Gesicht einer jungen Frau neben Gesicht einer älteren Frau

Alterssicherung

Mehr Rentner,

weniger Kinder

Durch den demografischen Wandel verändert sich unsere Gesellschaft stark. Wir leben länger und beziehen immer länger Rente. Gleichzeitig ist die Geburtenrate seit Jahrzehnten niedrig. Heute stehen 100 Menschen im arbeitsfähigen Alter etwa 36 Menschen im Rentenalter gegenüber. Im Jahr 2050 werden es laut der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Variante 2) bereits 54 sein. Damit die finanzielle Last für künftige Generationen unter Kontrolle bleibt, können die Renten nicht mehr so stark steigen wie in der Vergangenheit. Außerdem müssen die Menschen länger arbeiten.

Rentenpolitik

Aufgrund des demografischen Wandels wird das gesetzliche Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für langjährig Versicherte ist allerdings ein vorzeitiger Renteneintritt ab einem Alter von 63 Jahren möglich. Im Jahr 2018 wurden mit dem Rentenpakt das Rentenniveau und der Beitragssatz bis 2025 gesetzlich abgesichert. Der Rentenpakt sieht vor, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz für die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen nicht über 20 Prozent steigt.

Die Finanzierung der Rentenversicherung bleibt angesichts der demografischen Entwicklung eine große Herausforderung. Um sie langfristig zu stabilisieren, hat die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ im März 2020 Empfehlungen vorgelegt. 2021 wurde außerdem die sogenannte Grundrente eingeführt. Menschen, die mindestens 33 Jahre lang verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber nur eine geringe Rente beziehen, erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rentenzuschlag. Berücksichtigt werden dabei auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen.

 

 

Grafik: Deutschland altert - Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
Deutschland altert - Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland *Ergebnisse der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basis: 31.12.2018) (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019)

Gesetzliche Renten­versicherung

In Deutschland werden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen finanziert. Dieses Verfahren wird als Umlageverfahren bezeichnet. Dies bedeutet, dass die jeweils Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die jeweils laufenden Renten der älteren Generation bezahlen. Deshalb spricht man auch von einem Generationenvertrag. Neben den Beiträgen erhält die gesetzliche Rentenversicherung erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt.

Wer ist

versichert?

Arbeitnehmer*innen

Dazu gehören auch Auszubildende, Entwicklungshelfer*innen, Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende. Wer einige Zeit lang Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommt, bleibt trotzdem versichert.

Pflegende

Menschen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, sind pflichtversichert. Die Beiträge übernehmen die Pflegekassen. Die Regel: Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche dauern, verteilt auf mindestens zwei Tage. 

Erziehende

Mütter und Väter sind pflichtversichert, während sie sich um Kinder kümmern. Bis zu drei Jahre lang springt der Staat bei den Beiträgen für sie ein. 

Selbstständige

Bestimmte Berufsgruppen wie selbstständige Handwerker*innen, Künstler*innen und Hebammen sind laut den Sozialgesetzen pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können sich freiwillig versichern oder auf Antrag pflichtversichern. Die Beiträge zahlen Selbstständige bis auf einige Ausnahmen selbst.

64,3 Jahre alt

sind Männer und Frauen in Deutschland laut Deutscher Rentenversicherung derzeit im Schnitt, wenn sie erstmals eine Altersrente erhalten.

Überblick

Drei Säulen der

Alterssicherung

Gesetzliche Renten­versicherung

Grundsätzlich als Pflicht­versicherung angelegt, die Beiträge in Höhe von 18,6% des Bruttolohns teilen sich bei versicherungs­pflichtigen Beschäftigten die Arbeit­geber*innen und Arbeit­nehmer*innen je zur Hälfte. Versichert sind:

  • abhängig Beschäftigte
  • bestimmte Selbstständige
  • besondere Personengruppen, zum Beispiel Pflege­personen und Bezieher von Entgelt­ersatz­leistungen wie Arbeits­losen-/ Krankengeld.

Betriebliche Alters­vorsorge

Die Beiträge können von den Arbeit­geber*innen und / oder von Arbeit­nehmer*innen gezahlt werden. Sie werden unter anderem von

  • Pensionskassen und
  • Pensionsfonds

verwaltet.

Private Altersvorsorge

Individuelle Vorsorge, für die die Beiträge selbst gezahlt werden müssen. Es gibt verschiedene, zum Teil staatlich geförderte Anlageformen:

  • private Rentenversicherung
  • Bank- und Fondssparpläne
  • selbst genutztes Wohneigentum

Die sogenannte Riester-Förderung durch den Staat erfolgt auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen und Extra-Steuer­ersparnissen.

Übungen

Teste

dein Wissen

älteres Ehepaar schaut sich Dokumente an

Alterssicherung

Die drei Säulen der Alterssicherung gilt es hier zu erklären. Bringt die Begriffe zum Thema Alterssicherung in die richtige Reihenfolge.

Los geht's!