht beantwortet werden, bitte etwas genauer! am 24.04.2012 / 15:58
cooler beitrag danke! fluffi am 24.01.2012 / 07:51
es gibt auch leute die 6 jahre lang studiert haben und arbeitslos sind, weil sie überqualifiziert sind. dürfen diese etwa nicht unterstützt werden obwohl sie arbeit suchen? marc am 18.02.2011 / 20:35
Wer Arbeit sucht und keinen Schulabschluss hat, kann auch den Hauptschulabschluss mithilfe staatlicher Förderung nachzuholen. Es sollte "nachholen" heißen und nicht "nachzuholen" huibu am 07.12.2010 / 09:17
Danke, war uns ser hilfreich ;D Homer am 11.02.2010 / 08:38
hi ich bin Homer. J. S. ich finde diese Seite gut Hanjs Müller am 11.02.2010 / 08:33
Diese Seite ist viel besser als Wikipedia.de . maxi weissbach am 09.02.2010 / 08:29
sehr aufschlussreich Anne am 01.02.2010 / 14:31
Leider weckt der Begriff "1-Euro-Job" die Vorstellung man würde für einen Euro pro Stunde arbeiten. Tatsächlich bekommt der Allg-II-Emfänger 359 Euro zum Lebensunterhalt plus KDU/Miete von ca 300,00. Arbeitet jemand z.B.30 Stunden/Woche hat er pro Monat ca. 120,00 € plus ca 59,00 € Monatsticket (in Düsseldorf)= 179,00€. Und jetzt mal alles zusammenrechnen und durch die Arbeitszeit teilen....da ist das Arbeiten dann keine Zumutung mehr. Redaktion am 01.02.2010 / 10:23
Zum Juli 2009 wurden die Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II erhöht, deshalb wurden die Angaben aktualisiert. Isa Koch am 13.01.2010 / 12:30
also ich bin der meinung von werner. man sollte arvbeitslose nicht unterstützen , zumidest nicht die langzeitarbeitslosen. die nehmen die jobs j ateilweidse nicht mal an weil sie ihnen NICHT ZUSAGEN! was soll denn das? wenn man arbeitssuchend ist, dann soll man nehmen was man bekommt ! Marco am 20.11.2009 / 09:59
ein euro pro stunde ist nee zu mutung Karsten am 12.08.2009 / 09:44
Das ist eine ganz Tollee Seiiitteeeee*.* Sehr informativ... . Falk am 27.03.2009 / 11:42
Hallo Werner, weiß dein Informatiklehrer das du im Internet dämliche Kommentare schreibst als dein Aufgaben zu machen? Hannah M. am 17.03.2009 / 12:07
Soso. Ihr geht also einfach mal davon aus, dass Arbeitslose faul sind, was? Ihr habt echt keine Ahnung vom Leben, und in was für Notlagen man UNVERSCHULDET geraten kann. Kann übrigens auch EUCH passieren! Viele alleinerziehende Mütter können z. B. nicht arbeiten, obwohl sie es gern wollen, weil sie keine Betreuung für ihre Kinder haben, oder weil die Tagesmutter mehr kostet als das, was sie verdienen würden. Arbeitslosigkeit ist derzeit ein Massenphänomen, das jeden treffen kann auch viele Hochqualifizierte! Niklas Wehrkamp am 17.02.2009 / 21:35
werner hat recht das is schwachsinn denen zu helfen die sich langzeitarbeitslose schimpfen. wenn sie wollten würden sie schon längst einen job haben, auch wenn erst sie weniger anspricht ist er wenigstens eine übergangslösung bis man zu einer aktivität gefunden hat die einem spaß macht und bei der man sich wohl fühlt. zudem kann man einiges mehr von alleinstehenden verlangen als nur einen umzug( was übrigens auch für familien gelten sollte). Werner Brösel am 13.01.2009 / 08:22
die sollen sich eine ARBEIT SUCHEN UND NICHT UNTERSTÜTZT WERDEN felix am 01.12.2008 / 12:08
Ein Euro pro Stunde - ich finde, das ist eine Zumutung!